Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1001
Transfer slowenischer Gewinne über Österreich nach Deutschland
geltende FassungEAS-Auskunft04 1481/1-IV/4/97vom 27.01.1997
Wortlaut laut Findok
Schüttet eine österreichische
Tochtergesellschaft Gewinne an ihre deutsche Muttergesellschaft aus, dann
unterliegt diese Gewinnausschüttung nach Maßgabe des § 94a EStG
keiner österreichischen Abzugsbesteuerung. Mit § 94a EStG wurde auf
österreichischer Seite die EU-"Mutter-Tochter-Richtlinie" umgesetzt; diese
Bestimmung wird nicht dadurch unanwendbar, dass die nach Deutschland
ausgeschütteten Gewinne aus einer nach § 10 Abs. 2 KStG steuerfreien
slowenischen Schachteldividende stammen.
Die in diesem Zusammenhang aufgeworfene Frage, ob auf
deutscher Seite nach Artikel 15 Abs. 2 des österreichisch-deutschen
Doppelbesteuerungsabkommens Steuerfreistellung zu gewähren ist, muss dem
Grunde nach bejahend beantwortet werden. Der vorliegende Fall ist jedenfalls
kein Anwendungsfall von Ziffer 27a des Schlussprotokolls zu Art. 15 des
Abkommens. Denn nach dieser Bestimmung des Schlussprotokolls entfiele nur dann
die deutsche Verpflichtung zur Steuerfreistellung, wenn die in Deutschland
freizustellenden Beträge den inländischen Gewinn gemindert hätten
(gemeint: als Betriebsausgabe gemindert hätten). Auch liegt in dem
vorliegend beschriebenen Fall kein Qualifikationskonflikt vor (der ebenfalls
nach Ziffer 27a des Schlussprotokolls von der Steuerfreistellungsverpflichtung
entbinden würde), weil beide Staaten die Gewinnausschüttung unter ein
und dieselbe Abkommensbestimmung, nämlich die Steuerzuteilungsregel des
Art. 10a des Abkommens, subsumieren.
Sollte allerdings die österreichische Gesellschaft
eine bloße "Briefkastengesellschaft" oder eine ähnliche ohne
wirtschaftliche Funktion ausgestattete Gesellschaft sein, dann kann es sein,
dass auf deutscher Seite entweder Rechtsmissbrauch für gegeben angenommen
wird oder der Bestand einer deutschen Geschäftsleitung der
österreichischen Gesellschaft festgestellt wird; in beiden Fällen
würde das Abkommen nicht wirklich davor schützen, dass die deutsche
Besteuerung nach deutschem inländischen Recht auf die aus Slowenien
stammenden Gewinnausschüttungen zugreift.
27.
Jänner 1997 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
AbzugssteuerMutter-Tochter-RichtlinieSchachtelprivilegSchachtelbeteiligungFreistellungfunktionslose GesellschaftBriefkasteneigenschaftBriefkasten-TochtergesellschaftMissbrauchMissbrauchsverdacht
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 1481/1-IV/4/97
- Stammnummer
- 14868
- Gültig
- 27.01.1997 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF