Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2979
Stille Beteiligung einer deutschen Bank an der deutschen Mutter-GmbH & Co KG
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/1678-IV/4/2008vom 01.07.2008
Wortlaut laut Findok
Beteiligt sich eine deutsche Bank an
einer deutschen GmbH & Co KG, die an der Spitze eines Weltkonzerns steht,
als echter stiller Gesellschafter, und hat die deutsche KG die Finanzmittel der
Bank ua. auch ihrer österreichischen Tochter-KG unter Anlastung der
Gewinnbeteiligung der deutschen Bank zur Verfügung gestellt, so liegt
hierbei angesichts der steuerlichen Transparenz des zivilrechtlichen
Vertragspartners der Bank ein stilles Gesellschaftsverhältnis zwischen der
deutschen Bank einerseits und den Gesellschaftern der deutschen KG andererseits
vor.
Die Weiterbelastung der für die Kapitalaufnahme
angefallenen Kosten an die österreichische Tochter-KG ist offensichtlich
fremdverhaltenskonform erfolgt, doch kann dies nicht ein stilles
Gesellschaftsverhältnis zwischen der deutschen Bank und der
österreichischen KG begründen. Daher unterliegt die von der
österreichischen KG an ihre deutsche Mutter-KG durchgeführte Bezahlung
der anteilig weiterbelasteten Vergütungen aus dem stillen
Gesellschaftsverhältnis keiner österreichischen
Kapitalertragsteuer.
Wenn daher die deutsche Steuerverwaltung die Anrechnung der
dennoch erhobenen österreichischen Kapitalertragsteuer ablehnt, so ist dies
im Ergebnis richtig, wenngleich der Ablehnungsgrund nicht auf ein
Überschreiten des Anrechnungshöchstbetrages gestützt werden kann,
sondern nur darauf, dass die weiterbelastete Vergütung abkommensrechtlich
in Österreich keiner Besteuerung unterzogen werden darf, denn eine
Besteuerung von "notional payments" (hier: einer fiktiven Vergütung
für eine nicht existente stille Beteiligung an der österreichischen
Gesellschaft) wird durch das DBA nicht gestattet und ist im Übrigen auch im
österreichischen innerstaatlichen Recht nicht vorgesehen.
Bundesministerium für Finanzen, 1. Juli 2008
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/1678-IV/4/2008
- Stammnummer
- 35869
- Gültig
- 01.07.2008 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF