Wird ein in Österreich nur der beschränkten Steuerpflicht unterliegender Künstler mittels Werkvertrages von einem österreichischen Opernhaus dazu verpflichtet, Vorbereitungsarbeiten im Hinblick auf seine künftige Bestellung als Musikdirektor dieses Hauses zu leisten, dann unterliegen die dem ausländischen Künstler im Rahmen seines freiberuflich ausgeübten Künstlerbetriebes zugehenden Vergütungen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des KarlH., xyK,R., gegen den Bescheid des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr betreffend Einkommensteuer 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe betragen: | Bemessungsgrundlage…
Erhält ein in Österreich ansässiger Konzertdirigent von einem deutschen Rundfunkunternehmen ein Einmalentgelt für Proben, Produktion, Mitschnitt und Liveübertragung eines Konzertes, dann ist dieses Entgelt in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freizustellen; und zwar auch dann, wenn Wiederholungsübertragungen entgeltfrei erfolgen können; diese Beurteilung stützt sich…
Wird eine in Österreich ansässige natürliche Person als künstlerischer Leiter der "Musiktage" einer deutschen Stadt tätig, wobei deren Aufgaben insb. die Planung des Veranstaltungsprogramms, die Auswahl von Künstlern sowie die Konzeption von Publikationen, medialen Auftritten und der grafischen Präsentation der "Musiktage" umfassen, dann ist zu…
6.1.5 Musiker Rz 402: 5% der Bemessungsgrundlage, höchstens 2.628 Euro jährlich. Als Musiker gelten ua. Angehörige von Orchestern und Kapellen, weiters Dirigenten und Kapellmeister, Solisten und Barpianisten. Nicht zu dieser Berufsgruppe gehören ua. Musiklehrer, unabhängig davon, ob sie an allgemein bildenden Schulen…
Ein in Österreich ansässiger Dirigent, der bei einem Theater einer italienischen Stadtgemeinde tätig wird, unterliegt mit den hiefür bezogenen Vergütungen gemäß Artikel 17 des DBA-Italien der italienischen Besteuerung; gemäß Artikel 23 Abs. 3 des Abkommens sind die Vergütungen auch in Österreich steuerlich zu…
Wird von einem österreichischen Festspielveranstalter ein in Deutschland ansässiger Musikdramaturg durch Werkvertrag verpflichtet, dann unterliegen die hiefür gezahlten Vergütungen der inländischen Abzugssteuerpflicht gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG. Diese Steuerpflicht wird auch durch Artikel 8 Abs. 2 letzter Satz DBA-Deutschland aufrechterhalten, soweit…