…sonst üblich. Die "erhöhte Mitwirkungspflicht" inkludiert eine Beweisbeschaffungspflicht" (zB VwGH 8.4.1970, 1415/68). Diese Beweisbeschaffungspflicht wird durch die Möglichkeit internationaler Amtshilfe nicht außer Wirksamkeit gesetzt (VwGH 30.1.1991, 90/13/0165). Es wird daher auch bei der Prüfung internationaler Verrechnungspreise einem Verlangen…
Nach Auffassung des BMF kommt den OECD-Verrechnungspreisgrundsätzen eine maßgebende Rolle bei der Beurteilung zu, wo die Zumutbarkeitsgrenzen multinationaler Unternehmen liegen, wenn es um die Prüfung internationaler Verrechnungspreise geht. Wurde im Rahmen eines Betriebsprüfungsverfahrens aufgedeckt, dass Markenrechte im Jahr 1997 offenkundig unterpreisig an eine in…
…Zweifeln den Inhalt ihrer Abgabenerklärungen erläutern, ergänzen und erforderlichenfalls beweisen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes trifft den Abgabepflichtigen in dieser Hinsicht bei Bestand von Auslandsbeziehungen eine "erhöhte Mitwirkungspflicht". Wie weit der Rahmen dieser erhöhten Mitwirkungspflicht im Einzelfall tatsächlich reicht, kann vereinzelt aus Judikaten des Gerichtshofes…
…und erheblichem Arbeitsaufwand verbunden sein kann. Angesichts der von der Judikatur bestätigten "erhöhten Mitwirkungspflicht" bei Auslandsbeziehungen kann darin allerdings keine Unbilligkeit gesehen werden. Welche Beweismittel im Einzelfall für die Untermauerung des dem inländischen Besteuerungsverfahren zugrunde gelegten Sachverhaltes benötigt werden, muss im allgemeinen von der zuständigen…
…vermindert eine in einem Doppelbesteuerungsabkommen oder einer anderen internationalen Rechtsgrundlage vorgesehene Amtshilfebestimmung nicht den Umfang der bei Auslandsbeziehungen bestehenden erhöhten Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen. Würde man anstelle der Inanspruchnahme dieser erhöhten Mitwirkungspflicht die Mitarbeit einer ausländischen Steuerverwaltung in Anspruch nehmen, würde man sonach die Sachverhaltsaufklärungsarbeit vom…
…die im Rahmen der bei Auslandsbeziehungen bestehenden erhöhten Mitwirkungspflicht von Parteienseite zu veranlassen ist. Vorsorglich wird beigefügt, dass dann, wenn die von der 100%igen maltesischen Tochtergesellschaft erzielten Gewinne bloß aus der Verwertung eines Mietrechtes an einem tschechischen Gebäude bestehen, auch bei Unterlassen der Zwischenschaltung…
…Sinn des österreichischen Bankwesengesetzes anzusprechen ist, ohne gutachtliche Äußerung (die im Rahmen der erhöhten Mitwirkungsverpflichtung bei Auslandsbeziehungen von Parteienseite zu beschaffen wäre) nicht Stellung genommen werden. Kann die niederländische Kapitalgesellschaft - was zu vermuten ist - nicht als "Kreditinstitut" eingestuft werden, dann treten für die österreichische Holdinggesellschaft…
…besonderem Maße auf die bei Auslandsbeziehungen bestehende erhöhte Mitwirkungspflicht (Nachweisvorsorge) zu achten sein: denn man muss aufzeigen können, dass die gewählten Gestaltungen nicht nur bloß formaler Art sind, sondern den Prinzipien der wirtschaftlichen Betrachtungsweise entsprechen und dass die Einhaltung des Fremdverhaltensgrundsatzes bei der Gewinnabgrenzung mit…
…deutscher, sondern ein österreichischer Arbeitgeber vorliegt. Seitens des Finanzamtes sollte (im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen) als Bestätigung für die sachgerechte Arbeitslohnaufteilung zwischen Österreich und Deutschland ein Nachweis über die steuerliche Erfassung der von der österreichischen Besteuerung freizustellenden Einkünfte in Deutschland abverlangt werden. 22…
…im Hinblick auf die Kostentragung durch die EU Steuerfreistellungsverpflichtungen auf österreichischer Seite bestehen, dann wäre es ihre Aufgabe, im Rahmen der sie bei Auslandsbeziehungen treffenden erhöhten Mitwirkungspflicht hiefür eine entsprechende Begründung bekanntzugeben. 28. April 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…der Verlängerungsoption Gebrauch machen, muss sie ihre Entscheidung dem österreichischen Abfuhrverpflichteten entsprechend bekanntgeben. Hiebei wird im Rahmen der auch den österreichischen Abfuhrpflichtigen treffenden erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen zu erwarten sein, dass eine solche Erklärung jederzeit zur Einsicht durch die Finanzbehörde bereit gehalten wird; es muss…
…Fragen, Finanzierungsfragen, Buchhaltung und Bilanzierung sowie Ausbildung gemäß Artikel 7 DBA-Niederlande keinem Quellensteuerabzug in Österreich. Findet keine Einzelabrechnung sondern eine Belastung der österreichischen Tochtergesellschaft im Wege einer Kostenumlage statt, wird im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen besonders darauf zu achten sein, dass ausreichendes…
…909 ausgeführt wurde, vermindert eine in einem Doppelbesteuerungsabkommen oder einer anderen internationalen Rechtsgrundlage vorgesehene Amtshilfebestimmung nicht den Umfang der bei Auslandsbeziehungen bestehenden erhöhten Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen. Denn würde man anstelle der Inanspruchnahme dieser erhöhten Mitwirkungspflicht die Mitarbeit einer ausländischen Steuerverwaltung in Anspruch nehmen, würde man…
…5 des Abkommens erfüllt sind. Dieser Nachweis wird im Rahmen der bei Auslandsbeziehungen bestehenden erhöhten Mitwirkungspflicht vor allem dann in einer alle Zweifel ausschließenden Weise zu erbringen sein, wenn Argentinien von dem ihm zustehenden Recht der Erhebung einer 12,5%igen Quellensteuer keinen Gebrauch macht…
…mit einer inländischen Kapitalgesellschaft oder mit einer inländischen Personengesellschaft vergleichbar ist, muss im Zweifel im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen in erster Linie durch ein fundiertes Gutachten (zB einer Wirtschaftstreuhandkanzlei) von Parteienseite untersucht werden. Auf der Grundlage eines solchen Gutachtens kann sodann durchaus eine…
…einzustufen ist, kann daher ebenfalls nur auf Grund des vorerwähnten Typenvergleiches beantwortet werden (EAS 925). Ein solcher Typenvergleich müsste im Zweifel im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen in erster Linie durch ein fundiertes Gutachten (z.B. einer Wirtschaftstreuhandkanzlei) von Parteienseite untersucht werden. Auf der…
…von finnischen Kirchengemeinden gezahlt werden, in Österreich von der Besteuerung freizustellen sind, müsste im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen von Parteienseite der Nachweis erbracht werden, dass der finnische Arbeitgeber tatsächliche eine unter Artikel 16 des Abkommens fallende "Kirchengemeinde" ist. Dieser Nachweis könnte entweder durch…
…Schweiz behauptet und geltend gemacht, dass der Auftritt in Österreich "unmittelbar oder mittelbar überwiegend durch Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln" der Schweiz gefördert wird, so müssen im Rahmen der bei Auslandsbeziehungen bestehenden erhöhten Mitwirkungspflicht entsprechende Nachweise beigebracht werden. Als derartiger Nachweis, der den für den Steuerabzug…
…Steuerbescheide oder auch dem österreichischen Steuerrecht angepasste Bilanzen der deutschen betrieblichen Betätigungen des Steuerpflichtigen abverlangt werden, liegt in der Entscheidungsbefugnis der Abgabenbehörde, die sich bei Auslandsbeziehungen auf eine erhöhte Mitwirkungspflicht berufen kann. 25. April 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Österreich unbeschränkt steuerpflichtig werden, so entfällt hiedurch die Abzugsverpflichtung. Die österreichische Gesellschaft wird allerdings im Rahmen der bei Auslandsbeziehungen bestehenden erhöhten Mitwirkungspflicht bei Unterlassung des Steuerabzuges ausreichend belegen müssen, dass insbesondere keine derart intensive Eingliederung in den Veranstaltungsbetrieb der Gesellschaft vorliegt, dass im Rahmen der…