…Erhält die deutsche Baugesellschaft den Auftrag, auf einer Autobahnbaustelle im Sommer 2003 die Richtungsfahrbahn nach Süden und im Sommer 2004 die Richtungsfahrbahn nach Norden zu sanieren, dann liegt wohl eine einheitliche Bauausführung vor. Doch wird das Besteuerungsrecht Deutschlands anzuerkennen sein, wenn die Auftragsvergabe in zwei…
…der KG in Österreich dient, wird für die KG eine inländische Betriebstätte begründen, deren Gewinn im Wege einer einheitlichen und gesonderten Einkünftefeststellung zu ermitteln und in den Händen der Gesellschafter einer Besteuerung zuzuführen ist. 05. Juni 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
…sein, dann wird sich für die Gewinnzurechnung die Kostenaufschlagsmethode anbieten. Werden hierbei alle Kostenelemente des Kontaktbüros zusammengefasst, dann kann durchaus nach dem Prinzip der TNMM-Methodik darauf ein einheitlicher Reingewinnsatz angewendet werden. Dies aus der Erwägung heraus, dass unter den gegebenen Umständen allen Dienstleistungen, die…
…mitwirkt, dann ist dessenungeachtet bei der einheitlichen und gesonderten Einkünftefeststellung in Österreich der auf die liechtensteinische Kanzlei entfallende Gewinnteil der Gemeinschaft zu je einem Drittel in den Händen der drei Anwälte von der österreichischen Besteuerung gemäß Artikel 14 DBA-Liechtenstein steuerfrei zu stellen. Denn Personengesellschaften…
…nach bürgerlichem Recht zusammen, dann sind die aus den inländischen Unterhaltungsmusikauftritten stammenden Gewinne einheitlich und gesondert festzustellen und im Veranlagungsweg anteilig auch bei den nur der beschränkten Steuerpflicht unterliegenden slowenischen Musikern zu erfassen. Tritt die Gruppe solcherart als Mitunternehmerschaft in Erscheinung, dann geschieht dies nicht…
…dass zwischen der AG einerseits und den stillen Gesellschaftern andererseits eine Mitunternehmerschaft begründet wurde; die von dieser Personengemeinschaft erzielten Einkünfte sind folglich einheitlich und gesondert festzustellen und jedem Teilhaber entsprechend als dessen Einkünfte zuzurechnen. Damit ist - sofern (wegen Gewerblichkeit der gemeinschaftlichen Tätigkeit) für die deutschen…
Übernimmt ein in Österreich ansässiger ausgebildeter Tischler von einer deutschen Firma den Auftrag, sich im norddeutschen Raum an Schiffsbauinnenmontagen dieser Firma zu beteiligen, dann wird in erster Linie vor Ort mit der deutschen Steuerverwaltung zu klären sein, ob man deutscherseits die Einkünfte als gewerblich einstuft…
…dann stellt das für diese Nutzungserlaubnis gezahlte Entgelt eine "Lizenzgebühr" dar. Allerdings wird auch in diesem Fall der international anerkannte Grundsatz des letzten Satzes der Z 11 des OECD-Kommentars zu Artikel 12 in Bezug auf Mischverträge mit einheitlichem Gesamtentgelt Beachtung verdienen; darnach soll dann…
…hin. In einem solchen Fall müsste nach § 188 Abs. 1 lit. b BAO eine einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung stattfinden (denn diese dürfte bei Immobiliengemeinschaften mit Auslandsvermögen gemäß § 188 Abs. 4 BAO nur im Fall der 6. Einkunftsart unterbleiben). Ist die österreichische Personengemeinschaft gewerblich tätig, dann…
…in Deutschland insoweit von der Besteuerung freizustellen. Die Besteuerung erfolgt entsprechend den Grundsätzen der Bilanzbündeltheorie unmittelbar durch Veranlagung der deutschen Gesellschafter; dies allerdings auf der Grundlage einer gegenüber der KEG durchgeführten einheitlichen und gesonderten Einkünftefeststellung der deutschen Gesellschafter. Aus dem Umstand, dass nicht die KEG…
…nach österreichischem Steuerrecht zu beurteilen, ob ein einheitlicher Gewerbebetrieb vorliegt. Wird die Einheitlichkeit des Betriebes bejaht (vor allem weil der Taxibetrieb ausschließlich dem Personen- und Gütertransport von und zur Hütte dient) und wird aus dem einheitlichen Betrieb insgesamt ein Gewinn erzielt, kommt ein Herausschälen des…
Wirkt ein schwedischer Musikprofessor mit Hauptwohnsitz in Österreich an einem Hamburger Kammermusikquartett mit (Violine), für das in Deutschland als Mitunternehmerschaft eine einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung durchgeführt wird, und bestreitet dieses Quartett auch in Österreich Konzerte, dann unterliegt jener Teil der österreichischen Honorare, der auf das…
…Seite Gewinnberichtigungen vorgenommen, die auf österreichischer Seite zu Gegenberichtigungen Anlass geben, dann kann eine solche Berichtigung im Wege einer Aufhebung der inländischen einheitlichen und gesonderten Einkünftefeststellung auf der Grundlage von § 299 Abs. 4 BAO und gegebenenfalls im Wege einer Verfahrenswiederaufnahme herbeigeführt werden. Solche Maßnahmen sind…
…dadurch nach österreichischem und deutschem Steuerrecht ein Abfärbeeffekt der Gewerblichkeit der deutschen operativen KG ein, weil bei der Einkünftefeststellung einer Personengesellschaft die Einkünfte immer nur einheitlich einer einzigen Einkunftsart zugerechnet werden können (EStR 2000 Rz 5831a und Rz 5832). Es tritt dadurch ein Effekt ein…
…Jänner 2007 wird das Doppelbesteuerungsabkommen revidiert und für sämtliche Lizenzgebühren einheitlich eine 5-prozentige Quellensteuer vorgesehen. Rückerstattungsanträge sind unter Verwendung des Vordruckes MF-DURSobr.KIDO 11 (Request for refund of tax on royalties based on the provisions of a treaty for the avoidance of double…
…aber eine Mitunternehmerschaft nur einen einzigen Betrieb und damit Einkünfte aus nur einer einzigen Einkunftsart haben kann, sind verschieden voneinander abgrenzbare Tätigkeiten einheitlich zu beurteilen; und wenn eine dieser Tätigkeiten gewerblich ist, liegt eine einheitlich gewerbliche Betätigung vor, die betriebstättenbegründend wirkt (EStR 2000 Rz 5832)…
…Anrecht auf Steuerfreistellung in Österreich bestehen. Die Frage, in welchem Umfang Bezugsteile den Auslands- und Inlandsaktivitäten des Dienstnehmers zuzuordnen sind, muss grenzüberschreitend einheitlich beurteilt werden; besonderes Augenmerk ist daher darauf zu richten, dass nicht Bezugsteile in beiden Staaten unbesteuert bleiben. Eine Rückerstattung der österreichischen Lohnsteuer…
…so wird damit zu rechnen sein, dass dieser Staat die steuerliche Erfassung der von der Enkelgesellschaft vorgenommenen Gewinnausschüttung beansprucht. Die Auswirkung auf die jeweils anzuwendenden DBAs ist nicht völlig einheitlich. Mit Deutschland ist für Fälle dieser Art vereinbart, dass die Zwischengesellschaft nicht die Vorteile des…
…Zur Vermeidung von Diskriminierungen muss dieses Prinzip einheitlich gegenüber allen derartigen Muttergesellschaften im EU-Raum angewendet werden. In Fällen einer unbedenklichen Einbindung von ausländischen Holdinggesellschaften und bei entsprechender Zusammenarbeit der österreichischen Tochtergesellschaft mit dem zuständigen österreichischen Finanzamt (zB Vorausinformationen über die beabsichtigte Gewinnausschüttung an die…
…Es handelt sich hierbei um eine Vorbeugungsmaßnahme zur Verhinderung missbräuchlicher internationaler Gestaltungen. Zur Vermeidung von Diskriminierungen muss dieses Prinzip einheitlich gegenüber allen derartigen Muttergesellschaften im EU-Raum angewendet werden. In Fällen, die nach der mit 1.1.1995 wirksam gewordenen Neuordnung der KESt-Entlastung für…