Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2456
Gastspielvergütungen an ein französisches Orchester mit Nichtkünstler-Anteilen
geltende FassungEAS-Auskunft04 2022/3-IV/4/04vom 07.05.2004
Wortlaut laut Findok
Schließt eine österreichische
GmbH, die im kulturellen Bereich tätig ist, mit dem Betreiber eines
französischen Orchesters eine Vereinbarung ab, auf Grund der die GmbH in
der Lage versetzt wird, österreichische Gastspiele zu veranstalten, dann
wirkt der französische Abgabepflichtige (die juristische Person, die das
Orchester betreibt) in Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen im
Sinn von § 99 Abs. 1 Z. 1 EStG an inländischen
"Unterhaltungsdarbietungen" mit. Die hierfür bezogenen Vergütungen
unterliegen dem inländischen Steuerabzug. Da der Steuerabzug den
Bruttobetrag der erzielten Einkünfte erfasst, ist der Abzug von Kosten auch
dann unzulässig, wenn diese gegenüber mitwirkenden Personen anfallen,
die auf Grund des DBA-Frankreich in Österreich nicht besteuert werden
dürfen (Beleuchter, Kostümbildner, Personal der Verwaltung und des
Requisitenlagers. Denn mit dem auf Grund des § 99 Abs. 1 Z. 1 EStG
vorgenommenen Steuerabzug wird nicht eine Steuerpflicht dieses
abkommensrechtlich nicht zu besteuernden Support-Personals, sondern die
Steuerpflicht des Orchesterbetreibers aus dem Titel seiner Mitwirkung an einer
inländischen Unterhaltungsdarbietung abgegolten. Allerdings kann die
Abgeltungswirkung nach Maßgabe von § 102 Abs. 1 Z. 3 EStG aufgehoben
und es kann für eine Steuerpflicht der erzielten Nettoeinkünfte
optiert werden. Hierbei können die Kosten des Support-Personals als
Betriebsausgabe abgezogen werden, ohne dass hierfür der in § 102 EStG
für die auftretenden Künstler verlangte Besteuerungsnachweis erbracht
werden müsste.
07. Mai 2004 Für
den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 17 DBA F (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Frankreich (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 613/1994
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 2022/3-IV/4/04
- Stammnummer
- 10225
- Gültig
- 07.05.2004 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF