RIS AI
45 Treffer1560 msnur geltende Fassungen
EAS 2353Einkommensersatzbesteuerung in Rumänien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/30-IV/4/0306.10.2003

…der Betriebstättengewinn durch eine fiktive Einkommensermittlung an Hand der Anzahl der vor Ort tätigen Mitarbeiter ermittelt und sodann mit 38% besteuert, dann kann nicht mit Grund behauptet werden, eine solche Form der Einkommensbesteuerung stelle keine "Steuer vom Einkommen" dar und falle daher nicht unter das…

EAS 961Besteuerung sonstiger Bezüge bei Botschaftspersonal
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/48-IV/4/9611.11.1996

…steuerlichen Begünstigungen wie im Lohnsteuerabzugsverfahren (§ 67 Abs. 11 EStG). Ein fiktives Herausrechnen sonstiger Bezüge aus den laufenden Bezügen ist daher gesetzlich nicht gedeckt. Wurde durch ein Versehen oder durch eine Fehlinterpretation eines Finanzamtes in der Vergangenheit anders verfahren, dann sollte dies nicht zum Anlass für…

EAS 2847Anrechnung fiktiver türkischer Quellensteuern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0207-IV/4/200725.04.2007

…wahr, so hat sich Österreich in Artikel 23 Abs. 3 DBA-Türkei zur Anrechnung einer fiktiven Steuer von 10% verpflichtet, damit der türkische Steuerverzicht dem österreichischen Investor als Investitionsanreiz zu Gute kommen kann (Matching Credit). Im Gleichklang mit der Beurteilung auf deutscher Seite (BStBl. I…

EAS 575Österreichische Finanzholding mit Beteiligungen in Madeira
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2125/11/1-IV/4/9507.02.1995

…und wird der Beteiligungserwerb durch die Holdinggesellschaft mit einem zinsenlosen Gesellschafterdarlehen finanziert, so können in Österreich keine fiktiven Zinsen als Betriebsausgabe der Holdinggesellschaft abgesetzt werden; sollte auf deutscher Seite in der Folge unter Berufung auf den zwischen Gesellschaft und Gesellschafter zu beachtenden Fremdverhaltensgrundsatz ein Zinsenertrag…

EAS 3412Wegzugsbesteuerung bei Ansässigkeitsverlagerung nach Kanada
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0030-IV/8/201929.01.2019

…7 DBA Kanada zu beachten, durch den sich die Besteuerung einer fiktiven Veräußerung auf die bis zum Zeitpunkt des physischen Wegzugs angesammelten stillen Reserven beschränken müsste. Zwecks späterer Wertermittlung für die Wegzugsbesteuerung nach Ablauf der Fünfjahresfrist muss der Abgabepflichtige geeignete Unterlagen über die gemeinen Werte…

EAS 931Kanadische "deemed disposition taxation"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/11-IV/4/9605.09.1996

…könnte eine steuerliche Entlastungsmaßnahme nach § 48 BAO in Erwägung gezogen werden; keine derartige Entlastungsmaßnahme könnte aber zu dem Zweck ergriffen werden, die österreichische Erbschaftssteuer durch Anrechnung einer kanadischen Einkommensteuer zu kürzen. 5. September 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 2230Altverluste nach dem EStG 1972 von beschränkt Steuerpflichtigen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 80/2-IV/4/0320.02.2003

…Für die Ermittlung des vortragsfähigen Betrages der Altverluste war daher bis einschließlich der Veranlagung 1988 gegebenenfalls eine fiktive Verlustverrechnung mit Folgegewinnen vorzunehmen (EAS 2017). Für die Ermittlung dieses im zeitlichen Geltungsbereich des EStG 1988 vortragsfähigen Restverlustes konnte allerdings wegen der 7-jährigen Verlustvortragsbegrenzung des EStG…

EAS 2109Fremdunübliche unverzinsliche Stundung von Lieferverbindlichkeiten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 690/1-IV/4/0202.09.2002

…erscheint die Ansicht vertretbar, dass sich aus Artikel 9 des DBA-Schweiz keine abkommensrechtliche Verpflichtung für Österreich ableitet, seinerseits fiktiven Zinsenaufwand gewinnmindernd zu berücksichtigen. § 6 Z. 6 EStG wird im Auslegungsweg so verstanden, dass es sich hierbei um die innerstaatliche Rechtsgrundlage für die Umsetzung des…

EAS 2100Steuersparmodell mit brasilianischem Matching-Credit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 374/1-IV/4/0222.07.2002

…Organisatoren des Sparmodells dazu führen müsste, dass gemäß Artikel 23 Abs. 5 DBA-Brasilien die österreichischen Anleihezeichner eine nicht erhobene fiktive brasilianische Quellensteuer auf die österreichische Steuer anrechnen können. Es kann nicht erwartet werden, dass im ministeriellen EAS-Verfahren eine solche Gestaltung als unbedenklich gewertet…

EAS 2445Unverzinsliche und daher fremdunübliche grenzüberschreitende Darlehensvergabe im Familienverband
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/1-IV/4/0420.04.2004

…dann kann dies nicht dazu führen, dass auf der Grundlage von § 6 Z 6 EStG 1988 unter Berufung auf Fremdunüblichkeit einer solchen Transaktion fiktive Zinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen einer Besteuerung unterworfen werden. Der aus § 6 Z 6 1988 EStG ableitbare Fremdverhaltensgrundsatz gilt ausschließlich für…

EAS 2017Deutsche Nachversteuerung von österreichischen Betriebstättenverlusten vor 1989
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 80/2-IV/4/0203.04.2002

…die Betriebstättenfolgegewinne bis einschließlich 1988 überstiegen haben. Für die Ermittlung des vortragsfähigen Betrages der Altverluste war daher bis einschließlich der Veranlagung 1988 gegebenenfalls eine fiktive Verlustverrechnung mit Folgegewinnen vorzunehmen. Mit dem Abgabenänderungsgesetz 1989 sollte allerdings auch klargestellt werden, dass das für beschränkt Steuerpflichtige nach wie…

EAS 1586Schadenersatz für entgangene deutsche Lohneinkünfte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 6/1-IV/4/0017.01.2000

…ehemaligen österreichischen Arbeitgeber, der eine gerichtlich festgestellte Schuld daran trägt, daß sich der Dienstantritt bei dem künftigen deutschen Arbeitgeber um zwei Monate verzögert hat, der Schaden durch Zahlung des fiktiven deutschen Nettoentgeltes ersetzt, dann unterliegen diese Einkünfte gemäß § 32 Z 1 lit. a EStG als…

EAS 1568Konzerninterne Gewinnausschüttung unmittelbar nach deutscher Umgründung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/19-IV/4/9929.11.1999

…dass seitens des zuständigen österreichischen Finanzamtes auf der Grundlage von § 5 der Verordnung BGBl. Nr. 56/1995 im Auskunftsweg die Kapitalertragsteuerbefreiung für jene fiktive Gewinnausschüttung bestätigt werden kann, die nach österreichischem Umgründungssteuerrecht (§ 9 Abs. 6 UmgrStG) in Bezug auf den Bilanzgewinn und die Gewinnrücklagen der…

EAS 907Matching-Credit für ausländische Zinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 78/1-IV/4/9608.07.1996

…Werden von österreichischen Anlegern thailändische Wertpapiere gekauft, die von einer in Singapur gelegenen Filiale (Betriebstätte) einer thailändischen Bank begeben werden, dann unterliegt der erzielte Zinsenertrag nach österreichischem Recht der österreichischen Einkommensbesteuerung; befindet sich die kuponauszahlende Stelle in Österreich, kommt es sonach zur 25%igen Endbesteuerung…

EAS 974Zinsenverzicht seitens der deutschen Muttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/25-IV/4/9602.12.1996

…dann wird hiedurch auf deutscher Seite die Besteuerungsgrundlage einseitig geschmälert, wenn Deutschland nach innerstaatlichem Recht nicht in der Lage sein sollte, fiktiven Zinsenertrag zu besteuern. Es ist einzuräumen, dass ein Verstoß gegen den Fremdverhaltensgrundsatz in einem DBA-Partnerstaat den anderen DBA-Partnerstaat auch dann nicht…

EAS 1163Berechnung des Matching-Credit-Anrechnungshöchstbetrages bei Terminverlustgeschäften mit Brasilien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1442/1-IV/4/9731.10.1997

…die Anrechnung einer mit 25% von S 21 Mio., sonach mit S 5,25 Mio. ermittelten fiktiven Steuer begehrt, dann wird diese Anrechnung jedenfalls mit dem Betrag von S 340.000,00 begrenzt sein. Denn nach den für die Auslandssteueranrechnung maßgebenden Grundsätzen darf durch die…

EAS 3347Deutsche Durchgriffsbesteuerung nach § 50d dEStG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0597-VI/8/201424.09.2014

…dass Deutschland bei dem fiktiven Durchgriff auf A nur berechtigt ist, 15% des Bruttobetrages der Gewinnausschüttung einer Quellenbesteuerung zu unterziehen. Dieser Betrag erhöht sich nicht um den deutschen Solidaritätszuschlag, da die 15-prozentige Sperrwirkung des Abkommens für alle "Steuern vom Einkommen" mithin auch für den…

EAS 332130 km-Grenzzone für deutsche Grenzgänger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0121-IV/4/201319.02.2013

…Deutschland wohnhaft, dann ist unerheblich, dass seine tatsächlich bis zur österreichischen Grenze mit dem PKW zurückgelegte Entfernung 40,1 km beträgt und dass nur bei einer fiktiven Fahrt zur Grenze nach Kössen in Tirol 25,1 km zurückzulegen sind. Entscheidend ist einzig und allein, ob…

EAS 3164Grenzdurchschnittenes Flusskraftwerk
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1598-IV/4/201021.06.2010

…Fremdvergleichsgrundsatz des Artikels 7 Absatz 2 des DBA-Deutschland, der auf dem "separate entity approach" basiert und der davon ausgeht, dass zwei fiktive Fremdunternehmer (das E-Werk und das Stammhaus der AG) in Geschäftsbeziehung stehen. Dies wiederum verlangt darnach, dass zunächst eine Funktionsanalyse angestellt wird…

EAS 3078Ausschüttungsfiktion bei grenzüberschreitenden Umwandlungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1382-IV/4/200905.07.2009

… 9 Abs. 6 UmgrStG zu einer fiktiven Ausschüttung der thesaurierten Gewinne an die deutschen Gesellschafter. Diese fiktiv ausgeschütteten Gewinne gelten nicht rückwirkend mit dem Umwandlungsstichtag, sondern mit dem Tag der Anmeldung des Umwandlungsbeschlusses zur Eintragung ins Firmenbuch als ausgeschüttet. Auch wenn keine tatsächliche Ausschüttung stattfindet…