Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2289
Polizei-Assistenz in Albanien
geltende FassungEAS-AuskunftG 451/1-IV/4/03vom 12.05.2003
Wortlaut laut Findok
Übernimmt ein österreichischer
Polizeibeamter von einer in Spanien eingerichteten internationalen Organisation
(FIIAPP) für die Dauer von einem Jahr den Auftrag, albanische Stellen beim
Aufbau einer Polizeitruppe zu beraten und zu unterstützen, dann handelt es
sich bei den hierfür bezogenen Einkünften offensichtlich um solche,
die nach österreichischem Recht als Einkünfte aus Gewerbebetrieb
einzustufen sind und die auf Grund der weiter bestehenden unbeschränkten
Steuerpflicht des Polizeibeamten der Einkommensbesteuerung in Österreich
unterliegen. Der Umstand, dass auf Grund einer zwischen der EU und Albanien
abgeschlossenen Vereinbarung in Albanien Steuerfreiheit zu gewähren ist,
hat keine Rückwirkung auf die Steuerpflicht in Österreich. Die Frage,
welche Aufwendungen im gegebenen Zusammenhang als Betriebsausgaben
abzugsfähig sind, müsste mit dem zuständigen Finanzamt
geklärt werden.
12. Mai
2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 23 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- G 451/1-IV/4/03
- Stammnummer
- 36275
- Gültig
- 12.05.2003 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF