…daß in der deutschen BFH-Judikatur mittlerweile eine Änderung in das Gegenteil eingetreten ist; diese Judikaturänderung sollte keine Auslegungsänderung für das DBA-Österreich/Deutschland zur Folge haben. Andererseits wurde darauf hingewiesen, daß für den handelsrechtlichen Geschäftsführer immer jene Gesellschaft zu deren Geschäftsführer er bestellt worden…
…Deutschland hauptansässigen Gesellschaftern einer inländischen KG während des gesamten Jahres zur Verfügung steht und von ihnen auch tatsächlich während der Sommermonate für Urlaubsaufenthalte benützt wird, begründet einen solchen zur unbeschränkten Steuerpflicht führenden Wohnsitz. Der Umstand, dass auf Grund des DBA-Deutschland infolge des deutschen Hauptwohnsitzes…
…und die Zinsen der deutschen Quellenbesteuerung unterzogen wurden. Deutschland hat sich in Artikel 7 i.V. mit Art. 23 Abs. 1 lit. a DBA-Deutschland verpflichtet, die Gewinne einer österreichischen Betriebstätte (hier: der Personengesellschafterbetriebstätte) von der deutschen Besteuerung freizustellen. Deutsche Gesellschafter haben daher auf Grund…
Vertreibt eine deutsche Gesellschaft japanische Geräte in Österreich und erfolgen die Bestellungen seitens der österreichischen Kunden per Post oder per Fax unmittelbar in Deutschland und werden die Geräte unmittelbar von Deutschland aus nach Österreich versandt, so wird hiedurch in Österreich keine Betriebstätte im Sinne des…
…daher der österreichischen Enkelgesellschaft eines britischen Konzerns neben den bereits in ihren Diensten stehenden Geschäftsführern seitens einer deutschen Konzerngesellschaft im Rahmen eines Personalgestellungsvertrages ein Dienstnehmer der deutschen Gesellschaft als weiterer Geschäftsführer zur Verfügung gestellt und kann auf der Grundlage der österreichischen Lohnsteuerrichtlinien dieser Arbeitsgestellungsvertrag auch…
…beschränkte Körperschaftsteuerpflicht der deutschen Gesellschaft, wenn diese Arbeiten ohne Nutzung einer inländischen Betriebstätte im Sinn von § 29 BAO ausgeführt werden (und wenn auch kein "ständiger Vertreter" des deutschen Unternehmens in Österreich auftritt). Unter diesen Umständen ist auf die sich aus dem österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen ergebenden…
…beschränkte Körperschaftsteuerpflicht der deutschen Gesellschaft, wenn diese Arbeiten ohne Nutzung einer inländischen Betriebstätte im Sinn von § 29 BAO ausgeführt werden (und wenn auch kein "ständiger Vertreter" des deutschen Unternehmens in Österreich auftritt). Unter diesen Umständen ist auf die sich aus dem österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen ergebenden…
Beschließt eine österreichische GesmbH im Jahr 1992 aus dem Jahresgewinn 1991 eine Ausschüttung an ihre 98%ig beteiligte französische Muttergesellschaft und an eine mit 2% beteiligte deutsche Gesellschaft vorzunehmen, so ist von der Gewinnausschüttung zunächst die 25-prozentige österreichische Kapitalertragsteuer in voller Höhe einzubehalten…
Werden Mitunternehmeranteile an einer österreichischen KG, die im Eigentum einer deutschen KG (mit deutschen Familienstiftungen als Gesellschafter) stehen, nach Art. 3 UmgrStG in eine österreichische GmbH eingebracht, dann geht das Recht auf Vortrag der ab 1998 in der österreichischen KG angefallenen Verluste auf der…
…hinsichtlich der vier österreichischen Gesellschafter das Besteuerungsrecht an den Kapitalerträgen nach Maßgabe der Artikel 10a und 11 DBA-Deutschland Österreich zu. Denn die deutsche Gesellschaft erzielt infolge ihrer bloß vermögensverwaltenden Funktion keine Einkünfte aus Gewerbetrieb, die diesfalls nach Artikel 4 ihren deutschen Betriebstätten zuzuordnen wären…
Unter EAS 127 wurde folgende Auffassung vertreten : Erweitert eine deutsche Gesellschaft, die mittels Kundenkarten unter Inanspruchnahme des Tankstellennetzes von vertraglich gebundenen Mineralölfirmen bargeldlos Treibstoff an die Kundenkartenbesitzer abgibt, ihr Kundenkartennetz auf Österreich, so wird hiedurch allein keine inländische Betriebstätte im Sinn des DBA-Deutschland…
…Fall. Stellt daher eine deutsche Gesellschaft in österreichischen Bädern Bräunungsanlagen auf, deren Benützung dem Kunden durch Erwerb von Münzen an der Badekasse ermöglicht wird, dann stellen diese Anlagen Betriebstätten der deutschen Gesellschaft in Österreich dar. Ob die Bräunungsanlagen im Eigentum des deutschen Unternehmens oder von…
…in seiner Wohnung) dann werden diese Räumlichkeiten sowohl nach innerstaatlichem als auch nach zwischenstaatlichem Steuerrecht als (ortsbezogene) Betriebstätte der deutschen Gesellschaft zu werten sein. Der Umstand, dass die Geschäftsabschlüsse nur im Rahmen der von der deutschen Zentrale vorgegebenen Lieferbedingungen und sonstigen allgemeinen Richtlinien erfolgen dürfen…
In Abschnitt B Z. 1 des österreichisch-deutschen Verständigungsprotokolls vom 21. März 1997 (SWI 1997, 204) wurde dem deutschen Verlangen Rechnung getragen, das Besteuerungsrecht für die Bezüge der eingetragenen Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften stets dem Sitzstaat der Gesellschaft zu übertragen. Diese an sich nur für unter…
Schüttet eine Wiener GmbH ihre Gewinne an eine Salzburger KG aus, der eine deutsche GmbH als Gesellschafterin angehört, dann fließt diese Gewinnausschüttung über die Salzburger Personengesellschaftsbetriebstätte anteilig der in Deutschland ansässigen GmbH zu. Artikel 10 Abs. 4 DBA-Deutschland weist Österreich daran das Besteuerungsrecht zu…
…Da es sich bei der ausschüttenden Gesellschaft nicht um eine inländische handelt, steht der Hälftesteuersatz des § 37 EStG nicht zu (§ 37 Abs. 4 Z 1 lit. a EStG). Ob die deutsche Steuerverwaltung auch in einem solchen Fall ihre Umqualifizierungskonzeption bei Geschäftsführern konsequent zur Anwendung bringt…
…1996 erfolgten Erwerb einer österreichischen KG-Beteiligung unter Berufung auf Artikel 4 des österreichisch-deutschen DBA vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen, so hat die deutsche Gesellschaft Anrecht, daß über diese Frage ein österreichisch-deutsches Verständigungsverfahren eingeleitet wird. Denn wenn unter Berufung auf das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen Aufwendungen…
…Gewinnausschüttung der deutschen Kapitalgesellschaft steuerlich zuzurechnen ist. Dies kann bei reinen Holdinggesellschaften, deren Funktion sich wegen fehlendem eigenen Personal bloß formal auf die buchmäßige Erfassung der - nach deutschem Steuerrecht nicht besteuerten - Gewinnausschüttung beschränkt, zu Problemen Anlass geben. Dann nämlich, wenn die Gesellschafter der deutschen Kapitalgesellschaft…
…von deren österreichischer Tochtergesellschaft auf deren deutsche Tochtergesellschaft übertragen worden ist und in dem in der Folge die österreichische Gesellschaft liquidiert worden ist. EAS 1229 weist darauf hin, dass diese Übertragung des Osteuropa-Kundenstockes von der österreichischen auf die deutsche Konzerngesellschaft nach fremdüblicher Abgeltung verlangt…
…hat, deutet darauf hin, dass dieser Kundenstock einen beachtlichen immateriellen Vermögenswert darstellt, der unter Fremden nicht unentgeltlich anderen überlassen wird. Soferne daher seitens der deutschen Schwestergesellschaft keine fremdverhaltenskonforme Abgeltung gegenüber der österreichischen Gesellschaft geleistet bzw. eine daraus resultierende Forderung anerkannt wird, ist zu vermuten, dass…