Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2966
Slowakische Pflegekräfte
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/1440-IV/4/2008vom 26.05.2008
Wortlaut laut Findok
Übernimmt eine in der Slowakei
ansässige Pflegerin in Österreich die Betreuung einer
pflegebedürftigen Person, so ist grundsätzlich von einer gewerblichen
Betätigung der Pflegekraft auszugehen (EStR
2000 Rz 1616). Ihre Pflegeeinkünfte fallen daher unter Artikel 7 des
mit der Slowakei weiterhin anwendbaren DBA-CSSR. Die slowakischen
Pflegekräfte unterliegen mit diesen Einkünften der
österreichischen Besteuerung, wenn diese in inländischen
Betriebstätten im Sinn von Art. 5 DBA erzielt werden.
Vom Vorliegen einer inländischen Betriebstätte
wird auszugehen sein, wenn die Pflegetätigkeit im Wohnungsverband der
pflegebedürftigen Person ausgeübt wird. Denn es steht damit eine
inländische Geschäftseinrichtung (nämlich die zur
Arbeitsausübung der Pflegekraft überlassenen Teile der Wohnung) zur
Verfügung, durch die die Geschäftstätigkeit der gewerblich
tätigen Pflegekraft ausgeübt wird (siehe in diesem Sinn auch 3. Absatz
des BMF-Informationsschreibens vom 3. Dezember 2007,
BMF-010222/0221-VI/7/2007).
Der Umstand, dass die Pflegetätigkeit in einem
14-tägigen Rhythmus ausgeübt wird und daher die Wohnung nicht
durchgehend während 6 Monaten, sondern immer nur kurzfristig für
jeweils 14 Tage für die gewerbliche Pflege genutzt wird, steht der
Beurteilung als Betriebstätte nicht entgegen. Denn bei wiederkehrenden
Nutzungen von Räumlichkeiten sind die einzelnen Nutzungsdauern
zusammenzurechnen (Z 6 OECD-Kommentar zu Artikel 5 OECD-MA).
Die Einkünfte der slowakischen Pflegekräfte
führen daher unter diesen Gegebenheiten zur Steuerpflicht in
Österreich und sind in der Slowakei gemäß Art. 23 DBA (unter
Progressionsvorbehalt) von der Besteuerung freizustellen.
Bundesministerium für Finanzen, 26. Mai 2008
Normen und Schlagworte
- Art. 7 DBA SK (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Slowakische Republik (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 34/1979
- Art. 5 DBA SK (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Slowakische Republik (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 34/1979
- Art. 23 DBA SK (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Slowakische Republik (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 34/1979
Pflegetätigkeitgewerbliche TätigkeitBetriebstätteinländische Geschäftseinrichtungkurzfristige Nutzungwiederkehrende Nutzung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/1440-IV/4/2008
- Stammnummer
- 35846
- Gültig
- 26.05.2008 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF