…2002 - anders als bei Aufgabe des inländischen Wohnsitzes und Wechsel in die beschränkte Steuerpflicht - nicht zwei Veranlagungszeiträume, sondern nur ein Veranlagungszeitraum gegeben. Wird daher die Einkommensteuerveranlagung 2002 vorgenommen und werden hierbei die in der Zeit des Bestandes des inländischen Hauptwohnsitzes erzielten Einkünfte von Jänner bis…
…als bei Aufgabe des inländischen Wohnsitzes und des Wechsels in die beschränkte Steuerpflicht - nicht zwei Veranlagungszeiträume, sondern nur ein Veranlagungszeitraum gegeben. Wird daher die Einkommensteuerveranlagung dieses betreffenden Jahres vorgenommen und werden hierbei die in der Zeit des Bestandes des inländischen Hauptwohnsitzes erzielten Einkünfte der Besteuerung…
…Tochtergesellschaft entsandt, wobei Dienstverhältnisse sowohl zur tschechischen Tochtergesellschaft wie auch zur deutschen Muttergesellschaft bestehen, und wird in diesem Zusammenhang der Hauptwohnsitz nach Österreich verlegt, dann unterliegen weder die von der tschechischen Tochtergesellschaft noch die von der deutschen Muttergesellschaft gezahlten Bezüge der Besteuerung in Österreich; dies…
…Über die Hauptwohnsitzeigenschaft des deutschen Wohnsitzes muss aber Übereinstimmung zwischen der österreichischen und deutschen Steuerverwaltung bestehen, die in der steuerlichen Erfassung des Veräußerungsvorganges in Deutschland erkennbaren Ausdruck findet. Wird in der Folge der Hauptwohnsitz aus Deutschland nach Österreich verlegt und fließen auf Grund des GesmbH…
…bereits nach inländischem Recht keiner beschränkten Steuerpflicht in Österreich, sodass eine Auseinandersetzung mit den Wirkungen des DBA Schweiz entbehrlich ist. Wird allerdings ein österreichischer Wohnsitz als Zweitwohnsitz beibehalten, dann bleibt nach inländischem Recht die unbeschränkte Steuerpflicht und damit auch die Steuerpflicht der Versorgungsrente als "sonstige…
…Zweitwohnsitzbegründung nach inländischem Recht eintretende "unbeschränkte Steuerpflicht" kann daher ab 1999 nicht mehr geltend gemacht werden. Sollte der Hauptwohnsitz in Ungarn noch bis Ende 1998 beibehalten werden, dann würde Artikel 20 des österreichisch-ungarischen Doppelbesteuerungsabkommens auch für 1998 eine gleiche Abschirmung vor der inländischen Besteuerung…
…der Aufnahme eines Dienstverhältnisses bei einem ungarischen Arbeitgeber seinen Hauptwohnsitz - unter Beibehaltung eines österreichischen Zweitwohnsitzes - nach Ungarn, und übt er nach Hauptwohnsitzverlegung weiterhin gelegentlich von seiner österreichischen Wohnung aus eine österreichische Konsulententätigkeit (technische Beratung) aus, so unterliegen die hiefür bezogenen österreichischen Konsulentenhonorare der inländischen Einkommensbesteuerung…
In EAS 1653 wurde Folgendes ausgeführt: Hat ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger mit inländischem Zweitwohnsitz in Deutschland betriebliche Verluste erlitten, die nach Aufgabe des deutschen Betriebes und Verlegung des Hauptwohnsitzes nach Österreich auf deutscher Seite nicht mehr verwertet werden konnten, dann können diese Verluste…
Verlegt ein deutscher Staatsbürger seinen Hauptwohnsitz aus Deutschland an den bisherigen österreichischen Zweitwohnsitz, so dürfen gemäß Artikel 10 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens aus der deutschen Sozialversicherung bezogene Rentenbezüge in Österreich nicht der Besteuerung unterworfen werden (sie würden nur für Zwecke des Progressionsvorbehaltes, d.h. für…
Ist ein Mitarbeiter der deutschen Zweigniederlassung (Betriebstätte) einer US-Beratungsfirma, dessen Hauptwohnsitz sich in Deutschland befindet, nur 12 Tage seiner 219 Arbeitstage im Jahr 2002 in Österreich tätig (weitere 124 Tage in Japan, 77 Tage in Deutschland und 6 Tage in den USA), dann ist…
…müssen die den freiberuflichen Einkünften zuzuordnenden Lizenzgebühren gemäß Artikel 12 des Abkommens auch dann dem Hauptwohnsitzstaat zur ausschließlichen Besteuerung überlassen werden, wenn sie in einer inländischen ständigen Einrichtung im Sinn von Artikel 8 des Abkommens erarbeitet wurden. 31. Jänner 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
Verlegt ein Steuerpflichtiger seinen Hauptwohnsitz in die Schweiz und befindet sich dort der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen, führt dies grundsätzlich dazu, dass die Schweiz hiedurch die Stellung des Ansässigkeitsstaates im Sinn des DBA-Schweiz erlangt. Dies hat zur Folge, dass Österreich nach Maßgabe des DBA…
Wird ein Dienstnehmer einer österreichischen Aktiengesellschaft als Geschäftsleiter zur US-Tochtergesellschaft in die USA entsandt und begründet er dort seinen Hauptwohnsitz, wobei der inländische Wohnsitz als Zweitwohnsitz aufrechterhalten wird, dann liegt der Fall einer Doppelansässigkeit vor; gemäß Artikel XV des DBA-USA unterliegen damit…
…des Hauptwohnsitzes nach Österreich ein an der üblichen Staatenpraxis (OECD-Musterabkommen) orientiertes Doppelbesteuerungsabkommen mit dem ausländischen Staat bestanden, dann hätte bei einem Zweitwohnsitzer im wesentlichen nur inländischer Immobilienbesitz und inländisches Betriebsvermögen besteuert werden dürfen. Dieses Ergebnis kann daher in einem solchen Fall (nachträgliche Hauptwohnsitzbegründung durch…
…Nicht-Ansässigkeitsstaat Besteuerungsrechte einräumt (im wesentlichen inländisches Grund- und Betriebstättenvermögen). Sobald auch der zweite Ehepartner seinen Hauptwohnsitz (Mittelpunkt der Lebensinteressen) in die Schweiz verlegt, tritt auch hinsichtlich der ihm zuzurechnenden Vermögenswerte die gleiche Rechtsfolge ein, wobei - wegen der Beibehaltung der inländischen Wohnung als Zweitwohnsitz - weiterhin…
Hat ein österreichischer Staatsbürger seit geraumer Zeit seinen inländischen Wohnsitz unter Vermietung seines österreichischen Einfamilienhauses aufgegeben und ist er gemeinsam mit seiner Ehefrau und seinen Kindern nach Nigerien verzogen, dann tritt für ihn wieder unbeschränkte Steuerpflicht im Inland ein, wenn er aus Anlass eines…
…Gesellschaftern einer inländischen KG während des gesamten Jahres zur Verfügung steht und von ihnen auch tatsächlich während der Sommermonate für Urlaubsaufenthalte benützt wird, begründet einen solchen zur unbeschränkten Steuerpflicht führenden Wohnsitz. Der Umstand, dass auf Grund des DBA-Deutschland infolge des deutschen Hauptwohnsitzes die Besteuerungsrechte…
…allgemeinen keine Rechtfertigung dafür gegeben, den Übergang von inländischem Geld- und Wertpapiervermögen auf eine deutsche gemeinnützige Stiftung aus Anlass des Todes des Stifters von der österreichischen Besteuerung freizustellen, wenn der Stifter weder die österreichische Staatsbürgerschaft noch seinen Hauptwohnsitz in Österreich besaß; dies auch dann nicht…
…wird. Verlegen Abgabepflichtige ihren Hauptwohnsitz in das Ausland, wobei der inländische Wohnsitz nur mehr für Urlaubszwecke (nicht länger als 70 Tage pro Jahr) benutzt wird, dann tritt der Wechsel in die beschränkte Steuerpflicht gemäß § 2 der Verordnung mit Beginn des der Hauptwohnsitzverlegung folgenden Kalenderjahres und…
…unterliegen, dann könnte auf österreichischer Seite im Rahmen des § 48 BAO für die Arbeitseinkünfte Steuerfreistellung unter Progressionsvorbehalt gewährt werden. Ob die nach Hauptwohnsitzverlegung nach Österreich aus Hongkong zufließenden Pensionseinkünfte in Hongkong einer Besteuerung unterzogen werden, müsste bei den Behörden in Hongkong erkundet werden. 11. Oktober…