Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1271
Österreichischer Transportagent einer britischen Spedition
geltende FassungEAS-AuskunftG 344/1-IV/4/98vom 27.05.1998
Wortlaut laut Findok
Artikel 5 Abs. 5 des
DBA-Großbritannien stellt klar, dass ein britisches Unternehmen nicht
schon deshalb in Österreich eine "Vertreterbetriebstätte" besitzt,
weil es hier seine Tätigkeit durch einen Makler oder einen anderen
unabhängigen Vertreter ausübt, vorausgesetzt, dass dieser Vertreter im
Rahmen seiner ordentlichen Geschäftstätigkeit handelt. Bedient sich
daher eine britische Spedition für ihre Transporte in Österreich und
in Osteuropa eines österreichischen Transportagenten, der im Sinn von
§ 124 Z 15 der Gewerbeordnung, BGBl. Nr. 194/1994, ein nicht
bewilligungspflichtiges, aber gebundenes Gewerbe in Österreich betreibt, so
wird hiedurch keine Betriebstätte im Sinn des DBA-Großbritannien in
Österreich begründet; und zwar auch dann nicht, wenn die britische
Spedition der einzige Auftraggeber dieses österreichischen
Transportunternehmens ist. Die vom Agenten angemieteten Räumlichkeiten sind
seine eigenen Betriebstätten, nicht aber jene des vertretenen britischen
Unternehmens.
27. Mai
1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 5 Abs. 5 DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- G 344/1-IV/4/98
- Stammnummer
- 29949
- Gültig
- 27.05.1998 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF