…USA in den Fällen eines Vermögensüberganges im Erbweg für Ansässige einen unbegrenzten Ehegattenfreibetrag falls der überlebende Ehegatten US-Staatsbürger ist, dann vermag das Staatsbürgerschaftsdiskriminierungsverbot des Art. 10 DBA (Erb)-USA diese Begünstigung nicht auf die in den USA nicht ansässigen österreichischen Staatsbürger auszuweiten (siehe Art…
Die Frage, ob ein international tätiger österreichischer Staatsbürger im Sinn von Artikel 4 des DBA-Polen in Polen oder in Österreich ansässig ist, muss darnach entschieden werden, in welchem der beiden Staaten sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen (der persönlichen und wirtschaftlichen Interessen) befindet. Der Umstand…
…darnach führt der Verlust der bulgarischen Staatsbürgerschaft dazu, dass die Ansässigkeit in Bulgarien erlischt. Ein in Österreich unterhaltener Wohnsitz hat diesfalls den Eintritt in die abkommensrechtliche Ansässigkeit in Österreich zur Folge, und zwar selbst dann, wenn dieser österreichische Wohnsitz nicht den Mittelpunkt der Lebensinteressen bilden…
…aufleben lassen. Es ist in dieser Bestimmung die Zulässigkeit einer Staatsbürgerschaftsbesteuerung zwar für beide Vertragsstaaten vorgesehen, doch würde dies auf österreichischer Seite im Fall eines Doppelwohnsitzes keine Auswirkung zeitigen, weil diesfalls die unbeschränkte Steuerpflicht des österreichischen Staatsbürgers in Österreich nicht "auf Grund der Staatsbürgerschaft", sondern…
…wurde. Der Wortlaut des Artikels 19 Abs. 2 DBA-D gestattet aber nicht, diese Bestimmung so auszulegen, dass Gleiches für die Pensionszeit gilt und dass daher eine Pension an einen österreichischen Staatsbürger der deutschen Besteuerung vorbehalten ist, wenn die zu Grunde liegende öffentliche Dienstleistung in…
…die thailändische Gesellschaft in Österreich einen "ständigen Vertreter" unterhalten und sonach selbst in die österreichische beschränkte Steuerpflicht eintreten. Ob im konkreten Einzelfall das Sachverhaltsbild eine derartige Würdigung verträgt, ist allerdings eine Frage der Sachverhaltsbeurteilung, in die seitens des BM für Finanzen grundsätzlich nicht eingegriffen wird…
…daher nicht, von der Steuerpflicht einer schwedischen Volkspension nur deshalb Abstand zu nehmen, weil diese nach schwedischem Recht steuerfrei ist. Auch das Doppelbesteuerungsabkommen Schweden (DBA-S), BGBl. Nr. 39/1960, bestätigt in Artikel 16 Abs. 2 auf internationaler Ebene, dass dieses Prinzip bei österreichischen Staatsbürgern…
…Rechtfertigung dafür gegeben, den Übergang von inländischem Geld- und Wertpapiervermögen auf eine deutsche gemeinnützige Stiftung aus Anlass des Todes des Stifters von der österreichischen Besteuerung freizustellen, wenn der Stifter weder die österreichische Staatsbürgerschaft noch seinen Hauptwohnsitz in Österreich besaß; dies auch dann nicht, wenn das…
…österreichischer Staatsbürger (verheiratet, 2 Kinder), der die Funktion eines Vorstandes in einer österreichischen Holdinggesellschaft bekleidet und berufliche Aktivitäten weltweit betreibt, seinen Wohnsitz nach Malta, wobei die Ehefrau und die Kinder weiterhin in Österreich verbleiben und seine Aufenthalte in Österreich den Zeitraum von 4 Monaten nicht…
Schwedische Sozialversicherungspensionen, die einem in Österreich ansässigen österreichischen Staatsbürger zufließen, unterliegen gemäß Artikel 16 Abs. 2 des DBA-Schweden der österreichischen Besteuerung. Das Doppelbesteuerungsabkommen enthält keine entgegenstehende Sonderregelung für jenen Teil der Pension, die als schwedische "Volkspension" bezeichnet wird. Sollte von Parteienseite Steuerfreiheit dieser…
Weitet eine in Deutschland ansässige Vertriebsgesellschaft ihre Geschäftstätigkeit dadurch auf Österreich aus, dass sie in Österreich einen österreichischen Staatsbürger als vertretungs- und abschlussberechtigten Repräsentanten anstellt, wobei dieser Dienstnehmer von einem der Gesellschaft in seiner Wohnung zur Verfügung gestellten Arbeitsraum aus tätig wird, so stellt…
…ist (Besonderheiten siehe AÖF Nr. 34/1998), hat sich die steuerliche Behandlung der von österreichischen Staatsbürgern bezogenen US-Sozialversicherungspensionen geändert. Waren diese Pensionen im zeitlichen Geltungsbereich des Abkommens aus dem Jahr 1956 in Österreich unter Anrechnung der US-Quellensteuer steuerpflichtig, ist ab 1999 Steuerfreiheit (unter…
… und zwar auch dann, wenn der Lehrerin die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen wird. Im EAS-Verfahren kann wohl vermutet, nicht aber mit Sicherheit bestätigt werden, dass die Zahlungen des "New York State Teachers Retirement System" und "United States Treasury" unter den Begriff "Zahlungen aus der gesetzlichen…
…wegen einer österreichischen Staatsbürgerschaft - nunmehr Österreich als Wohnsitzstaat im Sinn des DBA-Ö/D anzusehen ist. Sollte Deutschland weiterhin "Wohnsitzstaat" bleiben, dann würde sich durch die Verlagerung des Hauptwohnsitzes nach Monaco am Umfang der österreichischen Besteuerungsgrundlage (DBA-konforme Erfassung nur der Inlandseinkünfte) nichts ändern. Sollte…
…alle Vergütungen, die die auf selbständiger Basis tätigen Mitglieder von Aufsichtsorganen juristischer Personen in Österreich beziehen. Denn einer inländischen Steuerpflicht soll nicht dadurch ausgewichen werden können, dass bei den nicht aufsichtsratspflichtigen österreichischen Gesellschaften die Aufsichtsaufgaben nicht einem Aufsichtsrat, sondern einem bloßen Beirat übertragen werden, mag…
…deutscher Staatsbürger mit inländischem Zweitwohnsitz bei einer österreichischen Versicherungsgesellschaft einen Lebensversicherungsvertrag mit einem Einmalerlag ab, dann unterliegt die im Ablebensfall an die - ebenfalls in Deutschland ansässigen - leiblichen Kinder zu leistende Versicherungssumme gemäß Artikel 5 DBA-Deutschland (Erb), BGBl. Nr. 220/1955, nicht der österreichischen Erbschaftsbesteuerung…
…und weil für ihn als deutschem Staatsbürger seine Heimat nie in Österreich gelegen war, dann ist es im Grunde richtig, dass die Geschäftsführerbezüge gemäß Artikel 7 DBA-Bulgarien nicht der österreichischen Besteuerung unterliegen. Denn anders als in den übrigen österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen geht bei Personen, die…
…EAS 1764). Hat daher ein in Schweden wohnhafter schwedischer Staatsbürger im Juli 2003 ein Aktienpaket veräußert und den Veräußerungsgewinn in Schweden versteuert und fließt ihm - nach Wohnsitzverlegung nach Österreich - nachträglich eine Kaufpreisnachbesserung von über 50.000 Euro zu, dann unterliegt diese nicht der österreichischen Besteuerung…
…Deutschland ansässiger deutscher Staatsbürger, der etwa vier Tage pro Woche in Deutschland und etwa einen Tag pro Woche in Österreich tätig wird, dann ist gemäß Artikel 9 Abs. 1 DBA-Deutschland jener Teil der Bezüge, der auf die Deutschland-Tätigkeit entfällt, von der österreichischen Besteuerung …
Veräußert ein in der Schweiz ansässiger schweizerischer Staatsbürger eine wesentliche Beteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft (und war der Schweizer in den letzten 5 Jahren vor der Veräußerung bereits in der Schweiz ansässig), dann ist diese Transaktion grundsätzlich gemäß Artikel 13 Z 3 DBA-Schweiz in…