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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1516

Abschluß von Versicherungsverträgen durch eine Versicherungsmakler-GMBH

geltende FassungEAS-AuskunftSch 351/2-IV/4/99vom 06.09.1999

Wortlaut laut Findok

Nach der Rechtsprechung des BFH (30.4.75, BStBl. 1975 II, 626) handelt ein unabhängiger Versicherungsmakler, dessen Vollmacht den Branchengepflogenheiten entsprechend darauf gerichtet ist, Versicherungen aller Art für ein ausländisches Versicherungsunternehmen abzuschließen, Prämien einzukassieren, Schäden zu regulieren, Prozesse zu führen, Vergleiche zu schließen und dgl. im Rahmen seiner ordentlichen Geschäftstätigkeit und begründet keine Betriebstätte (im Sinn der Doppelbesteuerungsabkommen) für das ausländische Versicherungsunternehmen. Auf der Grundlage dieser Rechtsprechung sieht daher das BM für Finanzen den Umstand, daß eine inländische im Versicherungsgeschäft tätige GmbH zusätzlich für eine (nicht nahestehende) deutsche Versicherungsgesellschaft eine Repräsentationsfunktion übernimmt, die inhaltlich nicht über den Rahmen der in der deutschen Judikatur entwickelten Auffassung über unschädliche Funktionen für ausländische Unternehmen hinausgeht, nicht als betriebstättenbegründend an. Dies allerdings unter der Voraussetzung, daß dies im konkreten Fall auf deutscher Seite entsprechend beurteilt wird. 06. September 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

VersicherungsmaklerGmbHausländisches Versicherungsunternehmen

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
Sch 351/2-IV/4/99
Stammnummer
2765
Gültig
06.09.1999 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF

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