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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2361

Gewinnausschüttung an deutsche Holdinggesellschaft

geltende FassungEAS-AuskunftK 1137/1-IV/4/03vom 14.10.2003

Wortlaut laut Findok

Hält eine deutsche Kapitalgesellschaft Anteile an einer österreichischen Kapitalgesellschaft in einem die 10%-Grenze des Artikels 10 Abs. 2 DBA-Deutschland übersteigenden Ausmaß, besteht abkommensrechtlich ein Anrecht, dass die ihr steuerlich zuzurechnenden Gewinnausschüttungen von der österreichischen Kapitalertragsteuer insoweit entlastet werden, als diese 5% übersteigt. Voraussetzung ist allerdings, dass die Gewinnausschüttung der deutschen Kapitalgesellschaft steuerlich zuzurechnen ist. Dies kann bei reinen Holdinggesellschaften, deren Funktion sich wegen fehlendem eigenen Personal bloß formal auf die buchmäßige Erfassung der - nach deutschem Steuerrecht nicht besteuerten - Gewinnausschüttung beschränkt, zu Problemen Anlass geben. Dann nämlich, wenn die Gesellschafter der deutschen Kapitalgesellschaft nicht in Deutschland ansässig sind und die deutsche Gesellschaft nur zur Erlangung der Kapitalertragsteuerentlastung in Österreich benutzt wird (Hinweis auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 26.07.2000, 97/14/0070). Es könnte diesfalls nötig werden, dem über den Rückerstattungsantrag entscheidenden Finanzamt (Finanzamt Eisenstadt) ausreichend zu dokumentieren, dass kein Fall eines "Treaty-shoppings" vorliegt. 14. Oktober 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

GewinnausschüttungenHoldinggesellschaftenTreaty-ShoppingKESt-EntlastungRückerstattungsverfahren

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
K 1137/1-IV/4/03
Stammnummer
36752
Gültig
14.10.2003 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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