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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 854

Steuerliche Behandlung einer schweizerischen Pensionsabfindung

geltende FassungEAS-AuskunftK 55/1-IV/4/96vom 28.03.1996

Wortlaut laut Findok

Beendet ein schweizerischer Hochschulprofessor Ende Mai 1996 seine Tätigkeit in der Schweiz und folgt er einer Berufung an eine Wiener Universität, wobei gleichzeitig eine Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensinteressen nach Österreich eintritt, und erhält er - nach Begründung des Hauptwohnsitzes in Österreich - eine Pensionsabfindung von rd. S 2 Mio. von einer (privatrechtlich organisierten) schweizerischen Pensionskasse, dann steht das Besteuerungsrecht daran gemäß Art. 18 DBA-Schweiz ausschließlich Österreich zu. Die Erhebung einer 6%igen schweizerischen Quellensteuer verstößt in diesem Fall gegen die genannte Abkommensbestimmung. Durch das derzeit in parlamentarischer Behandlung stehende Strukturanpassungsgesetz werden Leistungen ausländischer Pensionskassen ab 1997 den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit unterstellt. Fließt daher die Pensionsabfindung nach diesem Zeitpunkt zu, dann unterliegt sie der inländischen Besteuerung, und zwar - falls seinerzeit keine gesetzliche Verpflichtung zur Beitragsleistung bestanden hat - nur mit 25% ihres Betrages. Wird sie hingegen noch vor diesem Zeitpunkt ausgezahlt, dann wäre sie nach der derzeitigen Gesetzeslage nicht steuerbar; denn nach § 29 EStG können nur wiederkehrende Zahlungen einer Besteuerung unterzogen werden. 28. März 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

PensionRentenLebensmittelpunktQuellenbesteuerung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
K 55/1-IV/4/96
Stammnummer
16179
Gültig
28.03.1996 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF