…zur inländischen GmbH vorliegt, entbindet aber nicht von der Entrichtung des Dienstgeberbeitrages zur Familienbeihilfe. Denn dieser ist auch von ausländischen Dienstgebern zu leisten, die im Bundesgebiet Dienstnehmer beschäftigen (§ 41 Abs. 1 FLAG). Der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag fällt gemäß dem Handelskammergesetz indessen nur für Dienstgeber an…
…deutsche Kommanditgesellschaft an einer inländischen GmbH (mit ausschließlich im Inland gelegenen Betriebstätten) als unechter stiller Gesellschafter, dann wird aus dem Blickwinkel des österreichischen innerstaatlichen Steuerrechts zwischen der GmbH einerseits und der deutschen KG andererseits eine Mitunternehmerschaft begründet; da die von den beiden Mitunternehmern erzielten Gewinne…
…Fall von den beiden Steuerverwaltungen anerkannt werden, dass sich für die Dauer der Geschäftsführungstätigkeit der Mittelpunkt der Lebensinteressen nach Österreich verlagert hat (dies erscheint aber unwahrscheinlich, wenn nicht die überwiegende Arbeitskraft für die inländische Gesellschaft eingesetzt wird), dann würden allfällige Gewinnausschüttungen der deutschen GmbH in…
…für die Behandlung als "S-Corporation" und damit für einen Besteuerungsdurchgriff auf die Gesellschafter optiert. Im Allgemeinen werden sich durch die Wahl einer solchen Besteuerungsmethode keine großen internationalen Probleme ergeben, da nur solche Gesellschaften für den S-Corporation-Status optieren dürfen, deren Gesellschafter in den…
…im Sinn von Art. 5 DBA-Kanada eine inländische Steuerpflicht hinsichtlich der gezahlten Vergütungen eintreten könnte, die sodann im Veranlagungsweg wahrzunehmen ist. Bei Bestand einer Baubetriebstätte, in der im Subauftragsweg engagierte kanadische Innenarchitekten tätig sind, wäre die auftraggebende österreichische GmbH nach inländischem Recht für den …
…der österreichischen Gesellschaft vorgenommenen steuerlichen Berücksichtigung - in Österreich bei den Gesellschaftern steuerlich ausgleichsfähig; da allerdings sowohl positive wie auch negative Auslandseinkünfte stets nach österreichischem Recht ermittelt werden müssen, darf kein Fall von ausgleichsschädlicher "Liebhaberei" vorliegen. 31. Oktober 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
…und der wirtschaftlichen Bedeutung einer österreichischen Gesellschaft - zB einer OHG bzw. KG oder einer GmbH - für deren Einordnung in das System des EStG und des KStG die österreichische Gesetzgebung eine bestimmte Regelung getroffen hat, so ist die ausländische Gesellschaft für das österreichische Steuerrecht entsprechend zu…
…dass sie nach amerikanischem Steuerrecht für die Behandlung als "S-Corporation" und damit für einen Besteuerungsdurchgriff auf die Gesellschafter optiert (EAS 273). Da sich eine S-Corporation nach US-Recht bei der Registrierung in keiner Weise von allen übrigen Corporations unterscheidet und sie ihren steuerlichen…
…österreichischen GmbH-Gesellschafters). Und da die Verlustverwertung dem österreichischen GmbH-Gesellschafter auf der Grundlage des Auslandsverlusterkenntnisses (VwGH 25.9.2001, 99/14/0217) und des § 2 Abs. 8 EStG zu gewähren ist, hat Gleiches zugunsten des deutschen Gesellschafters zu geschehen. 30. November 2004 Für den…
…Im anfragegegenständlichen Fall kann Missbrauch gerade nicht von vornherein ausgeschlossen werden, da die Gesellschafter der Holding A GmbH nicht bekannt sind. Es ist daher zunächst schon nicht klar, ob es sich bei den dahinterstehenden Gesellschaftern um solche handelt, welche die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß …
…Büro der GMBH&CO KG für den österreichischen Kommanditisten eine deutsche Betriebstätte darstellt, die Deutschland gemäß Art. 4 des Abkommens ebenfalls das Besteuerungsrecht an den Einkünften von der Tochter-AG einräumt (positiver Qualifikationskonflikt). Der Qualifikationskonflikt wird allerdings durch das Abkommen selbst bereinigt, da Artikel 15…
…in den Händen des in Österreich ansässigen GmbH-Gesellschafters im Inland der Einkommensbesteuerung; der Betriebstättenvorbehalt des Art. 11 Z 4 DBA-Schweiz steht diesem Besteuerungsanspruch nicht entgegen, da dieser nur dann eingreift, wenn Zinsen in die schweizerische Betriebstätte einfließen. Zur Frage der Gebührenpflicht für das…
…dass für Belange der Vermögens- und Gewinnabgrenzung zwischen der österreichischen Zentrale und der schweizerischen Betriebstätte auf österreichischer Seite eine Verrechnungsforderung und auf schweizerischer Seite eine korrespondierende Verrechnungsverbindlichkeit einzustellen ist; hierbei sind die Zinsen, die die GmbH ihrem Gesellschafter nach den Grundsätzen des Fremdverhaltens zu zahlen…
…733 bzw. Rz 745 für den Fall der freiwilligen Abfertigung; Lohnsteuerprotokoll 1997, AÖF Nr. 185/1997). Nur vorsorglich sei beigefügt, dass die vorstehenden Ausführungen davon ausgehen, dass es sich bei der österreichischen GMBH nicht um eine Tochter-GMBH der deutschen Gesellschaft gehandelt hat, denn diesfalls…
…der österreichischen Baubetriebstätte und in den deutschen Stammhäusern ausgeübt worden sind. Hiebei wird auch zu berücksichtigen sein, welche Funktionen das inländische Hausverwaltungsbüro der genannten deutschen GmbH ausübt. Aus Sicht des BM für Finanzen empfiehlt sich in Fällen dieser Art, dass von Unternehmensseite ein Gewinnaufteilungsvorschlag unterbreitet…
…die Dienstgeberbeitragspflicht. Der Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen fällt nicht unter den sachlichen Anwendungsbereich des DBA-Deutschland, sodaß sich die Beitragspflicht ausschließlich nach § 41 FLAG richtet. Darnach ist die deutsche GmbH grundsätzlich beitragspflichtig, da sie - wenn auch mit Unterbrechungen - Dienstnehmer im Bundesgebiet beschäftigt. Als hier…
…die anderen Gesellschafter der KG eine Betriebstätte in Österreich begründen (ein Ort der Leitung begründet nach § 29 BAO und nach Art. 5 Abs. 2 DBA eine Betriebstätte) wodurch ein Anteil am Gesamtgewinn der KG dem österreichischen Besteuerungszugriff unterliegen würde. 21. Juni 2004 Für den Bundesminister…
…von Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften unterliegen nicht der beschränkten Schenkungssteuerpflicht. Abgesehen davon, bildet eine Einbringung von Wirtschaftsgütern durch den Gesellschafter keinen unentgeltlichen Vorgang, da dem Gesellschafter als Gegenleistung die Wertsteigerung seiner Beteiligung zukommt. Eine unterpreisige Veräußerung von Wirtschaftsgütern zwischen verbundenen Unternehmen verstößt allerdings gegen den…
…Gewinnausschüttung der Ö-GmbH an A anrechenbar ist. Es ist aber zu beachten, dass Deutschland bei dem fiktiven Durchgriff auf A nur berechtigt ist, 15% des Bruttobetrages der Gewinnausschüttung einer Quellenbesteuerung zu unterziehen. Dieser Betrag erhöht sich nicht um den deutschen Solidaritätszuschlag, da die 15…
…einen Verstoß gegen Artikel 7 der von Deutschland mit den Ostländern abgeschlossenen DBA darstellt. Der Antrag müsste daher in Deutschland gestellt werden. In einem solchen Fall würden allerdings die deutschen Behörden die Angelegenheiten nicht ohne Mitwirkung Österreichs weiterverfolgen, da die potentielle Verpflichtung zu einer Gegenberichtigung…