Findok · EAS-Auskünfte
EAS 315
Schweizerisch-österreichischer Doppelwohnsitz
geltende FassungEAS-AuskunftM 2447/1-IV/4/93vom 11.10.1993
Wortlaut laut Findok
Verlegt ein Steuerpflichtiger seinen Hauptwohnsitz in die
Schweiz und befindet sich dort der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen,
führt dies grundsätzlich dazu, dass die Schweiz hiedurch die Stellung
des Ansässigkeitsstaates im Sinn des DBA-Schweiz erlangt. Dies hat zur
Folge, dass Österreich nach Maßgabe des DBA-Schweiz auch dann keine
Besteuerungsrechte an Auslandseinkünften dieses Steuerpflichtigen geltend
machen kann, wenn dies auf Grund eines inländischen Zweitwohnsitzes nach
innerstaatlichem Steuerrecht ("unbeschränkte Steuerpflicht") geboten
wäre.
Zu beachten ist allerdings auch Artikel 4 Abs. 4 des
Abkommens. Unterliegt der Steuerpflichtige mit
österreichischen
Einkünften in der Schweiz nicht den allgemein erhobenen Steuern
(z.B. weil ihm eine auch die österreichischen Einkünfte umfassende
Steuerpauschalierung gewährt worden ist), so gilt er nicht als in der
Schweiz ansässig.
Eine so genannte "modifizierte Pauschalbesteuerung", bei
der die Einkünfte aus österreichischen Quellen in die schweizerische
Besteuerungsgrundlage einzuschließen sind, erfüllt hingegen die in
Art. 4 Abs. 4 DBA-CH geforderte Ansässigkeitsvoraussetzung (EAS 23). Eine
schweizerische Steuerbegünstigung für Drittstaatseinkünfte
bewirkt sonach nicht den Verlust der DBA-Ansässigkeit in der Schweiz.
Werden Drittstaatseinkünfte von dem in der Schweiz ansässigen
Steuerpflichtigen über einen österreichischen Betrieb bezogen,
für den sie nach österreichischem Recht einen bloßen
Durchlaufposten darstellen, liegen keine Einkünfte aus
österreichischen Quellen vor.
11. Oktober
1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 4 Abs. 4 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
WohnsitzwechselWohnsitzverlegungLebensmittelpunktMittelpunkt der Lebensinteresseninländischer ZweitwohnsitzAnsässigkeitAnsässigkeitsstaat
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- M 2447/1-IV/4/93
- Stammnummer
- 18003
- Gültig
- 11.10.1993 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF