Wird im Zuge einer Betriebsprüfung bei zwei inländischen Gesellschaften eines US-Konzerns aufgedeckt, dass einerseits hohe Vorsteuerbeträge im Zusammenhang mit nicht steuerbaren Auslandsumsätzen lukriert, andererseits aber hohe Verluste erklärt wurden, und zwar ungeachtet einer Dienstleistungsvereinbarung mit der US-Konzernspitze, derzufolge eine Funktionsabgeltung nach der Kostenaufschlagsmethode…
…hierfür im gegebenen Zusammenhang die Verwirklichung des Tatbestandsbildes des § 98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 erforderlich wäre; dies ist nicht der Fall, weil die ausländischen Firmen weder eine inländische Betriebstätte unterhalten, noch technische Beratungsleistungen erbringen, noch eine der sonstigen Anknüpfungsmerkmale der beschränkten Steuerpflicht erfüllen…
…nicht der Schluss gezogen werden, dass keine inländische Steuerpflicht besteht. Denn da dem DBA-USA (alt) außerdem eine dem Artikel 21 des OECD-Musters (betr. im Abkommen nicht geregelte Einkünfte) nachgebildete Bestimmung fremd ist, wird das österreichische Besteuerungsrecht bei im Abkommen nicht geregelten Einkünften nicht…
…12); entsprechendes müsste für die Datendurchleitung durch ein Glasfaserkabel gelten. Diese Fragen können allerdings in bejahender Weise nicht unilateral entschieden werden; dies trifft auch für die eventuelle Anschlussfrage einer funktionsgerechten Gewinnzuteilung an diese Art von Auslandsbetriebstätten zu. Im Übrigen ist eine Entscheidungsfindung zu sehr sachverhaltsabhängig…
…Werte, hält - wie oben ausgeführt - einer Abstützung auf § 7 Abs. 2 UmgrStG nicht Stand. Daher ist nach österreichischem Recht im Jahr des Wegbrechens des ausländischen Marktes kein ausländischer Betriebstättenverlust durch Wegfall eines Firmenwertes angefallen, der in Österreich hätte ausgeglichen werden können. Bundesministerium für Finanzen, 6…
Werden von einem in Deutschland ansässigen Unternehmen in Österreich Fortbildungskurse abgehalten, unterliegen diese Tätigkeiten der inländischen Umsatzsteuer in Höhe von 20%; eine Umsatzsteuerbefreiung ist im österreichischen Umsatzsteuerrecht für private Schulen und andere allgemein bildende oder berufsbildende Einrichtungen nur dann vorgesehen, wenn diese eine den…
…sind, müsste mit der zuständigen Magistratsabteilung der Gemeinde Wien geklärt werden, hiezu kann das nur für die Bundesabgaben zuständige Bundesministerium für Finanzen keine Auskünfte erteilen. Anmerkung : Solange die S 300.000,00 Umsatzgrenze nicht überschritten wird (eine Grenze die für ausländische Unternehmer dann gilt, wenn…
…sonach zur Vermeidung internationaler Besteuerungskonflikte aus dem Umstand, dass der Angestellte in seiner Privatwohnung gelegentliche Büroarbeiten für die deutsche GmbH erledigt, nicht der Schluss gezogen, dass die deutsche GmbH in dieser Privatwohnung über eine Betriebstätte verfügt. Der Umstand, dass der Außendienstmitarbeiter über eine Vertragsabschlußvollmacht verfügt…
Internationale Hilfsgüterlieferungen, die von österreichischen öffentlichen Stellen oder karitativen Einrichtungen organisiert werden, können durch ministerielle Ausnahmegenehmigung erforderlichenfalls gemäß § 48 BAO von der inländischen Umsatzsteuer entlastet werden, wenn sie für Staaten bestimmt sind, mit denen ein diesbezügliches Reziprozitätsverhältnis hergestellt worden ist. Dies ist derzeit der…
…den österreichischen Veranstalter dann ein tauschähnlicher Umsatz vor [der sonstigen Leistung der Beherberung und Verköstigung steht die (anteilige) sonstige Leistung der Stelligmachung des US-Künstlers gegenüber], sodaß im Ergebnis das inländische Umsatzsteueraufkommen nicht um die in den Aufenthaltskosten enthaltene Umsatzsteuer geschmälert wird. Das deutsche Unternehmen…
…Regel ab einer Nutzungsdauer von 6 Monaten als Betriebstätte gewertet. Der Umstand, dass das österreichische Unternehmen in Deutschland über eine Betriebstätte verfügt, bedeutet indessen nicht, dass der gesamte aus der Gerätevermietung erzielte Gewinn der deutschen Besteuerung unterliegt. Vielmehr muss im Rahmen einer Funktionsanalyse festgestellt werden…
…dass Deutschland den Veräußerungsgewinn bloß als "sonstige Einkunft" (Spekulationsgewinn) der deutschen Körperschaftsbesteuerung nicht aber der deutschen Gewerbeertragsbesteuerung unterwirft. Denn die Nichtwahrnehmung eines abkommensgemäß Deutschland eingeräumten Besteuerungsrechtes lässt nicht einen durch das Abkommen entzogenen Besteuerungsanspruch in Österreich wieder aufleben. 31. März 1992 Für den Bundesminister: Dr…
Ein österreichisches Hoch- und Tiefbau Unternehmen, das sich an einer Bauführung in einem Nicht-DBA-Staat beteiligt, kann mit den hierbei erzielten Gewinnen gemäß § 48 BAO von der inländischen Besteuerung freigestellt werden, wenn dies zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung der Gewinne erforderlich ist. Wird…
…wobei die Endverbraucher das Softwareprodukt zwar nutzen, nicht aber vervielfältigen dürfen und weil sie das ausschließliche Urheberrecht der deutschen Herstellerfirma anerkennen müssen. Das Wesen einer Lizenzgebühr (einer Gebühr für ein "copyright") liegt in der Abgeltung der Erlaubnis, einen immateriellen Vermögenswert zu kopieren und auf diese…
…von dem jeweils zuständigen Finanzamt zu beurteilen. Es spricht allerdings einiges dafür, dass keine inländischen Betriebstätten vorliegen, und zwar auch dann nicht, wenn der Gastwirt sich auf unbestimmte Zeit dazu verpflichtet, bei seinem in drei Räume unterteilbaren Saal täglich einen der Räume zu bestimmten Zeiten…
…die sodann direkt von Deutschland aus "angeliefert" werden. Der Umstand, dass die an den deutschen Softwareproduzenten gezahlten Entgelte als "Softwarelizenz" bezeichnet werden, bewirkt nicht, dass daraus "Lizenzgebühren" im Sinn von Artikel 12 DBA-Deutschland werden, sondern lässt ihre Einstufung als Einkünfte, die unter Artikel 7…
Das österreichisch-deutsche Abkommen vom 11. Okt. 1972, BGBl. Nr. 241/1974, über die Umsatzbesteuerung des Waren- und Dienstleistungsverkehrs zwischen den österreichischen Gemeinden Mittelberg und Jungholz und der Bundesrepublik Deutschland ist auf umsatzsteuerbare Vorgänge, die nach EU-Beitritt Österreichs, sonach ab 1.1.1995, verwirklicht…
…eine Betriebstätte der britischen Firma in Österreich dar. Ist diese inländische Betriebstätte beim Zustandekommen der Lieferverträge nicht oder in vernachlässigbarer Art nur untergeordnet mittätig, dann werden die aus den Liefergeschäften erzielten Gewinne nicht dieser Betriebstätte zugerechnet werden können. Allerdings müssen die von der Betriebstätte erbrachten…
… 48 BAO bewirkt, dass die davon erfassten Umsätze "nicht steuerbar" werden. Die Vorsteuerabzugsberechtigung des begünstigten Unternehmers wird daher hiedurch nicht berührt. Nicht steuerbare Umsätze sind in die Steuererklärungen (Umsatzsteuervoranmeldung, Jahressteuererklärung) nicht aufzunehmen. Im Rahmen der Nachweisvorsorgepflicht wird vorzukehren sein, dass im Rechnungswerk des Unternehmens eine…
…wenn sie für Zwecke des Unternehmens verwendet werden (BFH 30.1.1974, BStBl II 327). Die Wohnung des Angestellten würde nur dann nicht mehr als Betriebstätte des Arbeitgebers angesehen werden, wenn dort bloß abends und an Wochenenden Arbeiten für das Unternehmen erledigt werden (RFH, RStBl…