Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1936
Sprengstoffentsorgung durch eine deutsche Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftP 8/41-IV/4/01vom 15.10.2001
Wortlaut laut Findok
Wird eine deutsche Kapitalgesellschaft
damit beauftragt, in Stollen eines österreichischen Bergwerkes gelagerten
Sprengstoff samt kontaminiertem Erdreich zu entsorgen, wobei das Gefahrengut in
Österreich geborgen, gefahrengutgerecht umgepackt und sodann nach
Deutschland zur eigentlichen Entsorgung abtransportiert wird, dann besteht
bereits nach österreichischem inländischen Recht keine
beschränkte Körperschaftsteuerpflicht der deutschen Gesellschaft, wenn
diese Arbeiten ohne Nutzung einer inländischen Betriebstätte im Sinn
von § 29 BAO ausgeführt werden (und wenn auch kein "ständiger
Vertreter" des deutschen Unternehmens in Österreich auftritt). Unter diesen
Umständen ist auf die sich aus dem österreichisch-deutschen
Doppelbesteuerungsabkommen ergebenden Rechtsfolgen nicht mehr einzugehen.
15. Oktober
2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 29 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- P 8/41-IV/4/01
- Stammnummer
- 1949
- Gültig
- 15.10.2001 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF