RIS AI

Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1095

Verlustvortrag für deutsche Gesellschafter mit inländischem Zweitwohnsitz

geltende FassungEAS-AuskunftE 148/1-IV/4/97vom 07.07.1997

Wortlaut laut Findok

Deutsche Gesellschafter einer österreichischen Kommanditgesellschaft sind von den nach § 102 EStG für Steuerausländer geltenden Verlustvortragsbeschränkungen nicht betroffen, wenn sie in Österreich einen Wohnsitz im Sinn des § 26 BAO unterhalten. Eine inländische Eigentumswohnung, die den beiden in Deutschland hauptansässigen Gesellschaftern einer inländischen KG während des gesamten Jahres zur Verfügung steht und von ihnen auch tatsächlich während der Sommermonate für Urlaubsaufenthalte benützt wird, begründet einen solchen zur unbeschränkten Steuerpflicht führenden Wohnsitz. Der Umstand, dass auf Grund des DBA-Deutschland infolge des deutschen Hauptwohnsitzes die Besteuerungsrechte der Republik Österreich auf bestimmte Inlandseinkünfte beschränkt werden, bewirkt nicht, dass hiedurch die Vorschriften für beschränkt Steuerpflichtige zur Anwendung gelangen. Demnach sind auch die den Verlustvortrag einschränkenden Bestimmungen des § 102 EStG nicht anzuwenden. Der Umstand, dass diese Wohnung nicht nur für betriebliche Zwecke im Rahmen eines Großhandels mit Waldfrüchten, sondern auch für private Wohnzwecke der beiden KG-Gesellschafter verwendet wird, wird allerdings nicht zulassen, diese Wohnung insgesamt als Betriebsvermögen zu behandeln. Im übrigen ist für die Zulässigkeit des Verlustvortrages erforderlich, dass der inländische Wohnsitz bereits im Verlustentstehungsjahr bestanden hat. 7. Juli 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

Verlustvortragdeutsche Gesellschafterinländischer ZweitwohnsitzInlandswohnsitzWohnungPersonengesellschaftKommanditgesellschaft

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
E 148/1-IV/4/97
Stammnummer
14383
Gültig
07.07.1997 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF