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EAS 3166Gran Canaria
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1601-IV/4/201021.06.2010

…während dies im österreichisch-spanischen Abkommen nicht der Fall ist, weil dort lediglich auf das "Gebiet des Staates Spanien" Bezug genommen wird. Da aber nach den hier vorliegenden Informationen auch die kanarischen Inseln zum Staatsgebiet Spaniens gehören, ist insoweit kein Unterschied im territorialen Anwendungsbereich des…

EAS 2331Kein Progressionsvorbehalt bei inländischem Zweitwohnsitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/91-IV/4/0325.07.2003

…dessen Hauptwohnsitz sich in Deutschland befindet, nur 12 Tage seiner 219 Arbeitstage im Jahr 2002 in Österreich tätig (weitere 124 Tage in Japan, 77 Tage in Deutschland und 6 Tage in den USA), dann ist es richtig, dass nach dem bis Ende 2002 geltenden DBA…

EAS 2535Betriebstätte im Fall eines italienischen Holzschlägerungsunternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0270-IV/4/200406.12.2004

…ein italienisches Unternehmen in Österreich in einem Forstrevier Holzschlägerungs- und Holzbringungsarbeiten durch, dann wird diese Aktivität nicht als "Bauausführung" anzusprechen sein, sodass aus dem Umstand einer 12 Monate überschreitenden Arbeit allein keine Betriebstättenbegründung in Österreich abzuleiten ist. Allerdings lässt sich zurzeit kein klares Bild gewinnen…

EAS 3188Auslegung der Wegzugsbesteuerungsklausel im DBA-Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3405-IV/4/201009.12.2010

…Verstorbenen, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die deutsche Erbin übergeht. Ihre Geltendmachung verstößt damit nicht gegen die Bestimmungen des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens (siehe EAS 3176). Es ist wohl richtig, dass im vorliegenden Fall durch den Tod selbst kein Besteuerungsrecht an einem "Veräußerungsgewinn" verloren geht…

EAS 969Rechtlicher und wirtschaftlicher Arbeitgeber bei kurzfristigen konzerninternen Entsendungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/23-IV/4/9612.11.1996

Es liegt im Rahmen der Gestaltungsfreiheit, darüber zu entscheiden, mit wem jemand einen Dienstvertrag abschließen möchte. Wenn hiebei die gewählte zivilrechtliche Gestaltung nicht bloß "auf dem Papier" existiert, sondern auch in wirtschaftlicher Hinsicht dementsprechend vollzogen wird, ist sie auch der Besteuerung zugrundezulegen. Bei steuerlicher Nichtanerkennung…

EAS 2035Deutsche Kapitalertragsteuer löst keine Doppelbesteuerung mit der österreichischen Erbschaftsteuer aus
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 778/1-IV/4/0209.04.2002

…Sparguthaben im Fall eines Erbüberganges keiner Erbschaftsteuerpflicht mehr unterliegen, während der deutschen Kapitalertragsteuer unterworfene deutsche Sparguthaben im Fall des Erbüberganges inländische Steuerpflicht auslösen. Allerdings kann in der Besteuerung des laufenden Kapitalertrages im Ausland einerseits und des Vermögenswertes im Fall des Erbüberganges in Österreich andererseits kein…

EAS 2116Personengesellschaften als Arbeitgeber von ausländischen Saison-Arbeitskräften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/1-IV/4/0213.09.2002

…das DBA-Ausland entsendende Arbeitgeber im Heimatstaat des Dienstnehmers "ansässig" ist (bzw. nach der alten Terminologie dort seinen "Wohnsitz" hat), sondern dass der Arbeitgeber nicht im Tätigkeitsstaat "ansässig" ist. Nach diesem OECD-Konzept erlangt sonach der Tätigkeitsstaat bei bloß kurzfristiger Arbeitsentsendung auch dann kein Besteuerungsrecht…

EAS 2504Stock Options für einen nach Großbritannien entsandten Mitarbeiter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 925/1-IV/4/0417.08.2004

…gegenüber der österreichischen Aufteilung im Nachhinein als richtig erweisen könnte). Werden daher nach den Berechnungen des österreichischen Unternehmens von einem Mitarbeiter anlässlich der Optionsausübung Einkünfte von 100.000 Euro lukriert, die zu 60% die Arbeitsleistung in Großbritannien betreffen, und kann kein Besteuerungsnachweis in Großbritannien beschafft…

EAS 2097US-Verluste und Wohnsitzverlegung nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 380/3-IV/4/0222.07.2002

…Rz 8059). Es ist wohl richtig, dass die USA gemäß Art. 22 Abs. 2 DBA-USA berechtigt sind, die von der österreichischen GmbH erzielten Einkünfte ebenfalls einer Besteuerung zu unterziehen; allerdings unter Anrechnung der österreichischen Steuer. In dem geschilderten Fall kann indessen kein Erfordernis eintreten…

EAS 3300Verkauf der Anteile an einer inländischen Immobilien-GmbH durch eine ungarische Personengesellschaft mit deutschen Gesellschaftern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0588-IV/4/201225.09.2012

…vermag nicht zu bewirken, dass dies auf österreichischer Seite ebenso zu geschehen hat. Es ist wohl richtig, dass Artikel 13 Abs. 3 DBA-Ö/Ungarn das Besteuerungsrecht an den Gewinnen aus der Veräußerung einer Inlandskapitalbeteiligung bei einer in Ungarn ansässigen Person Ungarn zuteilt und dass…

EAS 283Lizenzgebührenzahlungen an niederländische Schwestergesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/26-IV/4/9314.07.1993

…Zweckes" zuließe, derzufolge die mittelbare Beteiligungsvoraussetzung bei zwei Schwestergesellschaften mit einer gemeinsamen Muttergesellschaft für alle drei Gesellschaften gegeben ist. Das BM für Finanzen folgt im gegebenen Zusammenhang allerdings der wortorientierten Interpretation, vorausgesetzt, dass auch auf niederländischer Seite ein gleichlautender Interpretationsweg als richtig angesehen wird. Erforderlichenfalls…

EAS 693Lizenzgebührenzahlungen an niederländische Schwestergesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 51/46/1-IV/4/9517.08.1995

  Am 14. Juli 1993 hat das BM für Finanzen im Rahmen des EAS-Dienstes (EAS 283) folgende Auffassung vertreten: "Werden von einer österreichischen Kapitalgesellschaft Lizenzgebühren an eine niederländische Schwestergesellschaft gezahlt, so erscheint die Auffassung vertretbar, dass kein Anwendungsfall des Art. 13 Abs. 2 DBA…

EAS 706Lizenzgebührenzahlungen an eine niederländische Schwestergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/58/1-IV/4/9528.08.1995

…gemeinsamen Muttergesellschaft für alle drei Gesellschaften gegeben ist. Das BM für Finanzen wäre bereit, im gegebenen Zusammenhang der wortorientierten Interpretation zu folgen; dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass auch auf niederländischer Seite ein gleichlautender Interpretationsweg als richtig angesehen wird. Ob dies der Fall ist…

EAS 787Ausländische Studiomusiker
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 397/7/1-IV/4/9504.01.1996

…Z. 1 EStG. Denn nach den zitierten Gesetzesbestimmungen löst die Mitwirkung an Unterhaltungsdarbietungen inländische Steuerpflicht aus. Der Charakter einer Unterhaltungsdarbietung geht nicht dadurch verloren, dass im Augenblick der Darbietung kein Publikum anwesend ist. Dass die Darbietung der Studiomusiker darauf abzielt, zur Unterhaltung des Schallplattenpublikums beizutragen…

EAS 1973Sprengstoffentsorgung durch eine deutsche Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/53-IV/4/0108.01.2002

…Nutzung einer inländischen Betriebstätte im Sinn von § 29 BAO ausgeführt werden (und wenn auch kein "ständiger Vertreter" des deutschen Unternehmens in Österreich auftritt). Unter diesen Umständen ist auf die sich aus dem österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen ergebenden Rechtsfolgen nicht mehr einzugehen." Es ist richtig, dass Entwicklungen…

EAS 3302Auslandsverlust aus nichtselbständiger Arbeit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0562-IV/4/201223.10.2012

…Zusammenhang, wobei die weißrussischen Einkünfte kraft der im innerstaatlichen Steuerrecht normierten unbeschränkten Steuerpflicht nach inländischem Recht steuerpflichtig sind. Die Aufwendungen sind daher nicht nach § 20 Abs. 2 EStG 1988 (iSv Rz 319 zweiter Satz LStR 2002) von der Abzugsfähigkeit ausgeschlossen. Es ist wohl richtig, dass…

EAS 1348Dienstgeberbeitragspflicht bei inländischen Seminarveranstaltungen durch ausländische Rechtsträger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/49-IV/4/9812.10.1998

…anteiligen deutschen Bezüge freizustellen, wenn in dem betreffenden Jahr andere Inlandseinkünfte in einem den maßgebenden Schwellenwert von S 47.000,- übersteigenden Ausmaß erzielt werden. Es ist richtig, dass gemäß § 41 des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG 1967) ausländische Arbeitgeber, die im Bundesgebiet Dienstnehmer beschäftigen, auch dann grundsätzlich beitragspflichtig…

EAS 2618Gewinnausschüttung einer in Tschechien steuerbefreiten (operativen) Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0421-IV/4/200522.06.2005

…richtig, dass § 10 Abs. 2 KStG der Umsetzung der Mutter-Tochter-Richtlinie (90/435/EWG) in ihrer geltenden Fassung dient und dass sich aus Artikel 2 Abs. 1 dieser Richtlinie keine Freistellungsverpflichtung Österreichs ergibt, wenn die Tochtergesellschaft von der Besteuerung befreit ist. Doch ist kein…

EAS 2754Softwareberatung durch ein indisches Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0443-IV/4/200624.08.2006

…dass keine inländische Betriebstätte im Sinn von § 29 BAO vorliegt, wenn das indische Unternehmen zur Auftragserfüllung zwar drei Mitarbeiter für die Dauer von über einem Jahr nach Österreich entsendet, diesen aber für ihre Arbeit kein Büroraum zur Verfügung gestellt wird, sondern weil ihre Arbeit jeweils…

EAS 2684Auslandsverluste nach Umgründungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0049-IV/4/200606.02.2006

…Besteuerungsrecht der Republik Österreich hinsichtlich der stillen Reserven von 900 durch die Umgründung verloren ginge. Es ist wohl richtig, dass eine steuerliche Erfassung der im ausländischen KG-Anteil enthaltenen stillen Reserven durch Artikel 13 Abs. 3 in Verbindung mit Artikel 23 DBA-Deutschland unzulässig ist…