Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1330
Ausländische Repräsentanzbüros eines österreichischen Produktionsunternehmens
geltende FassungEAS-AuskunftP 8/23-IV/4/98vom 30.09.1998
Wortlaut laut Findok
Unterhält ein österreichisches
Produktionsunternehmen der Flugzeugbranche in mehreren Staaten
Repräsentanzbüros, bei denen fraglich ist, ob deren Tätigkeit
noch als bloße unterstützende Hilfstätigkeit im Sinn von Artikel
5 Abs. 4 lit. e des OECD-MA und der darauf basierenden österreichischen
Doppelbesteuerungsabkommen zu werten ist, wird eine Klärung vor Ort mit den
betreffenden ausländischen Verwaltungen anzustreben sein. Gelangt die
ausländische Verwaltung in einem solchen Fall zu dem Ergebnis, dass
Betriebstätteneigenschaft des Repräsentanzbüros gegeben ist, weil
dieses Büro im Vertriebsbereich des Unternehmens tätig wird und sich
hiebei nicht bloß auf allgemein gehaltene Informations- und
Werbemaßnahmen beschränkt, sondern aktiv bei individuellen
Verkaufsaktivitäten mitwirkt (Kundenakquisition, Kundenbetreuung,
Geschäftsvermittlung, Reklamationsentgegennahme, kurzfristige
Vercharterungen von Fluggerät, Ersatzteilverkauf), dann wird
Österreich als Ansässigkeitsstaat des Unternehmens dieser Beurteilung
nicht entgegentreten können. Der bloße Umstand, dass der Leiter des
Repräsentanzbüros über keine Verkaufsabschlussvollmacht
verfügt, ist bei Bestand einer räumlichen Geschäftseinrichtung
nicht ausreichend, deren Betriebstätteneigenschaft auszuschließen;
nur im Fall eines abhängigen Vertreters würde das Fehlen einer
Vertragsabschlussvollmacht die Annahme einer Betriebstätte für das
vertretene Unternehmen unterbinden.
30.
September 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 5 Abs. 4 lit. e OECD-MA, OECD-Musterabkommen
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- P 8/23-IV/4/98
- Stammnummer
- 30028
- Gültig
- 30.09.1998 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF