…Betreiber eines französischen Orchesters eine Vereinbarung ab, auf Grund der die GmbH in der Lage versetzt wird, österreichische Gastspiele zu veranstalten, dann wirkt der französische Abgabepflichtige (die juristische Person, die das Orchester betreibt) in Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen im Sinn von § 99 Abs. 1 Z…
…würde. Allerdings setzt diese Abkommensbestimmung voraus, daß von einer in Dänemark ansässigen Person Gehälter bezogen werden, "die der andere Staat oder die Länder ... und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts des anderen Staates für gegenwärtige ... Dienst- oder Arbeitsleistungen gewähren". Ein nach dem Vereinsgesetz konstituierter Verein…
…gegenüber dem österreichischen Gastspielveranstalter verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ein in Frankreich ansässiges und als juristische Person konstituiertes Theater in Österreich gastiert, unterliegen die von dem inländischen Veranstalter an das deutsche Unternehmen gezahlten Vergütungen dem inländischen Steuerabzug gemäß § 99 EStG 1988. Allerdings hat nach der…
…3 lit. b DBA-Italien verwendete Ausdruck "juristische Person (einschließlich eines Geldinstituts), die einer Gebietskörperschaft zur Gänze gehört", dahingehend auszulegen, dass diese für eine Zinsensteuerfreistellung in Italien erforderliche Voraussetzung auch dann erfüllt ist, wenn die Gebietskörperschaft zur Gänze Eigentümer einer anderen juristischen Person ist, die…
…österreichischen Konzertes verpflichtet, wobei die an den Chor gezahlte Vergütung 6.000 ATS pro Chormitglied nicht überschreitet, dann ist zunächst abzuklären, wer Vertragspartner des österreichischen Veranstalters ist. Ist dies eine juristische Person, z.B. weil der Kammerchor von einem Verein oder einer Stadtgemeinde, einer anderen…
…deutsche Besteuerungsrecht aus, da mit dem deutschen Stammhaus bereits ein "Arbeitgeber" iSd Art. 15 Abs. 2 lit. b des Abkommens in Deutschland vorliegt. Ein "Arbeitgeber" kann nämlich immer nur eine (natürliche oder juristische) "Person" (Art. 3 Abs. 1 lit. d DBA Deutschland) sein; der inländischen…
…Kanton, von einer Gemeinde, einem Gemeindeverband oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts eines der beiden Staaten gewährt werden. Gemäß Art. 19 Abs. 2 wird die Frage, ob eine juristische Person eine solche des öffentlichen Rechts sei, nach den Gesetzen des Staates entschieden, in…
…an denen die deutsche juristische Person beteiligt ist. Erst ab 1. Jänner 2003 tritt eine Änderung dieser Rechtslage ein, weil ab diesem Zeitpunkt das DBA-Deutschland-2000 anzuwenden ist, das ein geeignetes Betriebstättendiskriminierungsverbot enthält. Ist eine deutsche Stiftung an der betrieblich tätigen österreichischen Personengesellschaft beteiligt…
…persönlichen Anwendungsbereich des Abkommens ausgeschlossen. Der Begriff "Gesellschaft" wird im Abkommensrecht teilweise in einem wesentlich weiteren Sinn als im inländischen Recht verwendet: nach Artikel 3 Abs. 1 lit. b DBA-FL bedeutet in Übereinstimmung mit den international üblichen DBA-Grundsätzen der Ausdruck "Gesellschaft" jede juristische…
…wie der Arbeitnehmer. Im vorliegenden Fall hat aber der Arbeitgeber seinen "Wohnsitz" in den USA. Denn Arbeitgeber kann immer nur eine (natürliche oder juristische) "Person" sein; der inländischen Zweigniederlassung der US-Gesellschaft kommt diese Eigenschaft aber nicht zu (siehe auch BFH v. 29.1.1986…
…Staaten nicht auf Grund eines Doppelbesteuerungabkommens zur Aufgabe ihrer Besteuerungsrechte genötigt werden sollten, wenn die Dividenden in Österreich sodann ohnedies von der Besteuerung freigestellt werden. Eine österreichische Privatstiftung fällt kraft ihrer Eigenschaft als juristische Person unter den Begriff "Gesellschaft" im Sinn des Art. 3 Abs…
… 99 Abs. 1 Z 2 EStG. kommt nur im Fall ausländischer mehrstöckiger Personengesellschaftskonstruktionen mit nicht mehr eruierbaren Einzelgesellschaftern, nicht aber dann in Frage, wenn der Gesellschafter eine ausländische juristische Person ist. 25. April 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…Dienst- oder Arbeitsleistungen gezahlt werden. Diese Regelung gilt zufolge des letzten Satzes von Artikel 19 Abs. 1 aber auch für Ruhegehälter, die von einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts gezahlt werden. Eine Ausnahmeregelung nach dem Muster des Art. 19 Abs. 3 OECD-MA (betr…
…jedoch GmbH oder gar AG zu sein. Ihr Sitz ist in Wien. Sie ist somit selbst eine österreichische juristische Person öffentlichen Rechts. Damit fallen die an die Auslandsmitarbeiter der ÖBB gezahlten Bezüge, und zwar auch jene an ÖBB-Bedienstete, die in das privatrechtliche Arbeitsverhältnis zur…
…Rechtsprechung des BFH, mit der zum Ausdruck gebracht wurde, dass Arbeitgeber im Sinne des Abkommensrechts nicht nur der Arbeitgeber, sondern auch eine andere natürliche oder juristische Person sein kann, die die Vergütungen für die ihr geleistete nichtselbständige Tätigkeit wirtschaftlich trägt, klar hervor geht. Diese Frage…
…der tatsächliche[n] Geschäftsleitung" abstellt. Allerdings ist im Bereich des Art. 4 - und somit bei der Frage der DBA-Anwendung - ausschlaggebend, dass eine natürliche oder juristische Person in einem Vertragstaat unbeschränkt steuerpflichtig ist (vgl. Loukota/Jirousek/Schmidjell-Dommes, IStR I/1, Z 4 Rz 4)…
…3 Abs. 1 lit. b DBA-USA auch eine als juristische Person in Österreich konstituierte Stiftung) als in dem Staat ansässig, nach dessen Recht sie errichtet worden ist. Eine in Österreich ansässige Gesellschaft kann daher im Allgemeinen nur mit US-Betriebstätteneinkünften in den USA besteuert…
…die Vollmacht in diesem Staat ausübt, auch wenn der Vertrag von einer anderen Person in dem Staat unterzeichnet wird, in dem sich das Unternehmen befindet." "Person" kann in diesem Zusammenhang auch eine juristische Person (die deutsche Agentur-GesmbH) sein. Allerdings wird in dieser Hinsicht in…
…Vergütungen an ausländische Orchester aus einem DBA abzuleiten, müsste insbesondere nachgewiesen werden, dass die Trägereinrichtung des ausländischen Orchesters eine juristische Person ist (dass sonach keine Mitunternehmerschaft vorliegt) und dass diese Trägereinrichtung in einem DBA-Staat ansässig ist, der mit Österreich durch ein DBA verbunden ist…
…einer inländischen juristischen Person, die als solche steuerpflichtig ist, vergleichbar ist. Es wird angenommen, dass die Vergleichbarkeit mit einer inländischen Stiftung gegeben ist. Sofern in einem solchen Fall der niederländischen Stiftung nicht die Funktion eines bloßen Treuhänders der in Belgien ansässigen natürlichen Personen zukommt und…