Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2361
Gewinnausschüttung an deutsche Holdinggesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftK 1137/1-IV/4/03vom 14.10.2003
Wortlaut laut Findok
Hält eine deutsche
Kapitalgesellschaft Anteile an einer österreichischen Kapitalgesellschaft
in einem die 10%-Grenze des Artikels 10 Abs. 2 DBA-Deutschland
übersteigenden Ausmaß, besteht abkommensrechtlich ein Anrecht, dass
die ihr steuerlich zuzurechnenden Gewinnausschüttungen von der
österreichischen Kapitalertragsteuer insoweit entlastet werden, als diese
5% übersteigt.
Voraussetzung ist allerdings, dass die
Gewinnausschüttung der deutschen Kapitalgesellschaft steuerlich zuzurechnen
ist. Dies kann bei reinen Holdinggesellschaften, deren Funktion sich wegen
fehlendem eigenen Personal bloß formal auf die buchmäßige
Erfassung der - nach deutschem Steuerrecht nicht besteuerten -
Gewinnausschüttung beschränkt, zu Problemen Anlass geben. Dann
nämlich, wenn die Gesellschafter der deutschen Kapitalgesellschaft nicht in
Deutschland ansässig sind und die deutsche Gesellschaft nur zur Erlangung
der Kapitalertragsteuerentlastung in Österreich benutzt wird (Hinweis auf
das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 26.07.2000, 97/14/0070). Es
könnte diesfalls nötig werden, dem über den
Rückerstattungsantrag entscheidenden Finanzamt (Finanzamt Eisenstadt)
ausreichend zu dokumentieren, dass kein Fall eines "Treaty-shoppings"
vorliegt.
14. Oktober
2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 10 Abs. 2 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- K 1137/1-IV/4/03
- Stammnummer
- 36752
- Gültig
- 14.10.2003 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF