Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2912
Dienstleistungsbetriebstätte im neuen DBA-Tschechien
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/1827-IV/4/2007vom 12.11.2007
Wortlaut laut Findok
Hat die in Österreich
ansässige Geschäftsführerin einer österreichischen GmbH mit
der 100%igen tschechischen Tochtergesellschaft dieser GmbH einen unbefristeten
Beratungsvertrag abgeschlossen, der ihr gewerbliche Nebeneinkünfte
verschafft (und steht die steuerliche Anerkennung dieser Gegebenheiten
außer Streit), so kann der Abschluss dieses Beratungsvertrages allein
nicht dazu führen, dass Tschechien an den Beratungshonoraren ein
Besteuerungsrecht erlangt. Die Geschäftsführerin würde
gemäß Artikel 7 des am 8.6.2006 unterzeichneten und ab 2008
anzuwendenden neuen Doppelbesteuerungsabkommens (BGBl. III Nr. 39/2007) mit
ihren Beratungshonoraren nur dann in die tschechische Steuerpflicht eintreten,
wenn sie diese Honorare unter Nutzung einer tschechischen Betriebstätte
erzielt.
Nach dem neuen Abkommen kann allerdings auch durch
bloße Erbringung von Beratungsleistungen eine Betriebstätte
(Dienstleistungsbetriebstätte) begründet werden; allerdings nur dann,
wenn solche Tätigkeiten auf tschechischem Staatsgebiet länger als 6
Monate innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten andauern. Werden daher laufend
kurzfristige Beratungsaktivitäten in Tschechien erbracht, dann erlangt
Tschechien nur dann ein Besteuerungsrecht an den Beratungshonoraren, wenn die
tschechischen Beratungstage 183 Tage in dem genannten 12-Monatszeitraum
übersteigen.
Bundesministerium für Finanzen, 12. November
2007
Normen und Schlagworte
- Art. 7 DBA CZ (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Tschechien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 39/2007
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/1827-IV/4/2007
- Stammnummer
- 32622
- Gültig
- 12.11.2007 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF