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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 483

Grenzgänger als Gesellschaftergeschäftsführer einer deutschen GesmbH

geltende FassungEAS-AuskunftB 3392/5/1-IV/4/94vom 22.07.1994

Wortlaut laut Findok

Bezieht ein in Dornbirn ansässiger Gesellschaftergeschäftsführer (25% Beteiligung) von seiner in Lindau errichteten deutschen GesmbH Geschäftsführerbezüge und ist er als Grenzgänger in der deutschen GesmbH tätig, so steht das Besteuerungsrecht an den Geschäftsführerbezügen auf der Grundlage von Art. 9 Abs. 3 DBA-D Österreich zu. Eine andere Beurteilung wäre nur dann geboten, wenn der von der Ehegattin gehaltene 8 1/3%-Anteil an dieser Gesellschaft im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise dem Geschäftsführer steuerlich zuzurechnen wäre. Ob dies der Fall ist, kann allerdings nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens beurteilt werden, da hiezu eine tiefer gehendere Durchleuchtung der relevanten Gegebenheiten erforderlich wäre. Veräußert die Ehegattin dieses Geschäftsführers den steuerlich in ihrem Privatvermögen gehaltenen Gesellschaftsanteil von 8 1/3 % außerhalb der Spekulationsfrist, ist der Vorgang in Österreich nicht steuerbar; vor einer steuerlichen Erfassung in Deutschland wird auf der Abkommensebene durch die Bestimmung des Artikels 13 Abs. 1 DBA abgeschirmt. 22. Juli 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

GeschäftsführerGeschäftsführertätigkeitGeschäftsführervergütungGesellschafter-GeschäftsführerGrenzgänger-Geschäftsführersteuerliche ZurechnungZurechnungAnteilsveräußerungVeräußerungsvorgangVeräußerungsgewinnVeräußerungserlösVeräußerung von Beteiligungen

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
B 3392/5/1-IV/4/94
Stammnummer
17635
Gültig
22.07.1994 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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