…unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde entstehen. Selbst wenn die Verfahrensverzögerung oder die lange Verfahrensdauer allein aufgrund des Verhaltens des Finanzamtes entstanden ist, hat dies auf die Festsetzung von Anspruchszinsen keine Auswirkung. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 25…
…einer Verschuldensprüfung hinsichtlich der Verantwortung für eine lange Verfahrensdauer) hievon abzusehen. Es ist somit vom Abgabepflichtigen bei Inanspruchnahme dieses Zahlungsaufschubes, wenn er seine Berufung verliert auch in Kauf zu nehmen, dass er für die von ihm nicht beeinflussbare Dauer eines Rechtsmittelverfahrens (es liegt in der…
…Aus Sicht der Abgabenbehörde sei die Heranziehung des Beschwerdeführers zur Haftung daher zu Recht erfolgt. ---//--- Aufgrund einer Unzuständigkeitsanzeige vom 16.04.2025 langte der gegenständliche Beschwerdeakt erst am 24.04.2025 in der nunmehr zuständigen Gerichtsabteilung ein. ---//--- Mit Schreiben vom 03.06.2025 teilte der…
…2044: 783,00*14 = 10.963,96*9 = € 98.658,00 Summe: € 179.768,80 Angesichts der langen Dauer der Entstehung des Abgabenanspruchs und fast vier Jahre seit Feststehen der Uneinbringlichkeit bei der GmbH werde die Haftungssumme im Rahmen des Ermessens …
…wirke daher sehr wohl gegenüber den Haftungspflichtigen. Alles andere wäre auch unlogisch, da die Haftung das Einstehen für eine fremde Schuld sei. Der Zeitpunkt der Feststellung der Uneinbringlichkeit sei entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes beim Ermessen im Haftungsbescheid in Bezug auf die lange Verfahrensdauer…
…90 Minuten, aber nicht mehr als 2,5 Stunden, sei die Benützung des Massenbeförderungsmittels zumutbar, wenn die Wegzeit für die einfache Wegstrecke mit dem Massenbeförderungsmittel höchstens dreimal so lange dauere wie die Fahrzeit mit dem Kfz (vgl. VwGH 24.9.2008, 2006/15/0001; UFS…
…als 90 Minuten aber nicht mehr als 2,5 Stunden, ist die Benützung des Massenbeförderungsmittels zumutbar, wenn die Wegzeit für die einfache Wegstrecke mit dem Massenbeförderungsmittel höchstens dreimal so lange dauert als die Fahrzeit mit dem KFZ (vgl. VwGH 24.09.2008, 2006/15/0001…
…generell die Benützung von Massenverkehrsmitteln dann unzumutbar ist, wenn die Fahrt mit diesen einerseits 90 Minuten (1,5 Stunden) überschreitet und andererseits die Fahrt mit den Massenverkehrsmitteln mehr als drei Mal so lang dauert wie mit dem Auto. Der Hinweis auf den Nahebereich ist bei…
…dass es in der Ingerenz des Abgabepflichtigen liegt, das Entstehen der Aussetzungszinsen in gegebenenfalls beträchtlicher Höhe zu verhindern, kann auch eine allfällige lange Dauer des Berufungsverfahrens keine sachliche Unbilligkeit in der Einhebung der dadurch aufgelaufenen Aussetzungszinsen begründen. (VwGH, Zl. 99/13/0065 vom 16.10…
…212a Abs. 8 BAO vorgesehene Tilgung beenden könne. In einigen anderen Beschwerdefällen hat der Verwaltungsgerichtshof auch darauf hingewiesen, dass den durch eine lange Dauer des Berufungsverfahrens aufgelaufenen Aussetzungszinsen der Zinsengewinn durch den Zahlungsaufschub beim Steuerpflichtigen gegenüberstehe (vgl. dazu etwa VwGH 20.9.2007, 2002/14…
…weil es das Vorliegen von Unbilligkeitsgründen im Sinn des § 236 BAO verneinte. Dem Vorbringen betreffend die lange Dauer des obigen Berufungsverfahrens hielt das Finanzamt entgegen, dass der Bw. eine Säumnisbeschwerde an den Verwaltungsgerichtshof hätte erheben können. In der Berufung vom 28.8.2012 wurde auf…
…Abgabenvorschreibung zu Unrecht, fielen ohnehin keine Aussetzungszinsen an. Die lange Dauer eines Berufungsverfahrens rechtfertige keine Nachsicht von Aussetzungszinsen, weil auf die Aussetzung bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Rechtsanspruch bestehe und alle Gestaltungsmöglichkeiten (Einflussnahme auf die Höhe der Zinsen) ausschließlich beim Abgabepflichtigen lägen. Aus dem Vorbringen…
…Lage gewesen, die Buchhaltungsunterlagen einzuholen und diese der Behörde vorzulegen. Ich wurde im August 2012 aufgefordert, eine Aufstellung vorzulegen, aus der ersichtlich ist, wie hoch die an den jeweiligen Fälligkeitstagen vorhanden gewesenen Mittel, die jeweiligen Verbindlichkeiten und die jeweiligen Zahlungen waren. Die Behörde verlangt daher…
…eine dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, vorgelegen hat. Dazu ist zu bemerken, dass der Bw. immer wieder Arbeitsverhältnisse eingegangen ist, die aber nie sehr lange gedauert haben. Dennoch kann hieraus keine Selbsterhaltungsfähigkeit abgeleitet werden, da die Beschäftigungszeiten oft durch länger dauernde Krankenstandszeiten…
…15.10.2015 und dem Ergehen der Beschwerdevorentscheidung am 28.08.2019 betrage fast vier Jahre. Die lange Dauer sei alleine von der Abgabenbehörde verursacht. Im Zuge der Verfahrensdauer von fast acht Jahren hätten sich der Gesundheitszustand und die wirtschaftliche Situation des Bf. derart verschlechtert…
…durch die im § 212a Abs. 8 BAO vorgesehene Tilgung beenden könne. In einigen anderen Beschwerdefällen hat der Gerichtshof auch darauf hingewiesen, dass den durch eine lange Dauer des Berufungsverfahrens aufgelaufenen Aussetzungszinsen der Zinsengewinn durch den Zahlungsaufschub beim Steuerpflichtigen gegenüberstehe (vgl. z. B. VwGH 20.9…
…mehrere Arbeitsversuche scheiterten nach einigen Monaten bzw. Wochen. Die vielen und z.T. sehr lange dauernden stat. Behandlungen in der LNK Mauer und die weitere Unterbringung im LPPH Mauer ab 1.1.1999 lassen auf die Schwere des Krankheitsverlaufes rückschließen. Trotz hoher medikamentöser Einstellung besteht…
…212a Abs. 8 BAO vorgesehene Tilgung beenden könne. In einigen anderen Beschwerdefällen hat der Verwaltungsgerichtshof auch darauf hingewiesen, dass den durch eine lange Dauer des Berufungsverfahrens aufgelaufenen Aussetzungszinsen der Zinsengewinn durch den Zahlungsaufschub beim Steuerpflichtigen gegenüberstehe (vgl. dazu etwa VwGH 20.9.2007, 2002/14…
…überwiegt die Unbilligkeit der Geltendmachung der Haftung angesichts lange verstrichener Zeit die von der belangten Behörde ins Treffen geführte Zweckmäßigkeitserwägung, wonach die Haftung eine geeignete Maßnahme sei, um den Abgabenausfall zu verhindern. Der Beschwerde der Bf. war daher Folge zu geben und der angefochtene Bescheid…
…welche wesentlichen organisatorischen Gründe vorliegen müssen. Der ORT2 habe gerade nicht den Willen, sich über die lange Dauer fest zu binden. FA: Die Kündigungsgründe seien auf organisatorische Gründe eingeschränkt. Der Verwaltungsgerichtshof stelle auf die Wahrscheinlichkeit der vorzeitigen Auflösung ab. Durch diese Einschränkung auf organisatorische Gründe…