Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2701
Behandlung mittelbarer Beteiligungen nach dem DBA-Griechenland
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0017-IV/4/2006vom 23.01.2006
Wortlaut laut Findok
Gemäß
§ 12
DBA-Griechenland unterliegen Lizenzgebühren, die von einer in Griechenland
ansässigen Gesellschaft an eine in Österreich ansässige
Gesellschaft gezahlt werden, einer 10%igen Abzugsbesteuerung in Griechenland,
wenn die österreichische Gesellschaft an der griechischen "zu mehr als 50
v. H. am Grund- oder Stammkapital beteiligt" ist. Ob dieses
Quellenbesteuerungsrecht nur bei unmittelbarer oder auch bei mittelbarer
Beteiligung besteht, wird im Abkommen selbst nicht ausdrücklich festgelegt
(EAS 2666). Im Rahmen eines Express-Verständigungsverfahrens wurde nunmehr
geklärt, dass Artikel 12 Abs. 2 sich nur auf unmittelbare Beteiligungen
bezieht.
Bundesministerium für Finanzen, 23. Jänner
2006
Normen und Schlagworte
- DBA GR (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Griechenland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 39/1972
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0017-IV/4/2006
- Stammnummer
- 20869
- Gültig
- 23.01.2006 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF