…tritt, wird solange nicht zur "Vertreterbetriebstätte" des deutschen Unternehmens, als seine Aktivitäten für das deutsche Unternehmen nicht über den Rahmen seiner ordentlichen Geschäftstätigkeit hinausgehen. Wie weit dieser "Rahmen der ordentlichen Geschäftstätigkeit" gespannt ist, richtet sich nach den jeweiligen Branchengepflogenheiten. Wenn daher eine österreichische GmbH, die…
…durch einen Makler, Kommissionär oder einen anderen unabhängigen Vertreter ausübt, sofern diese Personen im Rahmen ihrer ordentlichen Geschäftstätigkeit handeln. Schließt daher ein französisches Produktionsunternehmen mit einem österreichischen Handelsvertreter eine als "Agenturvertrag" bezeichnete Vereinbarung ab, auf Grund der der österreichische Handelsvertreter das Exklusivrecht erhält, im Vertragsgebiet…
…wird dies sehr davon abhängen, welche Funktionen die erwähnte deutsche Steuerberatungskanzlei für das österreichische Unternehmen wahrnimmt. Wenn der Kanzleiinhaber hiebei im Zusammenhang mit der Geschäftsabwicklung Aufgaben übernimmt, die über den Rahmen seiner ordentlichen Geschäftstätigkeit (d.i. die berufsbildtypische professionelle Klientenbetreuung) hinausgeht, dann könnten die Voraussetzungen…
…5 auch für abhängige Vertreter; sie muss daher auch dann Geltung besitzen, wenn unabhängige Unternehmer durch ihre Zusammenarbeit mit einem ausländischen Unternehmen den Rahmen ihrer "ordentlichen Geschäftstätigkeit" (im Sinn von Artikel 5 Abs. 6 des Abkommens) überschreiten sollten. Werden daher österreichische Inhaber von Ladengeschäften von…
…eines von zwei weiteren Merkmalen hinzutreten. Entweder müssten die Schneider in einem Abhängigkeitsverhältnis zu dem schweizerischen Unternehmen stehen oder sie müssten - als unabhängige Inhaber von Maßschneidereien - den Rahmen ihrer ordentlichen Geschäftstätigkeit überschreiten. Ein Abhängigkeitsverhältnis würde vermutlich dann nicht bestehen, wenn das schweizerische Unternehmen nicht der…
…weil es hier seine Tätigkeit durch einen Makler oder einen anderen unabhängigen Vertreter ausübt, vorausgesetzt, dass dieser Vertreter im Rahmen seiner ordentlichen Geschäftstätigkeit handelt. Bedient sich daher eine britische Spedition für ihre Transporte in Österreich und in Osteuropa eines österreichischen Transportagenten, der im Sinn von …
…9 DBA-Deutschland besteht, ist dies aber die Position eines "unabhängigen Vertreters", der - da seine Aktivitäten auf den Treibstoffhandel beschränkt bleiben - nicht über den Rahmen seiner ordentlichen Geschäftstätigkeit hinausgeht, so dass auch aus dem Gesichtspunkt der Ziffer 10 des Schlussprotokolls zu Art. 4 DBA-Deutschland…
…lit. c des Schlussprotokolls zu Art. 4 DBA-Deutschland begründet wird, weil die Steuerberatungskanzlei über den Rahmen ihrer ordentlichen Geschäftstätigkeit hinausgeht, könnten allerdings Anlass für eine andere Beurteilung bieten). Das gleiche wird üblicherweise gelten, wenn diese Kommunikationseinrichtungen in einem Hotel (mit stets wechselnder Zimmerbenutzung), in…
…f umschriebene Voraussetzung nicht zutrifft, dass sie als ein "unabhängiger Vertreter..., der im Rahmen seiner ordentlichen Geschäftstätigkeit handelt", auftritt. Die Angelegenheit kann allerdings nicht abschließend im Rahmen des EAS-Verfahrens geklärt werden; denn wenn das Engagement der GmbH tatsächlich nur höchst lose sein sollte und…
…gegen Entgelt zugänglich macht, tritt in diesem Fall zwar als Vertreter des britischen Unternehmens auf; doch wird sie als "unabhängiger Vertreter, dessen Handeln innerhalb des Rahmens seiner ordentlichen Geschäftstätigkeit liegt" (Art. 5 Abs. 5 DBA-Großbritannien) keine "Vertreterbetriebstätte" im Sinn von Art. 5 DBA-Großbritannien…
… sie muss daher auch dann Geltung besitzen, wenn unabhängige Unternehmer durch ihre Zusammenarbeit mit einem ausländischen Unternehmen den Rahmen ihrer "ordentlichen Geschäftstätigkeit" (im Sinn von Artikel 5 Abs. 6 des Abkommens) überschreiten sollten. Werden daher österreichische Inhaber von Ladengeschäften von einer deutschen Edelmetallverwertungs-GmbH angeworben…
…9 DBA-Deutschland besteht, ist dies aber die Position eines "unabhängigen Vertreters", der - da seine Aktivitäten auf den Treibstoffhandel beschränkt bleiben - nicht über den Rahmen seiner ordentlichen Geschäftstätigkeit hinausgeht, sodass auch aus dem Gesichtspunkt der Ziffer 10 des Schlussprotokolls zu Art. 4 DBA-Deutschland keine…
…ist, dann wird durch eine derartige Aktivität der liechtensteinischen Gesellschaft in Österreich keine zur beschränkten Steuerpflicht dieser Gesellschaft führende inländische Betriebstätte begründet. Denn der Einsatz eines unabhängigen Vertreters, der im Rahmen seiner ordentlichen Geschäftstätigkeit (nämlich jener eines Handelsvertreters) handelt, bewirkt nach Art. 5 Abs. 5…
…Lager tatsächlich ausschließlich nur zu Lagerung oder Auslieferung genutzt wird (Art. 5 Abs. 3 Z 1 DBA-Belgien) und wenn die das Lager verwaltende österreichische Spedition in ihrem Tätigkeitsumfang nicht über den Rahmen ihrer branchenspezifischen ordentlichen Geschäftstätigkeit hinausgeht (Art. 5 Abs. 5 DBA-Belgien). 1…
…Vergleiche zu schließen und dgl. im Rahmen seiner ordentlichen Geschäftstätigkeit und begründet keine Betriebstätte (im Sinn der Doppelbesteuerungsabkommen) für das ausländische Versicherungsunternehmen. Auf der Grundlage dieser Rechtsprechung sieht daher das BM für Finanzen den Umstand, daß eine inländische im Versicherungsgeschäft tätige GmbH zusätzlich für eine…
…MA); sollte aber "Unabhängigkeit" gegeben sein, ist weiters zu prüfen, ob sich der unabhängige Dienstleister bei seinem Engagement für das deutsche Unternehmen noch "im Rahmen seiner ordentlichen Geschäftstätigkeit" bewegt (vgl. in dieser Hinsicht EAS 633 und EAS 2246). 25. Februar 2005 Für den Bundesminister: Dr…
… 98 EStG und im Sinn der DBA-Betriebstättendefinition anzusehen sein, weil sie dann über den Rahmen ihrer ordentlichen Geschäftstätigkeit (die im Einkauf für die osteuropäischen Gesellschaften liegt) hinausginge. Vorsorglich wird beigefügt, dass bei Ausübung bloßer Hilfsfunktionen der hiedurch der Einkaufsgesellschaft erwachsende Aufwand fremdüblich von den…
…das deutsche Unternehmen wahrnimmt. Wenn der Kanzleiinhaber hierbei im Zusammenhang mit der Geschäftsabwicklung Aufgaben übernimmt, die über den Rahmen seiner ordentlichen Geschäftstätigkeit (dies ist die berufsbildtypische professionelle Klientenbetreuung) hinausgeht, dann dürften die Voraussetzungen der Z10 des Schlussprotokolls zum DBA-Deutschland erfüllt sein, so dass diesfalls…
…Rechnung Räumlichkeiten angemietet, um ihre Handelsvertretertätigkeit effektiver und gewinnbringender zu gestalten, dann erscheint eine solche Vorgangsweise durchaus als im Rahmen der ordentlichen Geschäftstätigkeit des Handelsvertreters gelegen, sodass hiedurch für das US-Unternehmen keine inländische Betriebstätte entsteht. Ob der eine oder andere Fall vorliegt, kann aber…
… als "unabhängiger Vertreter" anzusehen ist, der über den Rahmen seiner ordentlichen Geschäftstätigkeit hinaus Geschäftsbeziehungen für die deutsche Schwestergesellschaft in Österreich unterhält. In allen drei Fällen würde für die deutsche Schwestergesellschaft eine inländische Betriebstätte begründet; wobei allerdings im Geltungsbereich der österreichischen Rechtsordnung der Fall c) im…