…Wird von einer österreichischen Bank gemeinsam mit einer deutschen Bank ein Konsortialkredit nach Italien vergeben, so ist die in Italien von den Zinsen einbehaltene Quellensteuer aliquot mit 10% auf die österreichische Körperschaftsteuer anrechenbar. Die Anrechnung kann jedoch nur auf jenen Teil der österr. Körperschaftsteuer erfolgen…
…der Doppelbesteuerung die Befreiungsmethode anzuwenden ist, sind die freizustellenden Auslandseinkünfte um einen aliquoten Teil der allgemeinen Generalleitungskosten des Fonds zu kürzen (siehe den in EAS 2511 in Bezug auf freizustellende Auslandsgewinne eines Theaters erläuterten Grundsatz). Bei Liegenschaften in Staaten, mit denen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung…
…und deutschen Steuerverwaltung bestehen, die in der steuerlichen Erfassung des Veräußerungsvorganges in Deutschland erkennbaren Ausdruck findet. Wird in der Folge der Hauptwohnsitz aus Deutschland nach Österreich verlegt und fließen auf Grund des GesmbH-Abtretungsvertrages Teile des Veräußerungserlöses erst nach Hauptwohnsitzverlegung zu, so kann der bloße…
…Österreich zur Nutzung überlassen worden sind, in einem erkennbaren inneren Zusammenhang mit diesen Aktivitäten stehen. Derartige Beurteilungen sind Teil der Sachverhaltsermittlungen und können daher nicht auf der Ebene des BM für Finanzen angestellt werden. 29.09.1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
…Falls keine weiteren Aufwendungen mit dieser Transaktion im erkennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, führt das Brasilien-Geschäft sonach zu einer österreichischen Steuerbelastung von S 340.000,- (34% von S 1 Mio.). Dieser Betrag stellt damit gleichzeitig den "Teil der vor der Anrechnung ermittelten Steuer vom Einkommen…
…Falls keine weiteren Aufwendungen mit dieser Transaktion im erkennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, führt das Brasilien-Geschäft sonach zu einer österreichischen Steuerbelastung von S 340.000,00 (34% von S 1 Mio.). Dieser Betrag stellt damit gleichzeitig den "Teil der vor der Anrechnung ermittelten Steuer vom…
…unter Art. 18 DBA-CSSR fällt. Im Hinblick auf den derzeitigen Stand des OECD-Kommentars zu Art. 18 OECD-MA und die darin erkennbare unterschiedliche Vorgangsweise ausländischer Staaten kann dies im vorliegenden Fall jedoch nicht als gesichert angesehen werden. Wohl werden Ruhegehälter von Art. 18…
Das BM für Finanzen teilt die in der Literatur (Prodinger, Ecolex 1996, 565) vertretene Auffassung, dass Einkünfte eines Stiftungsvorstandes im Regelfall Einkünfte aus selbständiger Arbeit darstellen, deren Subsumtion unter die Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit (Verwaltung fremden Vermögens; § 22 Z 2 EStG 1988) zu erfolgen…
…auf Grund eines Werkvertrages für 32 Tage als Bauexperte nach Kasachstan entsandt, um dort in Zusammenarbeit mit einem deutschen Beratungsunternehmen und unter teilweisem Kostenersatz seitens der EU im Eisenbahnbau beratend tätig zu werden, dann unterliegen die hiefür erzielten Einkünfte im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht der…
Der in Artikel 11 Abs. 2 DBA Deutschland verwendete Begriff "Forderungen mit Gewinnbeteiligung" ist weder im Abkommen noch in hierzu durchgeführten bilateralen Verständigungen näher definiert worden. Im Rahmen der DBA-Verhandlungen war keine Notwendigkeit erkennbar, diesen Ausdruck genauer zu umschreiben. Denn er wird so verstanden…
…erfolgen; es sind keine Bedenken erkennbar, sich hierbei an den für Bankbürgschaften üblichen Sätzen einer Avalprovision zu orientieren. Der von der OECD am 21.12.2006 veröffentlichte "Authorized OECD Approach (AOA)" spricht sich wohl in Teil I Z 132 gegen den Ansatz solcher Provisionszahlungen aus…
…Vorstandsvergütungen und wird die zu Grunde liegende Tätigkeit in Österreich, in Deutschland und in Drittstaaten ausgeübt, dann steht Österreich ein Besteuerungsrecht an jenem Teil der Vergütungen zu, die auf die in Österreich tatsächlich ausgeübte Tätigkeit entfallen. Eine analoge Anwendung der für Vorstandsmitglieder von Kapitalgesellschaften mit…
…Tragung des Währungsrisikos einen eigenen Problemkreis, zu dem bisher keine allgemeingültigen Detailaussagen vorliegen. Aus Z 1.41 der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze ist aber eine Bestätigung der in der Literatur zu findenden Auffassung erkennbar, dass Parteienvereinbarungen im Grunde steuerlich anerkennungsfähig sind (siehe Becker/Kroppen, Handbuch Internationale Verrechnungspreise…
…sonach unterbleiben, wenn die Abkommensberechtigung durch eine Ansässigkeitsbescheinigung des Ansässigkeitsstaates bestätigt wird und auch sonst keine Umstände erkennbar sind, die auf eine gänzliche oder teilweise Unzulässigkeit der DBA-Steuerfreistellung hinweisen (zB wenn dem Theater erkennbar ist, dass im Fall eines auch als Schauspieler auftretenden Regisseurs…
…Forderungen gegenüber der österreichischen Konzerngesellschaft begleichen, dann ist mit derartigen Gestaltungen stets das Risiko einer steuerlichen Nichtanerkennung verbunden; dann nämlich, wenn nicht erkennbar wird, dass in der wirtschaftlichen Realität eine messbare Entlastung eines vorhandenen Ausfallsrisikos stattfindet. Dieses Risiko steigt, wenn mit der Neugestaltung wirtschaftlich nicht…
…Fällen (also nur dann, wenn Endbesteuerungswirkung eintritt) können die inländischen Banken die DBA-konforme Steuerentlastung durch eine Anrechnung ausländischer Quellensteuern auf die KESt vornehmen. Es ist nicht erkennbar, wie sich in derartigen Fällen für Banken Probleme aus dem Umstand ergeben könnten, dass mit den endbesteuerten…
…oder von "Hilfstätigkeiten" dient. Entscheidend ist, ob die Tätigkeit in der Geschäftseinrichtung an sich "einen wesentlichen und maßgeblichen Teil der Tätigkeit des Gesamtunternehmens ausmacht". In der Literatur wird "Verkaufsaktivitäten einer produzierenden Gesellschaft" auf keinen Fall Hilfscharakter zugemessen. Dies gilt aber umsomehr für Verkaufsaktivitäten von Handelsunternehmen…
…österreichischen innerstaatlichen Steuerrechts betrachtet, wie dies zB aus § 16 Abs. 1 Z 4 lit. f EStG 1988 erkennbar wird, handelt es sich indessen beim Abzug von Sozialversicherungspflichtbeiträgen um eine Einnahmenverwendung, die zwar steuerlich abzugsfähig ist, gleichzeitig aber den vorangehenden steuerlichen Einnahmenzufluss voraussetzt. Auch die sich…
…4/2005, sollte keine steuerliche Begünstigung, sondern lediglich eine Verwaltungsvereinfachung herbeigeführt werden; es sollte dann, wenn mit ausreichender Sicherheit erkennbar ist, dass im Rahmen von Nachfolgeveranlagungen gemäß § 102 Abs. 1 Z 3 EStG die gesamte Abzugssteuer wieder rückzuerstatten ist, der Steuerabzug von vornherein unterbleiben. Der…
…AÖFV. Nr. 111/1999, sollte keine steuerliche Begünstigung, sondern lediglich eine Verwaltungsvereinfachung herbeigeführt werden; es sollte dann, wenn mit ausreichender Sicherheit erkennbar ist, daß im Rahmen von Nachfolgeveranlagungen gemäß § 102 Abs. 1 Z. 3 EStG die gesamte Abzugssteuer wieder rückzuerstatten ist, der Steuerabzug von vornherein…