…die Zollanmeldung aus, wenn- wie bereits oben dargelegt- die Ware im Kern richtig beschrieben ist. Dieses Ergebnis würde unterlaufen, wenn man gleichwohl die richtige Warennummer forderte. Regelmäßige Folge einer nur groben, aber im Kern richtigen Warenbeschreibung ist ja auch die falsche tarifliche Einreihung. Zum zweiten…
…werde darauf hingewiesen, dass es dem Grunde nach nur auf die Warenbeschreibung bzw. auf die im Kern richtige Warenbezeichnung ankommen könne. Vergleiche man Art. 254 ZK-DVO, so sei klar zu erkennen, dass die Angaben im Feld 33 der Zollanmeldung nicht erforderlich seien. Stelle man…
…werde darauf hingewiesen, dass es dem Grunde nach nur auf die Warenbeschreibung bzw. auf die im Kern richtige Warenbezeichnung ankommen könne. Vergleiche man Art. 254 ZK-DVO, so sei klar zu erkennen, dass die Angaben im Feld 33 der Zollanmeldung nicht erforderlich seien. Stelle man…
…werde darauf hingewiesen, dass es dem Grunde nach nur auf die Warenbeschreibung bzw. auf die im Kern richtige Warenbezeichnung ankommen könne. Vergleiche man Art. 254 ZK-DVO, so sei klar zu erkennen, dass die Angaben im Feld 33 der Zollanmeldung nicht erforderlich seien. Stelle man…
…werde darauf hingewiesen, dass es dem Grunde nach nur auf die Warenbeschreibung bzw. auf die im Kern richtige Warenbezeichnung ankommen könne. Vergleiche man Art. 254 ZK-DVO, so sei klar zu erkennen, dass die Angaben im Feld 33 der Zollanmeldung nicht erforderlich seien. Stelle man…
…werde darauf hingewiesen, dass es dem Grunde nach nur auf die Warenbeschreibung bzw. auf die im Kern richtige Warenbezeichnung ankommen könne. Vergleiche man Art. 254 ZK-DVO, so sei klar zu erkennen, dass die Angaben im Feld 33 der Zollanmeldung nicht erforderlich seien. Stelle man…
…werde darauf hingewiesen, dass es dem Grunde nach nur auf die Warenbeschreibung bzw. auf die im Kern richtige Warenbezeichnung ankommen könne. Vergleiche man Art. 254 ZK-DVO, so sei klar zu erkennen, dass die Angaben im Feld 33 der Zollanmeldung nicht erforderlich seien. Stelle man…
…werde darauf hingewiesen, dass es dem Grunde nach nur auf die Warenbeschreibung bzw. auf die im Kern richtige Warenbezeichnung ankommen könne. Vergleiche man Art. 254 ZK-DVO, so sei klar zu erkennen, dass die Angaben im Feld 33 der Zollanmeldung nicht erforderlich seien. Stelle man…
…die im Bescheid vom 13. Jänner 2012 dargelegte Ansicht sei unzutreffend. Es werde übersehen, dass es zu einer Zollschuld nur dann komme, wenn eine Ware nicht so angemeldet werde, dass sie unter die Warenbezeichnung subsumiert werden könne. Es reiche aus, wenn sie im Kern richtig…
…Kern richtige, sondern eine vollständig richtige Zollanmeldung gefordert werden. Ein Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung sei nicht vorgelegen, die Zollschuld sei nach Art. 201 ZK entstanden. Mit Berufungsvorentscheidung vom 21. Februar 2003, Zahl: aa, wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. In der Begründung wurde im…
…Daraus folgend wäre auch eine richtige Einreihung in den Zolltarif möglich gewesen. Im Lichte diese Erwägungen könne auch nicht von "im Kern richtig angemeldet" gesprochen werden. Als "im Kern richtig angemeldet" könne man Waren betrachten, die aufgrund der Warenbeschreibung oder aufgrund anderer warenbezogener Informationen so…
…Warenanmeldung bilden sollte. Die Aschesauger lassen sich - wie bereits ausgeführt - darunter subsumieren. Es lag somit eine im Kern richtige Zollanmeldung vor. Für einen redlichen Erklärungsempfänger lagen keinerlei Anhaltspunkte dafür vor, dass andere Waren als die Aschesauger den Gegenstand der Anmeldung bilden sollten. Bei unklaren Angaben…
…ausschließe. Wie schon bisher wurden weitgehend gleichlautend die Argumente betreffend den geeigneten Überbegriff und den richtigen "Kern" bei der Warenbezeichnung vorgebracht und dass nicht jede Unrichtigkeit sofort eine so weitgehende Diskrepanz zur gestellten Ware bewirkt, dass man von einem Entziehen im Sinne von Art. 203…
…sich diese nicht auf die jeweils gestellte Ware bezieht. Die Überführung einer Ware in den zollrechtlich freien Verkehr setzt voraus, dass diese in der entsprechenden Anmeldung wenigstens im Kern zutreffend bezeichnet worden ist. Ob dies geschehen ist, ist eine Frage der Auslegung der mit der…
…Es trifft zwar zu, dass sich die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr nur auf Waren bezieht, die wenigstens im Kern richtig bezeichnet sind und Waren, auf die diese Definition nicht zutrifft, als nicht angemeldet und folglich auch nicht als überlassen und sind somit als entzogen…
…Es trifft zwar zu, dass sich die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr nur auf Waren bezieht, die wenigstens im Kern richtig bezeichnet sind und Waren, auf die diese Definition nicht zutrifft, als nicht angemeldet und folglich auch nicht als überlassen und sind somit als entzogen…
…hat, ob die Nichtgemeinschaftswaren im Kern richtig waren? Wäre[n] die Versandpapiere mängelbehaftet oder im Kern unrichtig, so wäre die Zollschuld bereits zu einem früheren Zeitpunkt, nämlich bei Verbringen in das Zollgebiet der Gemeinschaft entstanden. 4.) Zur Warenbeschreibung in den Zollanmeldungen wird darauf verwiesen, dass…
…In der Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, die Zollschuld sei mangels Aufklärung der Unrichtigkeit der Tarifierung in der Anmeldung grundsätzlich durch Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung nach Art. 203 Abs. 1 ZK entstanden. Da jedoch bei toleranter Betrachtung die Anmeldung im Kern richtig gewesen sei…
…sich diese nicht auf die jeweils gestellte Ware bezieht. Die Überführung einer Ware in den zollrechtlich freien Verkehr setzt voraus, dass diese in der entsprechenden Anmeldung wenigstens im Kern zutreffend bezeichnet worden ist. Ob dies geschehen ist, ist eine Frage der Auslegung der mit der…
…sich diese nicht auf die jeweils gestellte Ware bezieht. Die Überführung einer Ware in den zollrechtlich freien Verkehr setzt voraus, dass diese in der entsprechenden Anmeldung wenigstens im Kern zutreffend bezeichnet worden ist. Ob dies geschehen ist, ist eine Frage der Auslegung der mit der…