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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 315

Schweizerisch-österreichischer Doppelwohnsitz

geltende FassungEAS-AuskunftM 2447/1-IV/4/93vom 11.10.1993

Wortlaut laut Findok

  Verlegt ein Steuerpflichtiger seinen Hauptwohnsitz in die Schweiz und befindet sich dort der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen, führt dies grundsätzlich dazu, dass die Schweiz hiedurch die Stellung des Ansässigkeitsstaates im Sinn des DBA-Schweiz erlangt. Dies hat zur Folge, dass Österreich nach Maßgabe des DBA-Schweiz auch dann keine Besteuerungsrechte an Auslandseinkünften dieses Steuerpflichtigen geltend machen kann, wenn dies auf Grund eines inländischen Zweitwohnsitzes nach innerstaatlichem Steuerrecht ("unbeschränkte Steuerpflicht") geboten wäre. Zu beachten ist allerdings auch Artikel 4 Abs. 4 des Abkommens. Unterliegt der Steuerpflichtige mit österreichischen Einkünften in der Schweiz nicht den allgemein erhobenen Steuern (z.B. weil ihm eine auch die österreichischen Einkünfte umfassende Steuerpauschalierung gewährt worden ist), so gilt er nicht als in der Schweiz ansässig. Eine so genannte "modifizierte Pauschalbesteuerung", bei der die Einkünfte aus österreichischen Quellen in die schweizerische Besteuerungsgrundlage einzuschließen sind, erfüllt hingegen die in Art. 4 Abs. 4 DBA-CH geforderte Ansässigkeitsvoraussetzung (EAS 23). Eine schweizerische Steuerbegünstigung für Drittstaatseinkünfte bewirkt sonach nicht den Verlust der DBA-Ansässigkeit in der Schweiz. Werden Drittstaatseinkünfte von dem in der Schweiz ansässigen Steuerpflichtigen über einen österreichischen Betrieb bezogen, für den sie nach österreichischem Recht einen bloßen Durchlaufposten darstellen, liegen keine Einkünfte aus österreichischen Quellen vor. 11. Oktober 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

WohnsitzwechselWohnsitzverlegungLebensmittelpunktMittelpunkt der Lebensinteresseninländischer ZweitwohnsitzAnsässigkeitAnsässigkeitsstaat

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
M 2447/1-IV/4/93
Stammnummer
18003
Gültig
11.10.1993 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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