Unter EAS 871 wurde folgende Auffassung vertreten, die offensichtlich auch für die Lösung der aufgeworfenen Frage Bedeutung besitzt: "Wird von einer österreichischen Kapitalgesellschaft eine Gewinnausschüttung an eine ausländische Holdinggesellschaft vorgenommen, ist die Steuerentlastung nach den Intentionen des § 94a Abs. 2 EStG i.V. mit…
…zu beraten und zu unterstützen, dann handelt es sich bei den hierfür bezogenen Einkünften offensichtlich um solche, die nach österreichischem Recht als Einkünfte aus Gewerbebetrieb einzustufen sind und die auf Grund der weiter bestehenden unbeschränkten Steuerpflicht des Polizeibeamten der Einkommensbesteuerung in Österreich unterliegen. Der Umstand…
…ihrerseits auf Jersey eine weitere Gesellschaft gründen soll, wobei finanzielle Mittel - an Österreich vorbei - als Großmutterzuschuss aus Luxemburg nach Jersey verbracht werden sollen, dann liegt hier offensichtlich eine steuerplanende Gestion vor, die der Ausnutzung von Steueroaseneffekten dienen soll. Das BM für Finanzen ersucht um Verständnis…
…Verkaufsunterstützung) und werden die hiefür gezahlten Dienstleistungsvergütungen in Tschechien als Lizenzgebühren klassifiziert und einer 25%igen Abzugsbesteuerung unterworfen, dann stellt dies offensichtlich einen Verstoß gegen das DBA-CSSR dar. Denn wenn derartige Vergütungen tatsächlich Dienstleistungsvergütungen darstellen, sind sie gemäß Artikel 7 DBA-CSSR in Tschechien…
…ist, dass keine künstliche Trennung in eine bloße Bootsvermietung einerseits und in eine Servicierung des Bootes durch eine andere nahestehende Gesellschaft stattfindet, da die brasilianische Gesellschaft offensichtlich ein bemanntes Boot chartern möchte. Im Zweifel erscheint eine Abklärung mit dem zuständigen Finanzamt zweckdienlich. Bundesministerium für Finanzen…
…DBA-Vertragsstaaten die 183 Tage Frist des Artikels 15 Abs. 2 OECD-MA offensichtlich nicht überschreitet und weil keine Arbeitsausübung auf zypriotischem Staatsgebiet angenommen wird. Da sich in dem Sachverhaltsbild dieser EAS die Geschäftsleitung des Flussschifffahrtsunternehmens in Malta befindet, ist auch dieses Abkommen zu prüfen…
…Österreich verlegt, so dürfte sich die Frage nach einer eventuellen Steuerpflicht der nach Ansässigkeitsverlegung nach Österreich zufließenden Kaufpreisteilbeträge als gegenstandslos erweisen. Denn die Veräußerung erfolgt offensichtlich nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist, sodass der Vorgang zu keiner inländischen Besteuerung führen kann. Es wird davon ausgegangen, dass…
…stellt die inländische Betriebstätte der Mitunternehmerschaft (die der Geschäftsführung dienenden Räumlichkeiten der inländischen GmbH) eine inländische Betriebstätte auch des deutschen Mitunternehmers dar. Der Fall ist offensichtlich mit einem inländischen Bauabwicklungsbüro für Kurzbaustellen vergleichbar, hinsichtlich dessen bereits unter EAS 1202 die Betriebstätteneigenschaft bejaht wurde. Der Umstand…
…Absatz 1 nicht berührt." Artikel 15 Abs. 2 DBA-D-1954 sieht sodann für Deutschland die Anrechnungsverpflichtung dieser österreichischen Quellensteuer vor. Es dürfte hier offensichtlich eine Fehlinterpretation des Abkommens durch das deutsche Finanzamt erfolgt sein. Der Fall könnte bei der nächsten österreichisch-deutschen Gesprächsrunde vorgetragen…
…Benefits") des Artikels 16 des DBA-USA abkommensberechtigt bleibt. Denn einerseits dient der Erwerb der US-Beteiligung offensichtlich einer betriebsbedingten Ergänzung der bisherigen gewerblichen Tätigkeit des österreichischen Unternehmens und andererseits dürfte zu vermuten sein, dass die gewerbliche Tätigkeit des österreichischen Unternehmens im Verhältnis zur Tätigkeit…
…so liegt hierbei angesichts der steuerlichen Transparenz des zivilrechtlichen Vertragspartners der Bank ein stilles Gesellschaftsverhältnis zwischen der deutschen Bank einerseits und den Gesellschaftern der deutschen KG andererseits vor. Die Weiterbelastung der für die Kapitalaufnahme angefallenen Kosten an die österreichische Tochter-KG ist offensichtlich fremdverhaltenskonform erfolgt…
…solchen Verträgen herrührenden Einnahmen der T-GmbH zuzurechnen sind und die M-AG, die offensichtlich das gesamte Management der für die Einnahmenerzielung nötigen Arbeiten durchführt, formal aber als bloßer Dienstleister der T-AG auftritt, mit einer bloßen Routineabgeltung abgefunden wird. In Fällen dieser Art ist…
…Dieser Steuerabzug fällt unabhängig davon an, ob der Künstler die vertragsgegenständliche Tätigkeit im In- oder Ausland ausübt, weil diese Tätigkeit offensichtlich von dem inländischen Opernhaus "verwertet" wird. Denn die Vermutung spricht für eine Verwertung im Inland, wenn eine Leistung im Ausland für einen inländischen Auftraggeber…
…dass diese Methode nur in bezug auf vergleichbare Geschäfte angewendet werden kann. Fehlt eine ausreichende Vergleichbarkeit müssten Berichtigungen vorgenommen werden (in diesem Sinn Z 2.7 der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze). Die Parteienseite geht offensichtlich davon aus, dass die von ihr gewählte Verzinsung (4,38% im Jahresdurchschnitt…
…ergibt dies insgesamt Kosten für die deutsche Gesellschaft von rund 35.460. Der konzerninterne Verrechnungspreis nach Österreich soll sonach offensichtlich durch Erhöhung um 48 (30% von 160) mit 35.508 angesetzt werden. Sollte es nun so sein, dass die österreichische Gesellschaft in der Lage ist…
…in den österreichischen Büros des Architekten erbracht wird, dann werden die hiefür von der ARGE geleisteten Subauftragshonorare, die steuerlich offensichtlich als Sondervergütungen des österreichischen Mitunternehmers anzusehen sind, funktional dem österreichischen Büro zuzurechnen und folglich in Österreich zu besteuern sein; Deutschland ist insoweit zur Steuerfreistellung verpflichtet…
…Österreich steuerfrei zu stellen, soweit sie auf die in der Slowakei ausgeübte Tätigkeit entfallen und soweit nicht die "183-Tage-Klausel" des DBA-CSSR zur Anwendung kommt. Da die inländische Ansässigkeit des Mitarbeiters während der zeitlich begrenzten Auslandstätigkeit offensichtlich nicht verloren geht, kann die Steuerfreistellung…
…Rohgewinnes der zahlenden Körperschaft aus Zinsen und Dividenden bezogen werden, die nicht von ihren eigenen Tochtergesellschaften stammen." Durch diese Bestimmung wollten sich die Vertragstaaten offensichtlich davor schützen, dass Tochtergesellschaften nicht zu dem Zweck missbraucht werden, Dividenden und Zinsen unter Umgehung einer sonst tatsächlich oder potentiell…
… denn dieser Sportverband hat offensichtlich dem lokalen Veranstalter gegenüber die das Skirennen erst ermöglichende Teilnahme der Skirennläufer vertraglich zugesagt und sich als Gegenleistung die vorgenannte Kostentragung ausbedungen. Sollte sodann dieser zentrale Sportverband mit einem im Ausland errichteten internationalen Skiverband eine weitere vertragliche Abmachung eingegangen sein…
…Stelle der Besteuerung zu unterziehen. Dass die deutschen und schweizerischen Veranstalter die an die inländische Personengesellschaft fließenden Vergütungen von der Besteuerung freigestellt haben, ist abkommenskonform und gründet sich offensichtlich auf Erwägungen, wie sie der Rechtsprechung des deutschen Bundesfinanzhofes zugrundeliegen (BFH v. 20.6.1984, BStBl…