Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2943
Vorbereitungstätigkeit eines Musikdirektors
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0476-IV/4/2008vom 22.02.2008
Wortlaut laut Findok
Wird ein in Österreich nur der
beschränkten Steuerpflicht unterliegender Künstler mittels
Werkvertrages von einem österreichischen Opernhaus dazu verpflichtet,
Vorbereitungsarbeiten im Hinblick auf seine künftige Bestellung als
Musikdirektor dieses Hauses zu leisten, dann unterliegen die dem
ausländischen Künstler im Rahmen seines freiberuflich ausgeübten
Künstlerbetriebes zugehenden Vergütungen dem Steuerabzug
gemäß
§ 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988. Dieser Steuerabzug fällt
unabhängig davon an, ob der Künstler die vertragsgegenständliche
Tätigkeit im In- oder Ausland ausübt, weil diese Tätigkeit
offensichtlich von dem inländischen Opernhaus "verwertet" wird. Denn die
Vermutung spricht für eine Verwertung im Inland, wenn eine Leistung im
Ausland für einen inländischen Auftraggeber (hier: für das
Opernhaus) erbracht wird (VwGH 20.10.1982, 81/13/0083). Besteht allerdings mit
dem Ansässigkeitsstaat des Künstlers ein Doppelbesteuerungsabkommen,
dann wäre eine inländische Steuerpflicht nach der
Steuerzuteilungsregel für selbständige Arbeit nur bei Vorliegen einer
inländischen festen Einrichtung gegeben; eine dem Artikel 17 des OECD-MA
nachgebildete Künstlerbestimmung käme nicht zur Anwendung, wenn die in
Rede stehende Vorbereitungstätigkeit nicht der eines darstellenden
Künstlers entspricht.
Bundesministerium für Finanzen, 22. Februar
2008
Normen und Schlagworte
- § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0476-IV/4/2008
- Stammnummer
- 34953
- Gültig
- 22.02.2008 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF