…der KG-Gesellschafterinnen (der österreichischen GmbHs) der Effekt einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung ergeben kann, wenn in der Gewinnausschüttung mit 15% vorbelastete deutsche Dividenden enthalten sind und diese Gewinnausschüttung der 25-prozentigen Endbesteuerung in Österreich unterzogen wird. Allerdings liegt nur eine wirtschaftliche und keine juristische Doppelbesteuerung vor…
…Abs. 3 dEStG (2012) ist bereits Gegenstand eines anhängigen EuGH-Verfahrens. Unter diesen Umständen kann folglich nicht mehr erwartet werden, dass eine zeitverschobene juristische Doppelbesteuerung, die aufgrund einer festgestellten bzw. zu erwartenden Unionsrechtswidrigkeit (siehe dazu auch das BMF-Schreiben des dBMF vom 4.4.2018…
…lag, verglichen werden. Denn EAS 3338 wurde noch als Grenzfall einer juristischen Doppelbesteuerung gesehen, wenn auf deutscher Seite eine inländische Familien-GmbH als transparent gewertet wurde und wenn die an die GmbH fließende deutsche Dividende daher nicht nach der Mutter-Tochter-Richtlinie steuerfrei gestellt, sondern…
…der "juristischen Doppelbesteuerung", nicht aber von einer "wirtschaftlichen Doppelbesteuerung" zu vermitteln. Die in Neuseeland von den nichtabzugsfähigen Zinsen erhobene Steuer trifft den Gewinn der neuseeländischen Tochtergesellschaft, der aber nicht Gegenstand der österreichischen Körperschaftsteuer ist. Um in diesem Fall eine Beseitigung der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung zu erreichen…
Wird von einer österreichischen Einrichtung, die als Verein nach dem Vereinsgesetz konstituiert ist, eine Außenstelle in Dänemark eingerichtet, dann erlangt Dänemark gemäß Artikel 13 des österreichisch-dänischen Doppelbesteuerungsabkommens, BGBl. Nr. 126/1962, an den Bezügen der dort tätigen Mitarbeiter das Besteuerungsrecht. Nach Auffassung des BM…
Es bestehen keine Bedenken, wenn gemeinnützige ausländische juristische Personen, die ihre gemeinnützige Tätigkeit durch ehrenamtliche oder im Werkvertrag tätige Mitarbeiter erfüllen und bei denen die zur Erfüllung der gemeinnützigen Aufgaben benutzten Räumlichkeiten nicht im Eigentum der gemeinnützigen Einrichtung stehen, im Vordruck ZS-QU2 die Fragen…
…in einer Weise, dass diese Kapitalgesellschaft das Sportareal in Österreich für die Dauer von etwa 3 Wochen pachtet, so dürfen die Gewinne, die diese britische Gesellschaft aus der Veranstaltung zieht, gemäß Artikel 7 des österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA), BGBl. Nr. 390/1970 idF BGBl. Nr…
…3 lit. b DBA-Italien verwendete Ausdruck "juristische Person (einschließlich eines Geldinstituts), die einer Gebietskörperschaft zur Gänze gehört", dahingehend auszulegen, dass diese für eine Zinsensteuerfreistellung in Italien erforderliche Voraussetzung auch dann erfüllt ist, wenn die Gebietskörperschaft zur Gänze Eigentümer einer anderen juristischen Person ist, die…
…jedoch GmbH oder gar AG zu sein. Ihr Sitz ist in Wien. Sie ist somit selbst eine österreichische juristische Person öffentlichen Rechts. Damit fallen die an die Auslandsmitarbeiter der ÖBB gezahlten Bezüge, und zwar auch jene an ÖBB-Bedienstete, die in das privatrechtliche Arbeitsverhältnis zur…
…ausschließlichen Besteuerungsrecht Österreichs. Die Anwendung des Kausalitätsprinzips kann im Anwendungsbereich des Art. 18 nicht in Betracht gezogen werden. Sollte sich auf Grund dieser Sichtweise bei einem in Österreich ansässigen Steuerpflichtigen eine Doppelbesteuerung im Verhältnis zur Schweiz ergeben, stünde es dem betroffenen Abgabepflichtigen frei, ein Verständigungsverfahren…
…AG eine abkommensrechtliche Entlastung (gemäß Art. 10 DBA-Schweiz) von der österreichischen Kapitalertragsteuer an der Quelle gewährt werden kann. Im Zuge des Verfahrens für die Entlastung an der Quelle nach der DBA-Entlastungsverordnung (DBA-EVO) müssen juristische Personen gemäß § 3 DBA-EVO zur Glaubhaftmachung der…
…deutsche Besteuerungsrecht aus, da mit dem deutschen Stammhaus bereits ein "Arbeitgeber" iSd Art. 15 Abs. 2 lit. b des Abkommens in Deutschland vorliegt. Ein "Arbeitgeber" kann nämlich immer nur eine (natürliche oder juristische) "Person" (Art. 3 Abs. 1 lit. d DBA Deutschland) sein; der inländischen…
…steuerpflichtigen juristischen Person eingeräumte Möglichkeit der Inanspruchnahme der Eigenkapitalverzinsung steht daher einer nur beschränkt steuerpflichtigen deutschen juristischen Person hinsichtlich ihrer inländischen Betriebstätteneinkünfte nicht zu. Dies gilt auch dann, wenn diese inländischen Einkünfte aus den Betriebstätten einer inländischen Personengesellschaft stammen, an denen die deutsche juristische Person…
…gegenüber dem österreichischen Gastspielveranstalter verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ein in Frankreich ansässiges und als juristische Person konstituiertes Theater in Österreich gastiert, unterliegen die von dem inländischen Veranstalter an das deutsche Unternehmen gezahlten Vergütungen dem inländischen Steuerabzug gemäß § 99 EStG 1988. Allerdings hat nach der…
…die Inanspruchnahme der Beteiligungsertragsbefreiung nicht schädlich. Desgleichen ist unerheblich, dass Deutschland auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens die von den deutschen Stiftungen in ihren österreichischen KG-Betriebstätten bezogenen Gewinnausschüttungen ebenfalls steuerfrei zu belassen hat. 14. September 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…1 lit. b DBA-FL bedeutet in Übereinstimmung mit den international üblichen DBA-Grundsätzen der Ausdruck "Gesellschaft" jede juristische Person (sowie andere Rechtsträger, die für die Besteuerung wie juristische Personen behandelt werden). Eine in Liechtenstein steuerfreie Stiftung kann daher nicht die Abkommensvorteile mit der Begründung…
…Wenn sich in diesem Zusammenhang Artikel 7 des Abkommens in seinem Wortlaut auf "Personen mit Wohnsitz in einem Vertragstaat" bezieht, so werden mit dieser Formulierung nicht nur natürliche Personen sondern auch juristische Personen mit Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland, sonach auch die einbringende deutsche Kapitalgesellschaft…
…wie der Arbeitnehmer. Im vorliegenden Fall hat aber der Arbeitgeber seinen "Wohnsitz" in den USA. Denn Arbeitgeber kann immer nur eine (natürliche oder juristische) "Person" sein; der inländischen Zweigniederlassung der US-Gesellschaft kommt diese Eigenschaft aber nicht zu (siehe auch BFH v. 29.1.1986…
…auch wenn der Vertrag von einer anderen Person in dem Staat unterzeichnet wird, in dem sich das Unternehmen befindet." "Person" kann in diesem Zusammenhang auch eine juristische Person (die deutsche Agentur-GesmbH) sein. Allerdings wird in dieser Hinsicht in Österreich keine von der bisherigen deutschen…
…die sowohl eine natürliche als auch eine juristische sein kann. Dies ergibt sich auch aus lit. b, da dort die durch lit. a vorgesehene Steuerpflicht dann beseitigt wird, wenn auf österreichischer Seite im Rahmen der primär juristische Personen betreffenden begünstigten Umgründungsvorgänge ein Steueraufschub gewährt wird…