Findok · EAS-Auskünfte
EAS 435
Öffentlich geförderte Gastspiele mit schweizerischen Künstlern
geltende FassungEAS-AuskunftP 2213/2/1-IV/4/94vom 04.05.1994
Wortlaut laut Findok
In der Schweiz ansässige
Künstler, die in Österreich gastieren, unterliegen mit den hiefür
bezogenen Vergütungen nach Artikel 17 DBA-Schweiz in Österreich der
Besteuerung. Wird von Seiten des Künstlers ein Anspruch auf
Steuerfreistellung gemäß Artikel 17 Abs. 2 DBA-Schweiz behauptet und
geltend gemacht, dass der Auftritt in Österreich "unmittelbar oder
mittelbar überwiegend durch Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln"
der Schweiz gefördert wird, so müssen im Rahmen der bei
Auslandsbeziehungen bestehenden erhöhten Mitwirkungspflicht entsprechende
Nachweise beigebracht werden. Als derartiger Nachweis, der den für den
Steuerabzug haftungspflichtigen österreichischen Veranstalter zur
abkommensgemäßen Steuerentlastung berechtigt, könnte eine von
der schweizerischen Steuerverwaltung diesbezüglich ausgestellte
Bestätigung anerkannt werden.
4. Mai
1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 17 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
GastspielGastspielvergütungKünstlerbesteuerungkünstlerische TätigkeitFreistellungerhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- P 2213/2/1-IV/4/94
- Stammnummer
- 17736
- Gültig
- 04.05.1994 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF