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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 3283

Vercharterung eines Bootes durch eine inländische KG an einen brasilianischen Kunden

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0268-IV/4/2012vom 15.06.2012

Wortlaut laut Findok

Vermietet in steuerlich anzuerkennender Weise eine österreichische GmbH&CO KG, an deren Kapital je zu 50% eine österreichische und eine britische Kapitalgesellschaft beteiligt sind, ein ihr gehörendes unbemanntes Boot (bare-boat-charter) an eine brasilianische Kapitalgesellschaft, fallen die hierfür gezahlten Entgelte insoweit unter die Zuteilungsregel des Artikels 12 des österreichisch-brasilianischen DBA, als sie der österreichischen Gesellschafterin steuerlich zuzurechnen sind. Insoweit steht der österreichischen Gesellschafterin auch ein Anrecht auf Inanspruchnahme der in Artikel 23 Abs. 5 vorgesehenen Fiktivsteueranrechnung zu. Ob eine steuerlich anzuerkennende Vermietung vorliegt, wird ua. davon abhängen, ob dokumentierbar ist, dass keine künstliche Trennung in eine bloße Bootsvermietung einerseits und in eine Servicierung des Bootes durch eine andere nahestehende Gesellschaft stattfindet, da die brasilianische Gesellschaft offensichtlich ein bemanntes Boot chartern möchte. Im Zweifel erscheint eine Abklärung mit dem zuständigen Finanzamt zweckdienlich. Bundesministerium für Finanzen, 15. Juni 2012

Normen und Schlagworte

Vercharterungbare-boat-charterFiktivsteueranrechnung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/0268-IV/4/2012
Stammnummer
59912
Gültig
15.06.2012 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF