…der mit S 1 Mill auch einen in Deutschland ansässigen Gesellschafter betrifft, so ist dieser Verlustanteil mit Gewinnanteilen der Folgejahre im Verlustvortragsweg verrechenbar, wenn der deutsche Gesellschafter infolge einer inländischen Zweitwohnung in Österreich nach den Grundsätzen der unbeschränkten Steuerpflicht zu besteuern ist; dies auch dann…
…§ 9 KStG wurde in diesem Zusammenhang als körperschaftsteuerliches Sonderrecht gesehen, das nur auf inländische Organschaften abstellt und damit im allgemeinen eine Einkünftezusammenfassung nach vergleichbaren ausländischen Rechtsvorschriften nicht zulässt. Damit wird aber im Ergebnis klargestellt, dass für die Beurteilung, ob eine in Österreich beschränkt steuerpflichtige deutsche…
Hat ein in Deutschland ansässiger Abgabepflichtiger in den Jahren 1993 bis 1997 Verluste aus einer inländischen Kommanditbeteiligung erlitten, die mit seinem positiven Welteinkommen in diesen Jahren in Deutschland zwar nicht formell ausgeglichen wurden, die aber im Wege des negativen Progressionsvorbehaltes den gleichen Effekt bewirkt haben…
…beiden KG-Gesellschafter verwendet wird, wird allerdings nicht zulassen, diese Wohnung insgesamt als Betriebsvermögen zu behandeln. Im übrigen ist für die Zulässigkeit des Verlustvortrages erforderlich, dass der inländische Wohnsitz bereits im Verlustentstehungsjahr bestanden hat. 7. Juli 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
…diesem Grund bei den inländischen Gebäuden um Betriebsvermögen handelt, ist gemäß § 8 Abs. 1 EStG der Ansatz eines 2-prozentigen AfA-Satzes zulässig; nach Maßgabe des mit dem Strukturanpassungsgesetz 2006 novellierten § 102 Abs. 2 Z 2 zweiter Satz EStG kann der Verlustvortrag geltend gemacht werden…
…hiefür aber zu wenig) und liegen die innerstaatlichen Voraussetzungen für einen Verlustausgleich bzw. Verlustvortrag vor (liegt insbesondere jene Buchhaltung in ordnungsmäßiger Form vor, aus der sich die Höhe des erlittenen Verlustes ergibt), dann steht das Recht auf Verlustvortrag nach Maßgabe des inländischen Steuerrechts zu. 26…
…zweiter Satz EStG ausdrücklich nur die unter § 18 Abs. 6 und 7 EStG fallenden Verluste in ihrer Vortragsfähigkeit einschränkt. IFB-Verluste fallen daher nicht unter die genannte Verlustvortragsbeschränkung für beschränkt Steuerpflichtige. 3. Dezember 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens ist vorgesehen, dass Verluste, die deutsche Unternehmer ab dem Veranlagungsjahr 1998 in österreichischen Betriebstätten erleiden, nach Maßgabe des österreichischen Rechts im Wege des Verlustvortrages in Österreich berücksichtigt werden (Lit. b des Schlussprotokolls zu Art. 24 des neuen Abkommens). Es wird zurzeit eine…
…sie im Rahmen inländischer Personengesellschaften als Mitunternehmerin hält, gelten die gleichen Grundsätze. Wird in der Folge auf der Grundlage von Art. III des Umgründungssteuergesetzes eine steuerneutrale Umgründung der Mitunternehmerschaften in eine Kapitalgesellschaft vorgenommen, dann wird die auf Grund der künftigen Verordnung eintretende Verlustvortragsfähigkeit nach den…
…Mit anderen Worten, hat eine deutscher Unternehmer mit Altverlusten im Jahr 1989 keine zur Verlustverrechnung ausreichenden inländischen Betriebstättengewinne erzielt, ist - bei ausreichendem Welteinkommen - keine Verlustvortragsmöglichkeit in Österreich gesetzlich zulässig. Wenn Deutschland ungeachtet dieser Situation bei seinen in Deutschland ansässigen Unternehmern nunmehr eine Nachversteuerung von im…
…Welteinkünfte nicht in der Lage ist, die Verlustverwertung vorzunehmen. Lehnt es der Ansässigkeitsstaat ab, sich bei seinen eigenen Ansässigen um die Verlustverwertung hinsichtlich der Auslandsverluste anzunehmen (sei dies wegen fehlender inländischer Rechtsgrundlage oder wegen Nichtanwendung einer solchen), dann führt dies nach § 102 EStG nicht dazu…
…im Jahre 1 eine inländische Baubetriebstätte mit einem Verlust geschlossen hat und sodann im Jahre 4 in einer anderen Baubetriebstätte einen Gewinn erzielt, dann bestünde nach inländischem Recht nur unter den einschränkenden Bestimmungen des § 102 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 eine Verlustvortragsmöglichkeit (EAS 1418…
… dies ist dann steuerwirksam, wenn ein inländischer Betrieb nach der Umwandlung zur Betriebsstätte des ausländischen Hauptgesellschafters wird oder bei EU-Körperschaften sonstiges Vermögen im Inland verbleibt, dessen Erträgnisse steuerlich erfasst werden (praktisch auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung beschränkt). Der weitergeltende Verlustabzug ist allerdings nur…
…Auch der Umstand, dass zwischen dem Verlustentstehungsjahr (Untergang der inländischen KG-Betriebsstätte) und dem Jahr der neuerlichen Betriebstättengründung wegen fehlender Inlandseinkünfte keine amtliche Erfassung der schweizerischen AG erfolgte, führt nach Auffassung des BM für Finanzen nicht zum Verlust des Verlustvortragsrechtes; ein solcher würde allerdings eintreten…
…in Deutschland ansässigen Steuerpflichtigen von einem deutschen Finanzamt bestätigt, dass die in den Jahren 1995 und 1996 in Österreich erlittenen Betriebstättenverluste in Deutschland wegen eines vorgenommenen Verlustvortrages nicht berücksichtigt werden können und auch nicht berücksichtigt werden, dann sind die Verluste nach österreichischem Recht in Österreich…
…deutschen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000 umgesetzt. Darnach besteht u.a. für Inlandsbetriebstätten deutscher Unternehmer für ab 1998 anfallenden Verluste ungeachtet der Höhe der übrigen Welteinkünfte des deutschen Unternehmers die Verlustvortragsmöglichkeit in Österreich; dies allerdings nur insoweit, als hiedurch keine Verlustdoppelverwertung eintritt. Eine Verlustdoppelverwertung würde…
Verfügt ein in Deutschland ansässiger deutscher Staatsbürger in einer inländischen Wohnung, die er bei aufrechter Ehe seiner Ehegattin geschenkt hat, bereits seit 1997 über einen Zweitwohnsitz, dann tritt hierdurch wohl inländische unbeschränkte Steuerpflicht ein, jedoch wird nach der derzeitigen Verwaltungspraxis hinsichtlich der gemäß dem DBA…
…werden kann. In diesem Zusammenhang wird vorsorglich auf § 2a Abs. 3 des deutschen Einkommensteuergesetzes hingewiesen, wonach trotz Bestehens eines Doppelbesteuerungsabkommens eine Verwertung österreichischer Betriebstättenverluste durch Verlustausgleich und Verlustvortrag in Deutschland erwirkt werden. 31. Mai 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…und Verpachtung" erlittene Auslandsverlust infolge von Sanierungsmaßnahmen am Mietobjekt höher als die für den Verlustausgleich verfügbaren Inlandseinkünfte, dann kann der Verlustüberhang genauso wenig in Österreich "vorgetragen" werden, wie bei negativen inländischen Vermietungseinkünften. 27. Mai 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…AÖF Nr. 193/1985). Daran vermag auch die durch das EStG 1988 für Steuerausländer in bestimmten Fällen geschaffene Verlustvortragsmöglichkeit nichts zu ändern. Denn diese durch das EStG bewirkte Erweiterung der Verlustverwertungsmöglichkeit bezieht sich nur auf Inlandsverluste. Ist aber bereits nach österreichischem innerstaatlichem Recht eine Berücksichtigung…