…ausgeführt, dass anderweitig nicht behebbare Besteuerungsfehler anderer Staaten bei der Vollziehung von Doppelbesteuerungsabkommen primär durch ein Verständigungsverfahren aus der Welt geschafft werden müssen. Auch wenn solche Verfahren zur Zeit lange dauern, würde es von österreichischen Kontrolleinrichtungen der öffentlichen Verwaltung vermutlich als Ermessensmissbrauch gewertet werden, wenn…
…wurde ausgeführt, dass anderweitig nicht behebbare Besteuerungsfehler anderer Staaten bei der Vollziehung von Doppelbesteuerungsabkommen primär durch ein Verständigungsverfahren aus der Welt geschafft werden müssen. Auch wenn solche Verfahren zur Zeit lange dauern, würde es von österreichischen Kontrolleinrichtungen der öffentlichen Verwaltung als Ermessensmissbrauch gewertet werden, wenn…
Gemäß Ziffer 19 des OECD-Kommentars zum OECD-Musterabkommen bleibt eine Bauausführung im Allgemeinen so lange bestehen, "bis die Arbeit abgeschlossen oder endgültig eingestellt ist"; es wird hiebei auf die Dauer der faktischen Bauarbeiten abgestellt (EAS 1025; EAS 1259). Rechtsakte sind bei der Berechnung der…
…maßgebende Baustellenfrist (24 Monate gemäß Art. 4 Abs. 2 DBA-UdSSR) überschritten ist. Arbeitet daher der Generalunternehmer über 24 Monate auf der Baustelle, ein Subunternehmer hingegen nicht, so liegt für den Generalunternehmer nicht aber für den Subunternehmer eine UdSSR-Betriebstätte ("Repräsentanz") vor. Dies gilt auch…
Gemäß Ziffer 19 des OECD-Kommentars zum OECD-Musterabkommen bleibt eine Bauausführung im allgemeinen so lange bestehen, "bis die Arbeit abgeschlossen oder endgültig eingestellt ist"; es wird hiebei auf die Dauer der faktischen Bauarbeiten abgestellt. Hilfsweise (dh. solange sich aus dem "Abkommenszusammenhang" kein gegenteiliges DBA…
Gemäß Ziffer 19 des OECD-Kommentars zum OECD-Musterabkommen bleibt eine Bauausführung und Montage im Allgemeinen so lange bestehen, "bis die Arbeit abgeschlossen oder endgültig eingestellt ist"; es wird hiebei auf die Dauer der faktischen Bauarbeiten abgestellt; in der Regel wird dies zeitlich mit der…
…19 des OECD-Kommentars zum OECD-Musterabkommen (Zitierung nach Stand September 1992) bleibt eine Bauausführung im allgemeinen so lange bestehen, "bis die Arbeit abgeschlossen oder endgültig eingestellt ist"; es wird hierbei auf die Dauer der faktischen Bauarbeiten und nicht auf den Formalakt der Endabnahme abgestellt…
…folgende Auffassung vertreten : Gemäß Ziffer 19 des OECD-Kommentars zum OECD-Musterabkommen bleibt eine Bauausführung im allgemeinen so lange bestehen, "bis die Arbeit abgeschlossen oder endgültig eingestellt ist"; es wird hiebei auf die Dauer der faktischen Bauarbeiten und nicht auf den Formalakt der Endabnahme abgestellt…
…Abs. 1 Z 1 EStG 1988) zu, wenn ihm in Österreich keine "ständige Einrichtung" (zB ein Arbeitsraum) dauerhaft (länger als 6 Monate) zur Verfügung gestellt worden ist. Eine "Unterrichtstätigkeit" wird nach Übereinkunft mit der deutschen Steuerverwaltung nicht als im Gaststaat steuerpflichtige "Vortragstätigkeit" gewertet (AÖF Nr…
…Eine Verlagerung des Lebensmittelpunktes könnte allerdings nur angenommen werden, wenn sein US-Aufenthalt von längerer Dauer (länger als 5 Jahre) ist, wenn er von seiner Familie begleitet wird und auch sonst die Bindungen zum österreichischen Wohnsitz kein ausschlaggebendes Gewicht mehr besitzen und wenn nachweisbar auch…
…Ausübung ihrer Tätigkeit im Inland eine "feste Einrichtung" zur Verfügung steht. Eine solche "feste Einrichtung" kann durch ein dauerhaft (länger als 6 Monate) zur Verfügung gestelltes Arbeitszimmer in einem der interessierten Behindertenbetreuungsstellen begründet werden; sie könnte aber gegebenenfalls auch in den Räumen der inländischen Zweitwohnung…
…Verfügung stehenden festen Einrichtung (Betriebstätte) erfolgt. Dies wäre etwa der Fall, wenn ein Büroraum für die Dauer von länger als 6 Monaten zur Arbeitsausübung überlassen wird. Andernfalls würde durch die dem OECD-MA nachgebildeten DBA Österreich das Besteuerungsrecht entzogen. Nur in den besonderen Ausnahmefällen einer …
…Jahre währenden Dauerverlust wird aber jedenfalls der "längere Zeitraum" bereits bei weitem überschritten. Denn ein fremder Dritter würde sich nicht auf die Übernahme eines Geschäftsfeldes einlassen, das ihm für einen derart langen Zeitraum Verluste verursacht, ohne dafür eine Abgeltung zu verlangen. Es ist daher nicht…
…keine Betriebstätte des ausländischen Unternehmens in Österreich dar (den Räumlichkeiten würde jedenfalls dann Betriebstättencharakter zuzumessen sein, wenn sie länger als 6 Monate von dem ausländischen Veranstalter genutzt werden), ist das ausländische Unternehmen gemäß Artikel 4 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens hinsichtlich der dabei erzielten Gewinne von…
…auch Italien sowie Frankreich kein Besteuerungsrecht zu. Im Falle des DBA-Indien würde allerdings ein (anteiliges) Besteuerungsrecht auch ohne ständige Einrichtung auf Indien übergehen, wenn der Aufenthalt anlässlich der Arbeit an den dort geschaffenen Gemälden länger als 183 Tage im Kalenderjahr beträgt (Art. XIV Abs…
…ein eigener Arbeitsraum) und werden daher die Wartungs- und Reparaturarbeiten im Hangar oder im freien Gelände des Flughafens ausgeführt, wobei hiezu lediglich ein Werkzeugkoffer und das entsprechende Know-How benötigt wird, dauern die Arbeiten weiters in der Regel kaum länger als 4 Tage und begibt…
…1984 anzusehen ist. Im Fall der Niederlande darf gemäß Artikel 15 DBA-NL ebenfalls keine feste Einrichtung (Büro) dauernd zur Verfügung stehen. Im Fall der USA kann sich die Steuerentlastung auf Artikel XII DBA-USA stützen (wenn die Gastlehrertätigkeit nicht länger als zwei Jahre dauert…
…mehr als 183 Tagen im Kalenderjahr nach Deutschland wäre daher inländische Lohnsteuerabzugspflicht für den gesamten Jahresbezug gegeben. Eine andere Beurteilung wäre dann erforderlich, wenn der Tochtergesellschaft in wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Funktion eines zweiten Arbeitgebers zukäme; dann läge aber vermutlich auch keine Dienstleistung der österreichischen Muttergesellschaft…
…Reinigungsarbeiten, zu denen auch die Entsorgung von gefährlichen Stoffen zählt, für sich alleine betrachtet nicht als Bauausführung angesehen werden. Daher wird eine Lagerhalle, die länger als 6 Monate von dem deutschen Unternehmen genutzt wird, als solche nach dem Grundtatbestand des Betriebstättenbegriffes in § 29 BAO, der…
…einen in Österreich ansässigen Arbeitnehmer für eine Dauer von zwei Jahren zu ihrer Schwestergesellschaft nach Deutschland, so unterliegen die vom österreichischen Arbeitgeber ausgezahlten Bezüge für die in Deutschland ausgeübte Tätigkeit in jenen Kalenderjahren, in denen sich der Dienstnehmer länger als 183 Tage während des betreffenden…