Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1095
Verlustvortrag für deutsche Gesellschafter mit inländischem Zweitwohnsitz
geltende FassungEAS-AuskunftE 148/1-IV/4/97vom 07.07.1997
Wortlaut laut Findok
Deutsche Gesellschafter einer
österreichischen Kommanditgesellschaft sind von den nach § 102 EStG
für Steuerausländer geltenden Verlustvortragsbeschränkungen nicht
betroffen, wenn sie in Österreich einen Wohnsitz im Sinn des § 26
BAO unterhalten. Eine inländische Eigentumswohnung, die den beiden in
Deutschland hauptansässigen Gesellschaftern einer inländischen KG
während des gesamten Jahres zur Verfügung steht und von ihnen auch
tatsächlich während der Sommermonate für Urlaubsaufenthalte
benützt wird, begründet einen solchen zur unbeschränkten
Steuerpflicht führenden Wohnsitz.
Der Umstand, dass auf Grund des DBA-Deutschland infolge des
deutschen Hauptwohnsitzes die Besteuerungsrechte der Republik Österreich
auf bestimmte Inlandseinkünfte beschränkt werden, bewirkt nicht, dass
hiedurch die Vorschriften für beschränkt Steuerpflichtige zur
Anwendung gelangen. Demnach sind auch die den Verlustvortrag
einschränkenden Bestimmungen des § 102 EStG nicht
anzuwenden.
Der Umstand, dass diese Wohnung nicht nur für
betriebliche Zwecke im Rahmen eines Großhandels mit Waldfrüchten,
sondern auch für private Wohnzwecke der beiden KG-Gesellschafter verwendet
wird, wird allerdings nicht zulassen, diese Wohnung insgesamt als
Betriebsvermögen zu behandeln.
Im übrigen ist für die Zulässigkeit des
Verlustvortrages erforderlich, dass der inländische Wohnsitz bereits im
Verlustentstehungsjahr bestanden hat.
7. Juli
1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Verlustvortragdeutsche Gesellschafterinländischer ZweitwohnsitzInlandswohnsitzWohnungPersonengesellschaftKommanditgesellschaft
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- E 148/1-IV/4/97
- Stammnummer
- 14383
- Gültig
- 07.07.1997 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF