Findok · EAS-Auskünfte
EAS 483
Grenzgänger als Gesellschaftergeschäftsführer einer deutschen GesmbH
geltende FassungEAS-AuskunftB 3392/5/1-IV/4/94vom 22.07.1994
Wortlaut laut Findok
Bezieht ein in Dornbirn ansässiger
Gesellschaftergeschäftsführer (25% Beteiligung) von seiner in Lindau
errichteten deutschen GesmbH Geschäftsführerbezüge und ist er als
Grenzgänger in der deutschen GesmbH tätig, so steht das
Besteuerungsrecht an den Geschäftsführerbezügen auf der Grundlage
von Art. 9 Abs. 3 DBA-D Österreich zu. Eine andere Beurteilung wäre
nur dann geboten, wenn der von der Ehegattin gehaltene 8 1/3%-Anteil an dieser
Gesellschaft im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise dem
Geschäftsführer steuerlich zuzurechnen wäre. Ob dies der Fall
ist, kann allerdings nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens beurteilt werden, da
hiezu eine tiefer gehendere Durchleuchtung der relevanten Gegebenheiten
erforderlich wäre.
Veräußert die Ehegattin dieses
Geschäftsführers den steuerlich in ihrem Privatvermögen
gehaltenen Gesellschaftsanteil von 8 1/3 % außerhalb der
Spekulationsfrist, ist der Vorgang in Österreich nicht steuerbar; vor einer
steuerlichen Erfassung in Deutschland wird auf der Abkommensebene durch die
Bestimmung des Artikels 13 Abs. 1 DBA abgeschirmt.
22. Juli
1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 9 Abs. 3 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
- Art. 13 Abs. 1 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
GeschäftsführerGeschäftsführertätigkeitGeschäftsführervergütungGesellschafter-GeschäftsführerGrenzgänger-Geschäftsführersteuerliche ZurechnungZurechnungAnteilsveräußerungVeräußerungsvorgangVeräußerungsgewinnVeräußerungserlösVeräußerung von Beteiligungen
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- B 3392/5/1-IV/4/94
- Stammnummer
- 17635
- Gültig
- 22.07.1994 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF