…die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, nur dann der österreichischen Einkommensbesteuerung, wenn diese Angestellten "nicht ausschließlich deshalb in Österreich ansässig geworden sind, um die Dienste zu leisten". Ist daher eine finnische Staatbürgerin 1969 in die Dienste der finnischen Botschaft in Wien getreten und hat sie…
…mit ihren Botschaftsbezügen nach diesem Abkommen daher in Österreich nicht einkommensteuerpflichtig. Die Rechtslage änderte sich mit dem Wirksamwerden des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 31. Mai 1996. Denn Artikel 19 Abs. 1 des neuen Abkommens sieht eine Steuerfreistellung in Österreich nur mehr für US-Staatsbürger vor…
…an Ruhegehältern öffentlich Bediensteter dem Kassenstaat, im vorliegenden Fall sonach Russland, übertragen (dies allerdings unter der Voraussetzung, dass der in Österreich ansässige Ruhegenussempfänger nicht die österreichische Staatsbürgerschaft erworben hat). Das neue Abkommen bedarf noch der Ratifikation in Österreich und in Russland; es wird damit gerechnet…
…Amtssitz tätigen UNO-Bediensteten von der Besteuerung aller Auslandseinkünfte befreit, wenn sie nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Sie sind daher auch von der österreichischen Zinsen-KESt zu entlasten. Die gleichen Privilegien stehen einem US-Staatsbürger zu, der als Bediensteter der vorbereitenden Kommission für die Organisation…
…sind die Bediensteten des Zentrums von der Besteuerung aller Auslandseinkünfte befreit, wenn sie nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen (Artikel 13). Sie sind daher auch von der österreichischen Zinsen-KESt zu entlasten, wobei unerheblich ist, um welchen zinsenbringenden Bankkontotyp es sich handelt und ob später bei…
…In Deutschland ansässige Gesellschafter einer österreichischen Personengesellschaft, zu deren Betriebsvermögen brasilianische Anleihen gehören, wären zB auch als legitimierte österreichische Staatsbürger nicht berechtigt, die Anrechnung einer brasilianischen Quellensteuer auf Grund des österreichisch-brasilianischen Doppelbesteuerungsabkommens in Anspruch zu nehmen. Das Vorliegen eines Ansässigkeitsnachweises ist allerdings derzeit keine…
…bestimmt werden. Gemäß Artikel 17 lit. d steht die österreichische Staatsbürgerschaft dieser Steuerbefreiung nicht entgegen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist unerheblich, ob der EFTA-Angestellte in einer Dienststelle der EFTA tätig ist oder von der EFTA zur Dienstableistung an eine EG-Institution entsandt wird; unerheblich…
…aufleben lassen. Es ist in dieser Bestimmung die Zulässigkeit einer Staatsbürgerschaftsbesteuerung zwar für beide Vertragsstaaten vorgesehen, doch würde dies auf österreichischer Seite im Fall eines Doppelwohnsitzes keine Auswirkung zeitigen, weil diesfalls die unbeschränkte Steuerpflicht des österreichischen Staatsbürgers in Österreich nicht "auf Grund der Staatsbürgerschaft", sondern…
…wurde. Der Wortlaut des Artikels 19 Abs. 2 DBA-D gestattet aber nicht, diese Bestimmung so auszulegen, dass Gleiches für die Pensionszeit gilt und dass daher eine Pension an einen österreichischen Staatsbürger der deutschen Besteuerung vorbehalten ist, wenn die zu Grunde liegende öffentliche Dienstleistung in…
…entsprechende Privilegien und Immunitäten einräumt, steht der Gewährung von Privilegien und Immunitäten nach § 1 der Verordnung die österreichische Staatsbürgerschaft einer Person nicht entgegen. Umso weniger kann der Umstand, dass die betroffene Person eine andere als die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, der Gewährung der oa. Privilegien entgegenstehen…
Bezog eine österreichische Staatsbürgerin, die durchgehend in Österreich ansässig war und die 1992 bis Ende 1994 in Deutschland unselbständig beschäftigt war, im Jahr 1995 deutsche Arbeitslosenunterstützung, dann sind diese deutschen Bezüge gemäß Art. 10 DBA-Deutschland aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden, aber für Zwecke des…
…dieselben Einkünfte als Einkünfte der österreichischen Steuerpflichtigen ansieht. Der Zurechnungskonflikt ist aber nur unechter Natur, weil nach Auffassung beider Staaten das Besteuerungsrecht an den Einkünften Kroatien zusteht. Unter diesen Gegebenheiten kann der Umstand, dass Kroatien die Ausschüttungen nicht besteuert, nicht zu einem Rückfall des Besteuerungsrechtes…
…zugeordnet werden, dann kann auch die Steuerbefreiungsbestimmung des Artikels 19 nicht wirksam werden, weil die Zahlungen (die wohl ursächlich auf öffentliche Dienstleistungen zurückgehen) an eine österreichische Staatsbürgerin fließen. Da weiters Auslandseinkünfte für Zwecke der österreichischen Besteuerung stets nach österreichischem Recht ermittelt werden müssen, kann in…
Leben zwei österreichische Staatsbürger in eheähnlicher Gemeinschaft in Deutschland und haben sie demzufolge ihren "Wohnsitz" im Sinn der mit Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland, dann dürfen im Fall des Todes des Partners die an die Partnerin fallenden Ansprüche aus einem Lebensversicherungsvertrag in Österreich gemäß…
…daher nicht, von der Steuerpflicht einer schwedischen Volkspension nur deshalb Abstand zu nehmen, weil diese nach schwedischem Recht steuerfrei ist. Auch das Doppelbesteuerungsabkommen Schweden (DBA-S), BGBl. Nr. 39/1960, bestätigt in Artikel 16 Abs. 2 auf internationaler Ebene, dass dieses Prinzip bei österreichischen Staatsbürgern…
…eine österreichische Staatsbürgerin, die seit 1.1.1990 bei ihrem Sohn in den USA lebt, jedoch in Österreich noch eine Eigentumswohnung besitzt, die dem Sohn ihrer Freundin zur Benützung überlassen ist, dadurch in Österreich über einen zur unbeschränkten Steuerpflicht führenden Zweitwohnsitz verfügt, kann nicht im…
Hat eine österreichische Bauträger-GmbH auf Mallorca ein Grundstück erworben, auf dem ein Appartmenthaus errichtet und in der Folge an deutsche und österreichische Staatsbürger verkauft werden soll, dann führt eine 12 Monate übersteigende Bauzeit zur Begründung einer spanischen Betriebstätte. Gemäß Artikel 7 Abs. 2 DBA…
…Rechtfertigung dafür gegeben, den Übergang von inländischem Geld- und Wertpapiervermögen auf eine deutsche gemeinnützige Stiftung aus Anlass des Todes des Stifters von der österreichischen Besteuerung freizustellen, wenn der Stifter weder die österreichische Staatsbürgerschaft noch seinen Hauptwohnsitz in Österreich besaß; dies auch dann nicht, wenn das…
Wurde ein österreichischer Staatsbürger im Jahr 1990 von seinem österreichischen Arbeitgeber als Projektleiter nach Russland entsandt, hat er sich aber in der Folge in Russland selbständig gemacht, eine eigene Wohnung in Russland gekauft sowie ein eigenes russisches Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft gegründet…
Aktivbezüge und Ruhegenüsse, die die Weltbank an ihre Beamten bezahlt, sind in Österreich von der Besteuerung befreit. Die österreichische Staatsbürgerschaft steht der Steuerbefreiung nicht entgegen. Die Rechtsgrundlage hiefür ist in der Verordnung der Bundesregierung vom 18. Jänner 1955, BGBl. Nr. 40/1955, gegeben. 9…