…Antragstellers. Sie bestehe bei einem wirtschaftlichen Missverhältnis zwischen der Einhebung der Abgabe und dem im Bereich des Abgabepflichtigen entstehenden Nachteilen. Wie bereits im angefochtenen Bescheid ausgeführt worden sei, habe die Bw. ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht dargelegt, obwohl im Nachsichtsverfahren eine erhöhte Mitwirkungspflicht bestünde, die…
…Verfahren wurde nach Beendigung des genannten Verfahrens fortgesetzt. Unter Hinweis darauf, dass der Verwaltungsgerichtshof im bezughabenden Erkenntnis über die hier maßgebliche Rechtsfrage nicht abgesprochen habe, sowie unter Hinweis auf erhöhte Mitwirkungspflicht bei Begünstigungstatbeständen, wurde der Bw. Folgendes vorgehalten: "Einkünfte aus Kapitalvermögen Eine der wesentlichen Voraussetzung…
…Verfahren wurde nach Beendigung des genannten Verfahrens fortgesetzt. Unter Hinweis darauf, dass der Verwaltungsgerichtshof im bezughabenden Erkenntnis über die hier maßgebliche Rechtsfrage nicht abgesprochen habe, sowie unter Hinweis auf erhöhte Mitwirkungspflicht bei Begünstigungstatbeständen, wurde dem Bw. Folgendes vorgehalten: "Einkünfte aus Kapitalvermögen Eine der wesentlichen Voraussetzung…
…unbegründet abzuweisen. Wie im angefochtenen Bescheid dargelegt, treffe den Begünstigungswerber bei Begünstigungstatbeständen, zu denen auch Zahlungserleichterungen gehörten, zusätzlich eine erhöhte Mitwirkungspflicht. Der eine Begünstigung in Anspruch nehmende Abgabepflichtige habe also selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen, auf welche…
…gesicherte Einschätzung - wie bislang in den für den hier maßgeblichen Zeitraum vorliegenden Gutachten festgestellt - ableiten lassen würde. Aus diesem Grund besteht derzeit auch keine Veranlassung eine weitere BSA-Bescheinigung einzuholen. Wiederholt ist in diesem Zusammenhang auf die erhöhte Mitwirkungspflicht bei Begünstigungsbestimmungen (vgl. wiederum Ritz, BAO4…
…dass er über keine derartigen Unterlagen verfügt. Der wiederholte Vorwurf der beschwerdeführenden Partei, das Finanzamt hätte weitere Beweise aufnehmen müssen, geht in Hinblick auf die erhöhte Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen bei Begünstigungstatbeständen - solche sind die Befreiungstatbestände iSd § 30 Abs. 2 EStG 1988 - völlig ins Leere. 3…
…85 Abs. 3 BAO zur Kenntnis zu nehmen (OGH 5.3.1996, 14 Os 80/95). 3.2.1. Erhöhte Mitwirkungspflicht Rz 205: Bei Begünstigungstatbeständen, zu denen auch Zahlungserleichterungen gehören, tritt die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Der eine…
…bzw. Schulden nicht garantiert und die Abgabenbehörde diesbezüglich in freier Beweiswürdigung zu entscheiden hat. Aufgrund der Besonderheiten im gegenständlichen Fall geht der Berufungssenat trotz der Auslandsbezogenheit der Sachverhalte, analog wie bei Begünstigungstatbeständen, vom Bestand einer fall- bzw. umstandsbezogen abgestuft eingeschränkten Ermittlungspflicht der Behörde aus. Dies…
…ÖStZB 1996, 334). Demzufolge ist bei Begünstigungstatbeständen die Ermittlungspflicht der Behörde auf die fall- bzw. umstandsbezogene Zumutbarkeit eingeschränkt. Darüber hinaus trifft bei Sachverhalten mit Auslandsbezug die Partei eine erhöhte Mitwirkungspflicht, insbesondere bei der Schaffung und Beschaffung von Beweismitteln (VwGH vom 25. April 2002, 95/15…
…Erhebung der Abgaben wesentlich sind. Diese Verpflichtung der Behörde zur Ermittlung der materiellen Wahrheit entbindet die Abgabepflichtigen aber keineswegs von der ihn treffenden Mitwirkungspflicht. Nach Lehre und Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes tritt bei Begünstigungstatbeständen die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund…
…Mutter-Tochter Richtlinie und somit um eine Begünstigung. Laut Stoll BAO-Kommentar, S 1274 trete bei Begünstigungstatbeständen die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungs- und Mitwirkungspflicht der Partei in den Hintergrund. Nachdem dem diesbezüglichen Ersuchen nicht nachgekommen worden sei, sei die KESt-Befreiung zu versagen.…
…bringt selbst die Bw. nicht vor. In diesem Zusammenhang ist auch darauf zu verweisen, dass bei Begünstigungstatbeständen - somit auch bei einer beantragten Zuerkennung eines Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe - eine erhöhte Mitwirkungspflicht für die Antragstellerin gegeben ist. Zwar sind nach § 115 Abs. 1 BAO die Abgabenbehörden grundsätzlich…
…Ermittlungsergebnis zur Kenntnis gebracht wurde - keine Einwendungen ein. In diesem Zusammenhang ist insbesondere darauf zu verweisen, dass gerade bei Begünstigungstatbeständen - somit auch in einem Verfahren für die Zuerkennung eines Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe - eine erhöhte Mitwirkungspflicht für die Antragstellerin gegeben ist. Zwar sind nach § 115 Abs…
…14/0145). Diesfalls bestehe somit eine erhöhte Mitwirkungspflicht, eine Beweismittelbeschaffungspflicht und eine Vorsorgepflicht (vgl. zB VwGH 25.5.1993, 93/14/0019; 28.5.2009, 2008/15/0046). Bei Begünstigungstatbeständen tritt die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Der eine…
…der Abgaben wesentlich sind. Diese Verpflichtung der Behörde zur Ermittlung der materiellen Wahrheit entbindet aber die Abgabepflichtigen aber keineswegs von der sie treffenden Mitwirkungspflicht. Nach Lehre und Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes tritt bei Begünstigungstatbeständen die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund…
…zu prüfen (VwGH 30.6.2005, 2004/16/0276). Das Schwergewicht der Behauptungs- und Beweislast liegt bei Begünstigungstatbeständen beim Antragsteller (vgl. VwGH 7.7.2011, 2008/15/0010). Ihn trifft eine erhöhte Mitwirkungspflicht, dabei ist es seine Sache, einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das…
…Beschwerdevorbringen - ni cht verletzt worden. Einerseits schreibe die Bf. selbst, dass bei Begünstigungstatbeständen, zu denen auch Zahlungserleichterungen gehöre, die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund trete und sie die Behauptungslast und die diesbezügliche Konkretisierungspflicht treffe. Andererseits habe der eine Begünstigung…
…in Anspruch nehmende Abgabepflichtige habe also selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen, auf welche die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden könne. Dem Antragsteller falle die Behauptungslast und diesbezügliche Konkretisierungspflicht (erhöhte Mitwirkungspflicht) zu. Er habe alle maßgeblichen Umstände überzeugend darzulegen…
…bekannt. Im Übrigen seien höhere Ratenzahlungen aufgrund der finanziellen Möglichkeiten der Bf nicht möglich. Das Finanzamt wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 3. Juni 2024 als unbegründet ab und führte in der separaten Bescheidbegründung auszugsweise wie folgt aus: "Bei Begünstigungstatbeständen, zu denen auch Zahlungserleichterungen gehören…
…Erwerbsquellen werden nicht genannt. Die amtswegige Ermittlungspflicht wurde - entgegen dem Beschwerdevorbringen - nicht verletzt. Einerseits schreibt die Bf selbst, dass bei Begünstigungstatbeständen, zu denen auch Zahlungserleichterungen gehören, die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund tritt und ihn die Behauptungslast und die…