…von dieser Definition erfasst ist, sondern nur die mittelbar beteiligte Einrichtung. Der Wortlaut der Befreiung gemäß Artikel 10 Absatz 1 lit. c sublit. i DBA-VAE stellt aber nicht auf eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung durch die qualifizierte staatliche Einrichtung, sondern auf die Nutzungsberechtigung dieser…
…diese Steuerpflicht vorgesehene Beteiligungserfordernis im DBA-Italien nicht auf unmittelbare Beteiligungen eingeschränkt worden ist, wird seitens des BMF die Auffassung vertreten, dass auch mittelbare Beteiligungen hierfür genügen (vgl. EAS 375, EAS 697, EAS 1337, EAS 1965). Für eine Einschränkung des Quellensteuerrechtes auf unmittelbare Beteiligungen - wie…
…dieses Quellenbesteuerungsrecht nur bei unmittelbarer oder auch bei mittelbarer Beteiligung besteht, wird im Abkommen selbst nicht ausdrücklich festgelegt. Bei der Auslegung einer vergleichbaren Regelung im DBA-Schweden wurde am 17. August 1995 in EAS 697 die Auffassung vertreten, dass auch mittelbare Beteiligungen hiefür genügen müssten…
Werden in Österreich Vertriebs-Tochtergesellschaften von ihrer ausländischen Muttergesellschaft beauftragt, bloß als Vertreter die Produkte der Muttergesellschaft in Österreich abzusetzen, dann ist nicht ausgeschlossen, diese Tochtergesellschaften als "Vertreterbetriebstätten" der ausländischen Muttergesellschaften zu werten; dies mit der Folge, dass nicht nur die Vertriebstochtergesellschaft mit ihrer Vertreterprovision…
…beteiligt ist". Da das als Voraussetzung für diese Steuerpflicht vorgesehene Beteiligungserfordernis in dem Doppelbesteuerungsabkommen nicht auf unmittelbare Beteiligungen eingeschränkt worden ist, wird seitens des BM für Finanzen die Auffassung vertreten, dass auch mittelbare Beteiligungen hiefür genügen. Es steht der französischen Lizenzgebührenempfängerin frei, bei einer davon…
…KG eine Gewinnausschüttung einer österreichischen GmbH, steht kraft Betriebstättendiskriminierungsverbot des Art. 24 Abs. 2 DBA-Frankreich bei der Veranlagung der französischen Gesellschaft mit ihren in der österreichischen Personengesellschaftsbetriebstätte erzielten Gewinnen die Beteiligungsertragsbefreiung nach § 10 Abs. 1 KStG 1988 zu. Allerdings entbindet dies die inländische GmbH…
…2 KStG 1988 auf mittelbar gehaltene Auslandsbeteiligungen ausgeweitet. Dies hat entsprechende begünstigende Auswirkungen auf alle österreichischen Kommanditgesellschaften mit Auslandsbeteiligungen. Denn damit ist jener Teil der Auslandsschachteldividenden der inländischen KG, der einer österreichischen Gesellschafter-GmbH steuerlich zuzurechnen ist, steuerfrei (wenn die mittelbar von der inländischen Kommanditistin…
…über die nunmehrige Kommanditgesellschaft (sonach bloß mittelbar) in die Hände der deutschen GmbHs. Die Steuerbefreiung des § 94a EStG 1988 ist auf solche bloß mittelbare Beteiligungen der deutschen GmbHs nicht anwendbar. Da aber auch Artikel 10a Abs. 2 lit. a DBA-Deutschland eine unmittelbare Beteiligung verlangt…
…aber stünde eine Entlastung auf 5% gemäß Artikel 10 Abs. 2 DBA-Niederlande zu, da nach dieser Abkommensbestimmung der niedrigere Konzernsteuersatz auch bei bloß mittelbarer Beteiligung an der österreichischen Gesellschaft verfügbar ist. 06. Mai 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…beteiligt ist". Da das als Voraussetzung für diese Steuerpflicht vorgesehene Beteiligungserfordernis in dem Doppelbesteuerungsabkommen nicht auf unmittelbare Beteiligungen eingeschränkt worden ist, wird seitens des BM für Finanzen die Auffassung vertreten, dass auch mittelbare Beteiligungen hiefür genügen. Es steht der dänischen Lizenzgebührenempfängerin frei, bei einer davon…
…Eine bloß mittelbare Beteiligungshaltung zB über eine zwischengeschaltete 100-prozentige Tochtergesellschaft oder auch über eine Personengesellschaft schließt daher die Quellensteuerfreiheit aus. Denn in diesen beiden Fällen liegen auch nach dem im innerstaatlichen Recht entwickelten Verständnis bloße mittelbare Beteiligungen vor (siehe zB KStR 2001 Rz 385…
…Bei der Beurteilung, ob die 50%-Grenze überschritten wird, ist nicht nur auf unmittelbare sondern auch auf mittelbare Beteiligungen abzustellen. Lizenzgebührenzahlungen an eine zu 40% an der österreichischen Gesellschaft beteiligte niederländische Muttergesellschaft unterliegen daher der 10-prozentigen Abzugsbesteuerung, wenn die lizenzgebende Gesellschaft im Wege ihrer…
…beteiligt ist". Da das als Voraussetzung für diese Steuerpflicht vorgesehene Beteiligungserfordernis in dem Doppelbesteuerungsabkommen nicht auf unmittelbare Beteiligungen eingeschränkt worden ist, wird seitens des BM für Finanzen die Auffassung vertreten, dass auch mittelbare Beteiligungen hiefür genügen. Es steht der schwedischen Lizenzgebührenempfängerin frei, bei einer davon…
…ist. Ob dieses Quellenbesteuerungsrecht nur bei unmittelbarer oder auch bei mittelbarer Beteiligung besteht, wird im Abkommen selbst nicht ausdrücklich festgelegt (EAS 2666). Im Rahmen eines Express-Verständigungsverfahrens wurde nunmehr geklärt, dass Artikel 12 Abs. 2 sich nur auf unmittelbare Beteiligungen bezieht. Bundesministerium für Finanzen, 23…
Bezieht eine deutsche GmbH über ihre österreichische Betriebstätte Einkünfte aus Auslandsbeteiligungen dieser Betriebstätte (Gewinnausschüttungen sowie allfällige Gewinne aus einer Veräußerung solcher Beteiligungen) dann sind diese gemäß § 21 Abs. 1 Z 2 lit. a KStG 1988 nach Maßgabe des § 10 KStG 1988 steuerfrei. Ist diese deutsche…
…im Grunde die bisherige Auslegung weiter aufrechterhalten werden, dass nicht nur eine Beteiligungshaltung im Wege einer Tochtergesellschaft, sondern auch im Wege einer zwischengeschalteten Personengesellschaft als mittelbare Beteiligungshaltung einzustufen ist. Diese Gesetzesauslegung hat allerdings in Bezug auf Gesellschaften, die in anderen Mitgliedstaaten der EU ansässig sind…
…Das Unmittelbarkeitserfordernis in den auf Artikel 10 des OECD-Musterabkommens basierenden Doppelbesteuerungsabkommen schließt daher nach wie vor eine Beteiligungshaltung durch eine Personengesellschaft von der Inanspruchnahme der Quellensteuerentlastung für konzerninterne Gewinnausschüttungen aus. Ein förmliches Gegenseitigkeitsverhältnis ist mit der Schweiz in dieser Frage bislang nicht hergestellt worden…
…einer österreichischen Kapitalgesellschaft gehalten, die zu 100% dieser natürlichen Person gehört, dann liegt eine wesentliche Beteiligung dieser natürlichen Person im Sinn der zitierten Abkommensbestimmung vor, denn 5% werden von ihr unmittelbar und 20% mittelbar, nämlich im Wege der österreichischen Kapitalgesellschaft gehalten. 21. Februar 1994 Für…
…diese Beteiligung nicht unmittelbar, sondern mittelbar über eine - ebenfalls transparente - deutsche Personengesellschaft gehalten wird. Allerdings kann Österreich dieses Besteuerungsrecht nach der geltenden Verwaltungspraxis nicht ausüben, falls mangels inländischer Ansässigkeit des Erblassers und des Erben in Österreich nur beschränkte Erbschaftssteuerpflicht besteht. Denn der Erbübergang von Beteiligungen…
…Holdinggesellschaften sind nicht nur die diesen Holdinggesellschaften unmittelbar im Ausland auferlegten Steuern zu berücksichtigen, sondern auch jene, die deren Gewinne mittelbar in den Händen der Untergesellschaften treffen. Steht solcherart fest, dass bereits die erste der für den "Methodenwechsel" kumulativ geforderten drei Voraussetzungen des § 10 Abs…