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EAS 3398Kurzfristige Tätigkeiten von ausländischen Arbeitskräften im Stammhaus
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0010-IV/8/201817.01.2018

…Mitarbeiter zur kurzfristigen Arbeitsausübung, etwa zu Schulungszwecken, in das österreichische Stammhaus der Ö-AG berufen, so unterliegen deren Bezüge, soweit sie aliquot auf Tätigkeiten in Österreich entfallen, gemäß Art. 15 Abs. 1 DBA Italien der österreichischen Besteuerung. Die Anwendung der Sonderregelung für kurzfristige Arbeit gemäß…

EAS 3389Kurzfristige Tätigkeiten im anderen Vertragsstaat im Verhältnis zwischen Zweigniederlassung und Stammhaus
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0276-IV/8/201720.09.2017

Reisen in Österreich ansässige und grundsätzlich für die österreichische Zweigniederlassung einer deutschen AG tätige Dienstnehmer tageweise (nicht mehr als 183 Tage während des Kalenderjahres) in das deutsche Stammhaus, um dort an Schulungen und Workshops teilzunehmen, so lösen auch Aufenthalte in Deutschland von nicht mehr als…

EAS 1868Schweizerische Verwaltungsratsvergütungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 711/1-IV/4/0115.06.2001

…als die Tätigkeit auf schweizerischem Staatsgebiet ausgeübt worden ist. Folgt man der Auffassung, dass die Domizilgesellschaft der Arbeitgeber des österreichischen Abgabepflichtigen ist, dann käme die "183-Tage-Klausel" des Artikel 15 Abs. 2 DBA-Schweiz nicht zur Anwendung, sodass auch kurzfristige Tätigkeiten in der Schweiz…

EAS 1838Entsendung irischer Bankbediensteter in die österreichische Zweigniederlassung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/3-IV/4/0123.04.2001

…9 Abs. 2 DBA-Deutschland kommt die 183-Tage-Klausel nicht zur Anwendung und folglich sind sämtliche Einkünfte, die auf eine auch noch so kurzfristige Tätigkeit auf österreichischem Staatsgebiet entfallen in Österreich steuerpflichtig. Das österreichisch-irische Abkommen kommt nicht zur Anwendung, da keine Ansässigkeit in…

EAS 2966Slowakische Pflegekräfte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1440-IV/4/200826.05.2008

…2007). Der Umstand, dass die Pflegetätigkeit in einem 14-tägigen Rhythmus ausgeübt wird und daher die Wohnung nicht durchgehend während 6 Monaten, sondern immer nur kurzfristig für jeweils 14 Tage für die gewerbliche Pflege genutzt wird, steht der Beurteilung als Betriebstätte nicht entgegen. Denn bei…

EAS 576Kurzfristige Dienstnehmerentsendung nach Russland mit anschließendem Wechsel zur Konsulententätigkeit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 53/5/1-IV/4/9507.02.1995

…einem deutschen Unternehmen betriebene russische Fabrik und wird in der Folge das Dienstverhältnis zu der österreichischen GesmbH gelöst und in einen Konsulentenvertrag umgewandelt, so wird das Besteuerungsrecht Österreichs sowohl an den Dienstbezügen (soweit diese auf die in Russland ausgeübte Tätigkeit entfallen, sonach nicht z.B…

EAS 1055Kurzfristige Inlandstätigkeit eines Dienstnehmers der deutschen Niederlassung eines US-Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 162/1-IV/4/9721.04.1997

…Jahr 1996 ein in Deutschland ansässiger Diplomphysiker, der bei der deutschen Niederlassung eines US-Unternehmens angestellt ist, kurzfristig in Österreich beruflich tätig, dann sind jene Bezugsteile, die auf die in Österreich ausgeübte Tätigkeit entfallen, gemäß Artikel 9 Abs. 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens in Deutschland…

EAS 235Kurzfristige Auslandsentsendungen durch deutsche Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 2671/2/2-IV/4/9327.02.1993

  Ist ein in Österreich ansässiger Chemiker bei einem in Deutschland ansässigen Unternehmen angestellt und wird er von seinem deutschen Arbeitgeber bloß kurzfristig nach Italien und Argentinien entsandt, wobei die Tätigkeitszeiträume in jedem dieser Staaten die Fristen der "183-Tage-Klausel" (siehe Art. 15 Abs…

EAS 2260183-Tage-Klausel und "Tragung der Vergütung von der Betriebstätte"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 90/1-IV/4/0324.03.2003

Verfasst ein in Deutschland ansässiger Dienstnehmer eines deutschen Büros (Betriebstätte) einer US-Kapitalgesellschaft im Rahmen seiner Tätigkeit für dieses deutsche Büro auch Studien für das österreichische Büro (Betriebstätte) des US-Konzerns und wird diese Arbeit auf Basis von Tagessätzen des Arbeitnehmers von dem deutschen Büro…

EAS 1134Auslandsfachkräfte für inländische Behindertenseminare
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 68/4-IV/4/9729.09.1997

Schließt ein in der Behindertenbetreuung tätiger gemeinnütziger österreichischer Verein mit deutschen, niederländischen und schweizerischen Fachkräften Werkverträge ab, auf Grund derer diese kurzfristige Seminarveranstaltungen in österreichischen Schulungsheimen abhalten, wobei bisher von den Honoraren, nicht aber von den Aufenthalts- und Reisekosten ein Steuerabzug nach § 99 EStG vorgenommen…

EAS 479Inländische Zirkustournee durch niederländische Gesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 1155/2/1-IV/4/9419.07.1994

…weil inländische Einrichtungen, die für kurzfristige Zirkusvorführungen zur Verfügung gestellt werden, für das Zirkusunternehmen nicht als Betriebstätte im Sinn des Artikels 5 DBA-Niederlande gewertet werden können und daher die Bestimmung des Artikels 7 DBA-Niederlande der Geltendmachung einer solchen Abfuhrverpflichtung entgegenstünde (Hinweis auf die…

EAS 1330Ausländische Repräsentanzbüros eines österreichischen Produktionsunternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/23-IV/4/9830.09.1998

Unterhält ein österreichisches Produktionsunternehmen der Flugzeugbranche in mehreren Staaten Repräsentanzbüros, bei denen fraglich ist, ob deren Tätigkeit noch als bloße unterstützende Hilfstätigkeit im Sinn von Artikel 5 Abs. 4 lit. e des OECD-MA und der darauf basierenden österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen zu werten ist, wird eine…

EAS 3014Entsendung eines österreichischen Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung bei der ukrainischen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2853-IV/4/200827.10.2008

…Konzerngesellschaft in die Ukraine entsandt, wobei die Tätigkeit dieses Arbeitnehmers auf Grund eines zweiten Dienstvertrags mit der ukrainischen Konzerngesellschaft erfolgt und die teilweise vom österreichischen Arbeitgeber weiter gezahlten Bezüge im Wege der Konzernverrechnung an die ukrainische Konzerngesellschaft weiter belastet werden, so ist zunächst zu prüfen…

EAS 2912Dienstleistungsbetriebstätte im neuen DBA-Tschechien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1827-IV/4/200712.11.2007

…Erbringung von Beratungsleistungen eine Betriebstätte (Dienstleistungsbetriebstätte) begründet werden; allerdings nur dann, wenn solche Tätigkeiten auf tschechischem Staatsgebiet länger als 6 Monate innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten andauern. Werden daher laufend kurzfristige Beratungsaktivitäten in Tschechien erbracht, dann erlangt Tschechien nur dann ein Besteuerungsrecht an den…

EAS 496Entsendung eines Fernsehjournalisten nach Belgien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 2241/1/1-IV/4/9419.09.1994

…Sonderregelung für kurzfristige Auslandstätigkeit bei jahreweiser Betrachtung gegebenenfalls im Jahr der Entsendung und im Jahr der Rückkehr Bedeutung zu, wenn hinsichtlich dieser Jahre die 183-Tage-Grenze nicht überschritten würde und auch keine Betriebstätte des österreichischen Arbeitgebers in Belgien, innerhalb derer die Tätigkeit ausgeübt wird…

EAS 2332Übergangsprobleme bei Drittstaatsarbeitgebern im neuen DBA Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/92-IV/4/0328.07.2003

…bis Ende 2002 geltenden DBA-Deutschland ex 1954 war ein anteiliges Besteuerungsrecht für die Bezüge eines in Deutschland ansässigen Mitarbeiters der deutschen Betriebstätte eine US-Unternehmens auch dann Österreich zugeteilt, wenn dieser Mitarbeiter auf österreichischem Staatsgebiet seiner beruflichen Tätigkeit nur kurzfristig (unter 183 Tagen) nachging…

EAS 2051Consultingtätigkeit im Drittausland für US-Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 523/1-IV/4/0229.04.2002

…Staatsbürger, der für ein US-Unternehmen als Europa-Manager tätig ist, seinen Wohnsitz nach Österreich zurückzuverlegen und auf selbständiger Basis seine Consulting-Tätigkeit für das US-Unternehmen in der Weise fortzuführen, dass er vor Ort bei den Tochterunternehmen tätig wird (18 Tage in Frankreich, 18…

EAS 610Inländische Studioaufnahmen durch ausländische Schallplattenproduktionsgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3682/4-IV/4/9512.04.1995

  Werden von einer niederländischen Gesellschaft namhafte ausländische Künstler für Schallplattenproduktionen verpflichtet und erfolgen die Schallplattenaufnahmen in hiezu kurzfristig angemieteten österreichischen Studios, so unterliegen die den Künstlern zufließenden Einkünfte gemäß § 98 EStG der österreichischen Besteuerung, weil die freiberufliche Tätigkeit im Inland ausgeübt wurde. Diese Steuerpflicht…

EAS 819Engagement eines indischen Schauspielers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 35/1-IV/4/9622.02.1996

…3 DBA-Indien sieht zwar für in Österreich bloß kurzfristig (183 Tage) freiberuflich Tätige Steuerfreiheit vor; diese Bestimmung gelangt aber schon allein deshalb nicht zur Anwendung, weil die hiefür erforderliche Voraussetzung der lit. b ("Tätigkeit für oder im Auftrag einer in Indien ansässigen Person") nicht…

EAS 90Gastreferenten aus Deutschland, USA, Niederlande
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 449/1/1-IV/4/9210.02.1992

  Werden von einem österreichischen Institut Gastreferenten aus Deutschland, den Niederlanden und den USA für die Abhaltung von kurzfristigen Lehrveranstaltungen verpflichtet, wobei kein steuerliches Dienstverhältnis eingegangen wird sondern eine freiberufliche Mitwirkung vorgesehen ist, so besteht gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG Steuerabzugspflicht hinsichtlich der…