…durch die Holdinggesellschaft mit einem zinsenlosen Gesellschafterdarlehen finanziert, so können in Österreich keine fiktiven Zinsen als Betriebsausgabe der Holdinggesellschaft abgesetzt werden; sollte auf deutscher Seite in der Folge unter Berufung auf den zwischen Gesellschaft und Gesellschafter zu beachtenden Fremdverhaltensgrundsatz ein Zinsenertrag in den Händen der…
…erscheint die Ansicht vertretbar, dass sich aus Artikel 9 des DBA-Schweiz keine abkommensrechtliche Verpflichtung für Österreich ableitet, seinerseits fiktiven Zinsenaufwand gewinnmindernd zu berücksichtigen. § 6 Z. 6 EStG wird im Auslegungsweg so verstanden, dass es sich hierbei um die innerstaatliche Rechtsgrundlage für die Umsetzung des…
…in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger einem in Deutschland lebenden Verwandten ein zinsenloses Darlehen, dann kann dies nicht dazu führen, dass auf der Grundlage von § 6 Z 6 EStG 1988 unter Berufung auf Fremdunüblichkeit einer solchen Transaktion fiktive Zinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen einer Besteuerung unterworfen werden…
…Zinsen ist nicht die rechtlich unselbständige Filiale in Singapur, sondern die in Thailand ansässige Bank. Thailand ist daher gemäß Art. 11 Abs. 2 zur Erhebung einer Quellensteuer berechtigt. Gemäß Art. 24 Abs. 3 lit. c DBA-Thailand führt dies wiederum zur Verpflichtung Österreichs, eine (fiktive…
…295/2004 ein schädlicher Unternehmensschwerpunkt der M-Holding nur dann vorliegt, wenn ihr Kapital überwiegend und nachhaltig im schädlichen Bereich (hier: Erzielung von Zinsen) eingesetzt wird, wobei das "Gesamtbild der Verhältnisse" maßgeblich ist. Dieses Gesamtbild der Verhältnisse spricht im geschilderten Fall für einen unschädlichen Unternehmensschwerpunkt…
…Quellensteuer gewährt, dessen ungeachtet eine (fiktive) Quellensteuer von 10% in Österreich anzurechnen ist ("Matching-Credit"); dies mit der Folge dass hiedurch eine Ermäßigung der von den Zinsen erhobenen österreichischen Körperschaftsteuer von 34% auf 24% eintritt. Die Vorschrift über den "Matching-Credit" hatte den Zweck, bestimmte…
…eine nicht erhobene fiktive brasilianische Quellensteuer auf die österreichische Steuer anrechnen können. Es kann nicht erwartet werden, dass im ministeriellen EAS-Verfahren eine solche Gestaltung als unbedenklich gewertet wird. Vielmehr wird in Fällen dieser Art eingehend zu prüfen sein, ob die Zinsen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise…
…anfallende Zinsenfluss in Österreich steuerwirksamen Aufwand und in Deutschland korrespondierend steuerwirksamen Ertrag dar. Verzichtet die deutsche Muttergesellschaft (fremdunüblich) auf diesen Zinsenertrag, dann wird hiedurch auf deutscher Seite die Besteuerungsgrundlage einseitig geschmälert, wenn Deutschland nach innerstaatlichem Recht nicht in der Lage sein sollte, fiktiven Zinsenertrag zu…
…DBA-Belgien) zur Verfügung. Dieses Verfahren würde nur dann zu keiner korrespondierenden Steuerentlastung in Luxemburg und Belgien führen, wenn dort infolge der Inanspruchnahme vorteilhafter Steuerrechtsregime eine korrespondierende Herabsetzung des aus Österreich zufließenden Zinsenertrages im Wesentlichen ohne steuerliche Auswirkung bliebe. Bundesministerium für Finanzen, 29. Oktober 2007
…Österreich ansässige natürliche Person an die ihr gehörende deutsche Kapitalgesellschaft ein unverzinsliches Darlehen, wobei die Unverzinslichkeit am Fremdverhaltensgrundsatz gemessen unüblich ist, dann unterliegt ein fremdüblicher Zinsertrag der österreichischen Besteuerung. Und zwar auch dann, wenn die von der deutschen Kapitalgesellschaft stammenden Kapitalerträge nicht zu den betrieblichen…
…ist (abgesehen nur vom Erfordernis der mindestens 10-prozentigen Beteiligung). Ist der Vorgang auf der Ebene des innerstaatlichen Rechts daher als steuerpflichtig zu werten (als steuerpflichtiger Zufluss von Zinsen) dann vermag das DBA-Recht ab 2003 daran nichts mehr zu ändern. Allerdings bestünde die Möglichkeit…
Zinsen aus Kaufpreisforderungen, die aus der Veräußerung eines Betriebes oder eines Mitunternehmeranteiles resultieren, stellen nach österreichischem Recht nachträgliche betriebliche Einkünfte dar (§ 32 Z 2 EStG 1988). Hat daher ein deutscher Kommanditist einer österreichischen KG seinen Kommanditanteil an einen in der KG verbleibenden Mitunternehmer veräußert, wobei…
…verdeckte Einlage, sondern in beiden Staaten als eine fremdübliche konzerninterne Kreditgewährung gewertet, dann ist bei Zugrundelegung des "Fremdverhaltensgrundsatzes" zu erwarten, dass von der Muttergesellschaft ihrer Tochtergesellschaft fremdübliche Zinsen angelastet werden. Geschieht dies nicht, und lässt sich diese Unterlassung nicht durch besondere Gegebenheiten rechtfertigen, dann ist…
…3 DBA-Türkei zur Anrechnung einer fiktiven Steuer von 10% verpflichtet, damit der türkische Steuerverzicht dem österreichischen Investor als Investitionsanreiz zu Gute kommen kann (Matching Credit). Im Gleichklang mit der Beurteilung auf deutscher Seite (BStBl. I 1996, S 1218) dient die türkische Steuerbefreiung für Zinsen…
…ist (und sonach nicht verdecktes Eigenkapital darstellt), ist darauf zu achten, dass die hiefür angesetzten Zinsen gemäß Artikel 9 DBA-Niederlande und gemäß § 6 Z 6 EStG dem Fremdverhaltensgrundsatz entsprechen. Im Allgemeinen wird hierbei von Zinssätzen auszugehen sein, zu denen Banken unter vergleichbaren Verhältnissen Fremden…
…dem Zeitpunkt der Einkünfteerzielung und jenem des Nachweises der Abkommensberechtigung vom Abkommen nicht zugelassen wird, dann kann dies auch nicht zum Anfall von Zinsen für eine (abkommensrechtlich gar nicht entstandene) Steuerschuld führen. Da Abkommensrecht dem innerstaatlichen Steuerrecht derogiert, muss auch eine Vorschrift des nationalen Körperschaftsteuerrechtes…
…Credit"-Bestimmung vor, derzufolge Österreich zur Anrechnung einer Fiktivquellensteuer vor allem bei Dividenden und Zinsen verpflichtet wird, falls Brasilien auf die tatsächliche Erhebung einer Quellensteuer von diesen Erträgen verzichten sollte. Die Höhe dieser fiktiv anzurechnenden Steuer beträgt gemäß Artikel 23 Abs. 5 des Abkommens mit…
Vergibt eine österreichische Kapitalgesellschaft einen kurzläufigen Kredit in Höhe von S 100 Mio. an eine brasilianische Bank, wobei nach den getroffenen Abmachungen im wirtschaftlichen Ergebnis einerseits Zinsen in der Höhe von ca. S 21 Mio. geleistet und gleichzeitig eine Darlehensrückzahlung von rd. S 80 Mio…
…des Abkommens verstieße. Vergibt eine österreichische Kapitalgesellschaft einen kurzläufigen Kredit in Höhe von S 100 Mio. an eine brasilianische Bank, wobei nach den getroffenen Abmachungen im wirtschaftlichen Ergebnis einerseits Zinsen in der Höhe von rd. S 21 Mio. geleistet und gleichzeitig eine Darlehensrückzahlung von rd…
…Nur solange Vereinbarungen dieser Art wirtschaftlich begründbar und international üblich sind, erscheinen sie aus dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Betrachtungsweise unbedenklich und reduzieren diesfalls nicht die Anrechnung der fiktiven 15%igen koreanischen Steuer. 15. März 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: