Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2836
Erbschaftssteuerliche Behandlung des Todes eines Gesellschafters der deutschen Mutter-KG einer österreichischen Tochter-KG
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0140-IV/4/2007vom 29.03.2007
Wortlaut laut Findok
Gemäß Z 6 des
Schlussprotokolls zum DBA-Deutschland(Erb) werden Beteiligungen an
Personengesellschaften wie Beteiligungen an Betriebstättenvermögen
behandelt. Dies hat auf der Ebene des Abkommensrechtes zu Folge, dass im Fall
des Todes eines in Deutschland ansässigen Gesellschafters an einer
österreichischen Personengesellschaft das Erbschaftsbesteuerungsrecht
Deutschland entzogen und Österreich zugeteilt wird. Dies gilt auch dann,
wenn diese Beteiligung nicht unmittelbar, sondern mittelbar über eine -
ebenfalls transparente - deutsche Personengesellschaft gehalten wird.
Allerdings kann Österreich dieses Besteuerungsrecht
nach der geltenden Verwaltungspraxis nicht ausüben, falls mangels
inländischer Ansässigkeit des Erblassers und des Erben in
Österreich nur beschränkte Erbschaftssteuerpflicht besteht. Denn der
Erbübergang von Beteiligungen an österreichischen Gesellschaften
(betrieblich tätige Personengesellschaften eingeschlossen) löst nach
der derzeitigen Verwaltungspraxis keine beschränkte Erbschaftssteuerpflicht
in Österreich aus (siehe EAS 98, EAS 519, EAS 1344, EAS 2272).
Bundesministerium für Finanzen, 29. März
2007
Normen und Schlagworte
- DBA D (Erb), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Erbschaftsteuern), BGBl. Nr. 220/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0140-IV/4/2007
- Stammnummer
- 31392
- Gültig
- 29.03.2007 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF