Wird die inländische Tochtergesellschaft einer britischen Holdinggesellschaft liquidiert, wobei sich vor allem aus den in der Vergangenheit nicht ausgeschütteten, sondern jeweils auf neue Rechnung vorgetragenen Gesellschaftsgewinnen für die britische Gesellschafterin ein Liquidationsgewinn ergeben wird (Unterschiedsbetrag zwischen dem Abwicklungsguthaben und den Beteiligungsanschaffungskosten), dann unterliegt dieser Liquidationsgewinn…
…kann über die Erfolgsaussichten eines auf § 48 BAO gestützten Antrages nicht im EAS-Verfahren entschieden werden, weil die näheren Umstände (insb. Art und Höhe des im Jahr 1996 in der deutschen GmbH realisierten Gewinnes) einer genaueren Untersuchung bedürften. 18. Mai 2001 Für den Bundesminister: Dr…
…als tatsächlich eine Gewinnausschüttung an sie erfolgt. Diese Einkünfte stellen daher nach niederländischem Recht Dividenden dar. Da gemäß Artikel 10 Abs. 6 des DBA-Niederlande das im Quellenstaat geltende Recht für die Definition der Dividenden maßgeblich ist, wären ausgeschüttete Einkünfte eines in Österreich ansässigen beschränkt…
…des Abkommens zur Steuerfreistellung verpflichtet. Die in einem Folgejahr vorgenommene Ausschüttung der Gewinne wäre - wie oben ausgeführt - gemäß dem DBA in Österreich steuerlich erfassbar, nicht aber mehr nach nationalem österreichischem Recht, das - wie erwähnt - die Besteuerung im Gewinnentstehungsjahr verlangt. 4. Februar 1993 Für den Bundesminister…
…27 Abs. 1 BAO nicht in Österreich befindet. Befindet sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung der T-GmbH allerdings im DBA-Ausland und können die von der T-GmbH ausgeschütteten Gewinne nicht einer inländischen Betriebstätte (oder inländischen Immobilien) der T-GmbH zugerechnet werden, dann geht…
…nach der Theorie der "Doppelmaßnahme" einen Zufluss von Gewinnanteilen mit gleichzeitiger Rückeinlage des ausgeschütteten Gewinnes dar. Der Zufluss der Gewinnausschüttung im Jahr 1 wird gemäß § 3 Abs. 1 Z. 29 EStG im wirtschaftlichen Ergebnis unter der Bedingung steuerfrei gestellt, dass nicht innerhalb der Sperrfrist des …
…Tochtergesellschaft Gewinne an ihre deutsche Muttergesellschaft aus, dann unterliegt diese Gewinnausschüttung nach Maßgabe des § 94a EStG keiner österreichischen Abzugsbesteuerung. Mit § 94a EStG wurde auf österreichischer Seite die EU-"Mutter-Tochter-Richtlinie" umgesetzt; diese Bestimmung wird nicht dadurch unanwendbar, dass die nach Deutschland ausgeschütteten Gewinne aus…
…100-prozentige Beteiligung an einer niederländischen Kapitalgesellschaft, die überwiegend in den Niederlanden unbesteuerte Passiveinkünfte erzielt, dann unterliegen die von der erworbenen niederländischen Tochtergesellschaft ausgeschütteten Gewinne gemäß § 10 Abs. 3 KStG 1988 der inländischen Körperschaftsbesteuerung, wenn nicht nachgewiesen wird, dass an der inländischen Kapitalgesellschaft überwiegend natürliche…
…Commercial Enterprise" (FICE), dann sind die in der chinesischen Gesellschaft erwirtschafteten und an die österreichische Muttergesellschaft ausgeschütteten Gewinne jedenfalls von der österreichischen Besteuerung befreit. Es spricht vieles für die Einstufung der chinesischen Gesellschaft als eine der österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbare Gesellschaft, da sie nach der vorliegenden…
…thailändische Gesellschaft gemeinsam mit einem österreichischen Staatsbürger eine Vertriebs-GmbH in Österreich, wobei die thailändische Gesellschaft 95% der Anteile hält, dann unterliegen die von der österreichischen Vertriebs-GmbH (Y-GmbH) an die thailändische Muttergesellschaft ausgeschütteten Gewinne der Kapitalertragsteuer, die gemäß Artikel 10 Abs. 2 lit…
…Gewinn in Malta einer 35%igen Körperschaftsteuer unterworfen, wobei jedoch anlässlich der Gewinnausschüttung nach Österreich der österreichischen Muttergesellschaft rund 31% der maltesischen Körperschaftsteuer gutgeschrieben werden, so reduziert sich durch diese Gutschrift die effektive körperschaftsteuerliche Vorbelastung der ausgeschütteten Gewinne auf etwa 4%. Dies reicht aber nicht…
…Gesellschaft ausgeschütteten Gewinne erhalten bleiben; allerdings nur dann, wenn nachgewiesen werden kann, dass an dieser ausländischen Kapitalgesellschaft (der Muttergesellschaft der österreichischen Gesellschaft) überwiegend natürliche Personen beteiligt sind, die mit den ihnen zufließenden Gewinnausschüttungen nicht der uneingeschränkten österreichischen Besteuerung unterliegen; denn in derartigen Fällen ist nicht…
…Abs. 6 UmgrStG zu einer fiktiven Ausschüttung der thesaurierten Gewinne an die deutschen Gesellschafter. Diese fiktiv ausgeschütteten Gewinne gelten nicht rückwirkend mit dem Umwandlungsstichtag, sondern mit dem Tag der Anmeldung des Umwandlungsbeschlusses zur Eintragung ins Firmenbuch als ausgeschüttet. Auch wenn keine tatsächliche Ausschüttung stattfindet, unterfällt…
…davon aus, dass die von der maltesischen Gesellschaft an die maltesische Holdinggesellschaft ausgeschütteten Gewinne aus Gewinnen herrühren, die in wirtschaftlicher Betrachtungsweise funktional von der ausschüttenden operativen maltesischen Gesellschaft erzielt wurden und daher ihr und nicht etwa der österreichischen Großmuttergesellschaft zuzurechnen sind. Bundesministerium für Finanzen, 25…
…der Betriebs-AG würde auf österreichischer Seite nicht als notwendiges Betriebsvermögen der deutschen vermögensverwaltenden KG gewertet und folglich dem Privatvermögen des nach Österreich zugezogenen Industriellen zugerechnet. Nach österreichischem Recht müssten folglich die von der deutschen Betriebs-AG ausgeschütteten Gewinne unter Artikel 10 DBA-Deutschland subsumiert…
…jedenfalls einer die Mindestgrenze von 15% übersteigenden Steuerbelastung. Wohl verlangt die ggstl. Verordnung, dass die ausgeschütteten Gewinne einer der österreichischen Körperschaftsbesteuerung vergleichbaren Besteuerung unterliegen müssen. Zieht man aber in Betracht, dass nach dem estnischen Besteuerungssystem die Dividendensteuer anstelle einer Körperschaftsteuer erhoben wird und diese sonach…
…weil sie in einem "Steueroasengebiet" angesiedelt ist), nicht zum Verlust der internationalen Schachtelbefreiung für die von C an die österreichische Holdinggesellschaft ausgeschütteten Gewinne; denn eine Handelstätigkeit führt nicht zu schädlichen Passiveinkünften. Probleme können sich indessen ergeben, wenn die Gesellschaft C in größerem Stile zum Zweck…
…Dies auch dann, wenn die Zahlung nicht in das Vermögen der Gesellschafter, sondern in jenes von dritten Personen eingeht und gleichgültig ob die Gesellschaftsbeteiligung bereits in jenen Zeiträumen bestanden hat, in denen die nun ausgeschütteten Gewinne erzielt wurden oder nicht. Im allgemeinen wird daher davon…
…Thema ist. Der Umstand, dass die in Kroatien ausgeschütteten Gewinne in den Händen der kroatischen (operativ tätigen) Tochtergesellschaft auf Grund einer kroatischen Gründungsförderung unbesteuert geblieben sind, führt nicht zum Methodenwechsel und damit zum Verlust der Steuerbefreiung für die österreichische Holdinggesellschaft, da die ausschüttende Tochtergesellschaft keine…
…15% übersteigende ausländische Steuervorbelastung gegeben ist, wird es nicht auf die Verhältnisse im Ausschüttungsjahr, sondern maßgeblich darauf ankommen, ob die ausgeschütteten Gewinne anlässlich ihrer Erzielung in den Händen der ausländischen Tochtergesellschaft einer ausreichenden (15% übersteigenden) Steuerbelastung unterworfen waren. 17. Juli 2001 Für den Bundesminister: Dr…