…als die Besteuerung von Unternehmen des anderen Staates, welche die gleiche Tätigkeit ausüben. Hat daher die in der Schweiz ansässige Mitunternehmerin der österreichischen Personengesellschaft in den Vorjahren in ihrer österreichischen Betriebstätte Verluste erlitten und kann nachgewiesen werden, dass eine Verlustverwertung im Ansässigkeitsstaat nicht möglich ist…
…das die gleiche Betriebstättentätigkeit ausführt, erwirtschaftet hätte (gegebenenfalls wird sich die Kostenaufschlagsmethode für die Betriebstättengewinnzurechnung anbieten). Dieser Gewinnanteil ist in Österreich gemäß Artikel 7 iVm Art. 24 DBA-Rumänien aus der österreichischen Besteuerung auszuscheiden und der rumänischen Besteuerung - ermittelt nach rumänischem Steuerrecht - zuzuführen. Geht Rumänien…
…wird keine deutsche Betriebstätte begründet, und zwar auch dann nicht, wenn die Gesamtbaudauer des Bauwerkes für den deutschen Generalunternehmer die 12 Monatsfrist überschreitet. Die gleiche Betrachtung ist im Verhältnis zur CSFR anzustellen. Werden die Montagearbeiten unterbrochen, wird hiedurch im allgemeinen der Lauf der betriebstättenbegründenden 12…
…Tätige gilt (Hinweis auf Z 14-116, Kommentar Internationales Steuerrecht, Philipp-Loukota-Jirousek, und die dort erwähnte österreichisch-deutsche Verständigung). Soferne daher keine anderweitigen Interpretationserfordernisse gegeben sind, wird die mit Deutschland getroffene Auslegung auch im Verhältnis zu anderen DBA-Partnerstaaten angewendet (EAS 3046). Daraus folgt…
…der deutschen AG (Gewinnausschüttungen, Gewinne aus einer Beteiligungsveräusserung) nicht unter die Zuteilungsregel des Artikels 4 DBA-Ö/Deutschland, sondern in Bezug auf die Gewinnausschüttungen unter jene des Artikels 10a und in Bezug auf die Beteiligungsveräußerung unter jene des Artikels 7 bzw. alternativ Art. 13 Abs…
…Handelsvertretertätigkeit stellen und dass hiedurch eine "Vertreterbetriebstätte" im Sinn von Ziffer 10 lit. c des Schlussprotokolls zu Art. 4 DBA-Deutschland begründet wird, weil die Steuerberatungskanzlei über den Rahmen ihrer ordentlichen Geschäftstätigkeit hinausgeht, könnten allerdings Anlass für eine andere Beurteilung bieten). Das gleiche wird üblicherweise…
…Und zwar auch dann nicht, wenn diese unabhängigen Handelsvertreter Zugang zu einem österreichischen Auslieferungslager des deutschen Unternehmens erhalten. Diese unter EAS 238 abgegebene Beurteilung wurde allerdings unter den Vorbehalt gestellt, dass auch auf deutscher Seite die gleiche Auffassung vertreten wird. Eine diesbezügliche Abstimmung ist anlässlich…
…einer den gleichen Gesellschaftern gehörenden deutschen GesmbH & Co KG ein Darlehen ein, so unterliegt dieser Vorgang grundsätzlich der auf die Prinzipien der Bilanzbündeltheorie gestützten Betrachtungsweise. Demzufolge stellt die Überlassung der Finanzmittel eine Entnahme aus dem Betriebsvermögen der österreichischen Betriebstätten und eine Einlage in das Betriebsvermögen…
…DBA-Deutschland in Österreich begründet. Und zwar auch dann nicht, wenn diese unabhängigen Handelsvertreter Zugang zu einem österreichischen Auslieferungslager des deutschen Unternehmens erhalten. Diese Beurteilung steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass auch auf deutscher Seite die gleiche Auffassung vertreten wird. 27. Februar 1993 Für den…
…Mutter-KG stehenden Gesellschafter durchzugreifen. Dies gilt auch im Fall des Verkaufes des österreichischen KG-Anteiles durch die deutsche KG. Werden von der deutschen Mutter-KG auch die Geschäftsanteile an der österreichischen Komplementär-GMBH veräußert, so gilt die gleiche Betrachtungsweise. Dies bedeutet aber, dass dann…
…188 BAO einheitlich und gesondert festzustellen und jedem Teilhaber entsprechend als dessen Einkünfte zuzurechnen. Nach Auffassung des BM für Finanzen sind "Teilhaber" im Sinn des § 188 Abs. 3 BAO nicht nur physische und juristische Personen, sondern auch Personenhandelsgesellschaften (gleiche Auffassung Stoll, BAO, 1981 und Ritz…
…bis 1995 die von der deutschen Konzernmutter fakturierten Lieferungen erst nach ca. 400 Tagen bezahlt und anerkennt in der weiteren Folge die deutsche Betriebsprüfung nur ein zinsenfreies Zahlungsziel von 120 Tagen als fremdverhaltenskonform, sodass es schließlich im Gefolge der deutschen Prüfung im Jahr 1997 zu…
…inländische Steuerpflicht und korrespondierend dazu Steuerfreistellung auf deutscher Seite eintreten. Die inländische Steuerpflicht der Vortragenden löst aber keine Steuerabzugspflicht für den österreichischen Veranstalter aus, wenn sein Vertragspartner nicht die Vortragenden sind, sondern wenn dies ausschließlich nur die deutsche GmbH ist. Übernimmt die gleiche deutsche GmbH…
…188 BAO einheitlich und gesondert festzustellen und jedem Teilhaber entsprechend als dessen Einkünfte zuzurechnen. Nach Auffassung des BM für Finanzen sind "Teilhaber" im Sinn des § 188 Abs. 3 BAO nicht nur physische und juristische Personen, sondern auch Personenhandelsgesellschaften (gleiche Auffassung Stoll, BAO, 1981 und Ritz…
…EStG. Der nichtabzugsfähige Teil der Lohn- und Gehaltsaufwendungen, der auf die Tätigkeit zugunsten des deutschen Hauptsitzes entfällt, ist sonach gemäß Art. 4 DBA-Deutschland dem deutschen Hauptsitz weiterzubelasten. Der gleiche Grundsatz gilt für die Pensionskassenbeiträge, die im gleichen Verhältnis dem deutschen Hauptsitz anzulasten sind. Für…
…Wirkung beraubt wurde, wenn eine Personengesellschaft ihre Dienstnehmer aus dem Wohnsitzstaat kurzfristig in den anderen DBA-Partnerstaat (Tätigkeitsstaat) entsandt hat. Die Zuteilungsregel für unselbständige Arbeit im DBA-Deutschland-2000 wechselt das Konzept für die 183-Tage-Klausel und übernimmt nun jenes des OECD-Musterabkommens; es…
…begünstigte Auslandsmontagen) berechtigen zu einer Freistellung von der Dienstgeberbeitragspflicht (§ 41 Abs. 4 lit. c FLAG). Im Bereich der Entrichtung der Kommunalsteuer besteht eine im wesentlichen gleiche Rechtslage, nämlich Kommunalsteuerpflicht für die Zeit der Auslandsentsendung (siehe insb. Z. 5.2.2.2 des Durchführungserlasses zum Kommunalsteuergesetz…
…105/1974 und die korrespondierende deutsche Regelung im Schreiben des Finanzministeriums Bayern v. 5.6.1975, 38-S1301-4/31-33168, betreffend die gleiche Problematik bei international tätigen Bühnen- und Kostümbildnern). 23. März 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
Gemäß Artikel 24 Abs. 2 DBA-Schweiz darf die Besteuerung einer im Inland unterhaltenen Betriebstätte einer schweizerischen Kapitalgesellschaft nicht ungünstiger sein als die Besteuerung eines in Österreich ansässigen Unternehmens, das die gleiche Tätigkeit ausübt. Daraus folgt, dass die einer österreichischen Kapitalgesellschaft in § 11 Abs. 2…
…wenn ihre Dauer 6 Monate überschreitet (lit. a); das Gleiche gilt für Dienstleistungen, die durch Arbeitnehmer des Unternehmens erbracht werden (lit. b). Hat daher ein österreichisches Unternehmen am 29. August des Jahres 1 mit einem chinesischen Stahlwerk einen Vertrag über die Errichtung eines Gas-Wiederaufbereitungssystems…