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EAS 575Österreichische Finanzholding mit Beteiligungen in Madeira
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2125/11/1-IV/4/9507.02.1995

…durch die Holdinggesellschaft mit einem zinsenlosen Gesellschafterdarlehen finanziert, so können in Österreich keine fiktiven Zinsen als Betriebsausgabe der Holdinggesellschaft abgesetzt werden; sollte auf deutscher Seite in der Folge unter Berufung auf den zwischen Gesellschaft und Gesellschafter zu beachtenden Fremdverhaltensgrundsatz ein Zinsenertrag in den Händen der…

EAS 2109Fremdunübliche unverzinsliche Stundung von Lieferverbindlichkeiten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 690/1-IV/4/0202.09.2002

…erscheint die Ansicht vertretbar, dass sich aus Artikel 9 des DBA-Schweiz keine abkommensrechtliche Verpflichtung für Österreich ableitet, seinerseits fiktiven Zinsenaufwand gewinnmindernd zu berücksichtigen. § 6 Z. 6 EStG wird im Auslegungsweg so verstanden, dass es sich hierbei um die innerstaatliche Rechtsgrundlage für die Umsetzung des…

EAS 2445Unverzinsliche und daher fremdunübliche grenzüberschreitende Darlehensvergabe im Familienverband
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/1-IV/4/0420.04.2004

…in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger einem in Deutschland lebenden Verwandten ein zinsenloses Darlehen, dann kann dies nicht dazu führen, dass auf der Grundlage von § 6 Z 6 EStG 1988 unter Berufung auf Fremdunüblichkeit einer solchen Transaktion fiktive Zinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen einer Besteuerung unterworfen werden…

EAS 907Matching-Credit für ausländische Zinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 78/1-IV/4/9608.07.1996

…Zinsen ist nicht die rechtlich unselbständige Filiale in Singapur, sondern die in Thailand ansässige Bank. Thailand ist daher gemäß Art. 11 Abs. 2 zur Erhebung einer Quellensteuer berechtigt. Gemäß Art. 24 Abs. 3 lit. c DBA-Thailand führt dies wiederum zur Verpflichtung Österreichs, eine (fiktive…

EAS 2937Mauritius-Holding mit Zinsen und Dividendeneinkünften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0098-IV/4/200825.01.2008

…295/2004 ein schädlicher Unternehmensschwerpunkt der M-Holding nur dann vorliegt, wenn ihr Kapital überwiegend und nachhaltig im schädlichen Bereich (hier: Erzielung von Zinsen) eingesetzt wird, wobei das "Gesamtbild der Verhältnisse" maßgeblich ist. Dieses Gesamtbild der Verhältnisse spricht im geschilderten Fall für einen unschädlichen Unternehmensschwerpunkt…

EAS 456Frage der Matching Credit-Berechtigung für quellensteuerfreie Zinsen aus der Madeira Free Trade Zone Portugals
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 366/68/1-IV/4/9421.06.1994

…Quellensteuer gewährt, dessen ungeachtet eine (fiktive) Quellensteuer von 10% in Österreich anzurechnen ist ("Matching-Credit"); dies mit der Folge dass hiedurch eine Ermäßigung der von den Zinsen erhobenen österreichischen Körperschaftsteuer von 34% auf 24% eintritt. Die Vorschrift über den "Matching-Credit" hatte den Zweck, bestimmte…

EAS 2100Steuersparmodell mit brasilianischem Matching-Credit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 374/1-IV/4/0222.07.2002

…eine nicht erhobene fiktive brasilianische Quellensteuer auf die österreichische Steuer anrechnen können. Es kann nicht erwartet werden, dass im ministeriellen EAS-Verfahren eine solche Gestaltung als unbedenklich gewertet wird. Vielmehr wird in Fällen dieser Art eingehend zu prüfen sein, ob die Zinsen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise…

EAS 974Zinsenverzicht seitens der deutschen Muttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/25-IV/4/9602.12.1996

…anfallende Zinsenfluss in Österreich steuerwirksamen Aufwand und in Deutschland korrespondierend steuerwirksamen Ertrag dar. Verzichtet die deutsche Muttergesellschaft (fremdunüblich) auf diesen Zinsenertrag, dann wird hiedurch auf deutscher Seite die Besteuerungsgrundlage einseitig geschmälert, wenn Deutschland nach innerstaatlichem Recht nicht in der Lage sein sollte, fiktiven Zinsenertrag zu…

EAS 2898Konzerninterne Finanzierungen durch luxemburgische und belgische Finanzierungsgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1705-IV/4/200729.10.2007

…DBA-Belgien) zur Verfügung. Dieses Verfahren würde nur dann zu keiner korrespondierenden Steuerentlastung in Luxemburg und Belgien führen, wenn dort infolge der Inanspruchnahme vorteilhafter Steuerrechtsregime eine korrespondierende Herabsetzung des aus Österreich zufließenden Zinsenertrages im Wesentlichen ohne steuerliche Auswirkung bliebe. Bundesministerium für Finanzen, 29. Oktober 2007

EAS 2197Zinsenloses Gesellschafterdarlehen nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/9-IV/4/0207.01.2003

…Österreich ansässige natürliche Person an die ihr gehörende deutsche Kapitalgesellschaft ein unverzinsliches Darlehen, wobei die Unverzinslichkeit am Fremdverhaltensgrundsatz gemessen unüblich ist, dann unterliegt ein fremdüblicher Zinsertrag der österreichischen Besteuerung. Und zwar auch dann, wenn die von der deutschen Kapitalgesellschaft stammenden Kapitalerträge nicht zu den betrieblichen…

EAS 2391In Deutschland wegen Unterkapitalisierung nicht abzugsfähige konzerninterne Zinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/46-IV/4/0309.12.2003

…ist (abgesehen nur vom Erfordernis der mindestens 10-prozentigen Beteiligung). Ist der Vorgang auf der Ebene des innerstaatlichen Rechts daher als steuerpflichtig zu werten (als steuerpflichtiger Zufluss von Zinsen) dann vermag das DBA-Recht ab 2003 daran nichts mehr zu ändern. Allerdings bestünde die Möglichkeit…

EAS 1340Zinsen aus einer Kaufpreisforderung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/42-IV/4/9830.09.1998

Zinsen aus Kaufpreisforderungen, die aus der Veräußerung eines Betriebes oder eines Mitunternehmeranteiles resultieren, stellen nach österreichischem Recht nachträgliche betriebliche Einkünfte dar (§ 32 Z 2 EStG 1988). Hat daher ein deutscher Kommanditist einer österreichischen KG seinen Kommanditanteil an einen in der KG verbleibenden Mitunternehmer veräußert, wobei…

EAS 1818Zinsenfreie Darlehensvergabe an eine italienische Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 36/1-IV/4/0112.03.2001

…verdeckte Einlage, sondern in beiden Staaten als eine fremdübliche konzerninterne Kreditgewährung gewertet, dann ist bei Zugrundelegung des "Fremdverhaltensgrundsatzes" zu erwarten, dass von der Muttergesellschaft ihrer Tochtergesellschaft fremdübliche Zinsen angelastet werden. Geschieht dies nicht, und lässt sich diese Unterlassung nicht durch besondere Gegebenheiten rechtfertigen, dann ist…

EAS 2847Anrechnung fiktiver türkischer Quellensteuern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0207-IV/4/200725.04.2007

…3 DBA-Türkei zur Anrechnung einer fiktiven Steuer von 10% verpflichtet, damit der türkische Steuerverzicht dem österreichischen Investor als Investitionsanreiz zu Gute kommen kann (Matching Credit). Im Gleichklang mit der Beurteilung auf deutscher Seite (BStBl. I 1996, S 1218) dient die türkische Steuerbefreiung für Zinsen…

EAS 131Konzerninterne Finanzierungen; angemessener Zinssatz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3682/2-IV/4/9220.05.1992

…ist (und sonach nicht verdecktes Eigenkapital darstellt), ist darauf zu achten, dass die hiefür angesetzten Zinsen gemäß Artikel 9 DBA-Niederlande und gemäß § 6 Z 6 EStG dem Fremdverhaltensgrundsatz entsprechen. Im Allgemeinen wird hierbei von Zinssätzen auszugehen sein, zu denen Banken unter vergleichbaren Verhältnissen Fremden…

EAS 3169Verzinsung einer kraft DBA nicht bestehenden Steuerschuld
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1604-IV/4/201021.06.2010

…dem Zeitpunkt der Einkünfteerzielung und jenem des Nachweises der Abkommensberechtigung vom Abkommen nicht zugelassen wird, dann kann dies auch nicht zum Anfall von Zinsen für eine (abkommensrechtlich gar nicht entstandene) Steuerschuld führen. Da Abkommensrecht dem innerstaatlichen Steuerrecht derogiert, muss auch eine Vorschrift des nationalen Körperschaftsteuerrechtes…

EAS 3000Begriff des "Bruttobetrages der Einkünfte" für Zwecke des Matching-Credit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2020-IV/4/200825.08.2008

…Credit"-Bestimmung vor, derzufolge Österreich zur Anrechnung einer Fiktivquellensteuer vor allem bei Dividenden und Zinsen verpflichtet wird, falls Brasilien auf die tatsächliche Erhebung einer Quellensteuer von diesen Erträgen verzichten sollte. Die Höhe dieser fiktiv anzurechnenden Steuer beträgt gemäß Artikel 23 Abs. 5 des Abkommens mit…

EAS 1163Berechnung des Matching-Credit-Anrechnungshöchstbetrages bei Terminverlustgeschäften mit Brasilien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1442/1-IV/4/9731.10.1997

Vergibt eine österreichische Kapitalgesellschaft einen kurzläufigen Kredit in Höhe von S 100 Mio. an eine brasilianische Bank, wobei nach den getroffenen Abmachungen im wirtschaftlichen Ergebnis einerseits Zinsen in der Höhe von ca. S 21 Mio. geleistet und gleichzeitig eine Darlehensrückzahlung von rd. S 80 Mio…

EAS 1405Steuerumgehung mit Brasilien-Krediten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0402/1-IV/4/9802.02.1999

…des Abkommens verstieße. Vergibt eine österreichische Kapitalgesellschaft einen kurzläufigen Kredit in Höhe von S 100 Mio. an eine brasilianische Bank, wobei nach den getroffenen Abmachungen im wirtschaftlichen Ergebnis einerseits Zinsen in der Höhe von rd. S 21 Mio. geleistet und gleichzeitig eine Darlehensrückzahlung von rd…

EAS 412Matching-Credit bei koreanischen Anleihen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 118/32/1-IV/4/9415.03.1994

…Nur solange Vereinbarungen dieser Art wirtschaftlich begründbar und international üblich sind, erscheinen sie aus dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Betrachtungsweise unbedenklich und reduzieren diesfalls nicht die Anrechnung der fiktiven 15%igen koreanischen Steuer. 15. März 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: