…Finanzen nicht dadurch verloren, dass die italienischen Staatsanleihen zum Betriebsvermögen einer britischen Niederlassung der österreichischen Bank gehören. Die für die Entlastung in Italien erforderliche "Ansässigkeitsbescheinigung" auf dem Vordruck R/A-I/2 kann allerdings nicht der britischen Niederlassung gegenüber erteilt werden, da diese keine eigene…
Hat ein seit Jahren in England lebender Geschäftsführer der britischen Zweigniederlassung einer US-Gesellschaft eine in Österreich lebende Studentin geheiratet und auf diese Weise in Österreich nach längerer Zeit erstmals wieder einen gelegentlich benutzten Zweitwohnsitz begründet, dann löst dieser inländische Zweitwohnsitz wohl inländische unbeschränkte Steuerpflicht…
…dass dann, wenn Doppelbesteuerungsabkommen Besteuerungsrechte der Republik Österreich übertragen, unerwünschte internationale Doppelnichtbesteuerungen eintreten können. Würde etwa im Fall der EAS 268 bei einer Personalentsendung in die britische Niederlassung eines österreichischen Unternehmens der Verwertungstatbestand nicht greifen, dann würde sich hinsichtlich der auf ein österreichisches Konto überwiesenen…
Gründet eine britische Kapitalgesellschaft in Österreich eine Niederlassung, in der ein in Österreich ansässiger Dienstnehmer beschäftigt wird, der sich rund 80 Tage pro Jahr in Großbritannien beruflich aufhält, dann ist Großbritannien im Recht, wenn es sich darauf beruft, dass jene Gehaltsteile, die auf die Tätigkeit…
Entsendet die Wiener Niederlassung einer US-Gesellschaft einen Dienstnehmer für die Dauer von 7 Monaten zu Fortbildungszwecken nach Großbritannien und scheidet dieser Dienstnehmer für die Dauer seiner Entsendung aus der inländischen unbeschränkten Steuerpflicht aus (Aufgabe des inländischen steuerlichen Wohnsitzes), dann endet für diesen Zeitraum…
… der AOA will lediglich aufzeigen, inwieweit diese Grundsätze bei Betriebstätten- Niederlassungen anwendbar sind (Z 3 des Vorwortes zu der AOA-Veröffentlichung 2008) und will daher nicht diese Grundsätze in Bezug auf Kapitalgesellschaften verändern. Die Grundsätze für die Zuordnung immaterieller Wirtschaftsgüter zu Betriebstätten wohnen daher auch…
…einzurichten. Dieses Informationsbüro der deutschen Niederlassung stellt unstreitig eine österreichische Betriebstätte im Sinn von § 29 BAO dar. Ob auch abkommensrechtlich eine "Betriebstätte" besteht, die Österreich Besteuerungsrechte zuweist, ist nach dem österreichisch-britischen DBA zu beurteilen (das DBA-Deutschland kommt mangels Erfüllung der Ansässigkeitsvoraussetzung des Art…
…Österreich eine Niederlassung oder sonst eine Betriebstätte unterhalten. Unter EAS 610 wurde daher zB eine derartige Haftung eines niederländischen Schallplattenproduzenten bejaht, der in inländischen Studios Schallplattenaufnahmen mit ausländischen Künstlern vorgenommen hat; desgleichen wurde diese nach innerstaatlichem Recht bestehende Haftungsverpflichtung im Fall eines britischen Sportveranstalters bejaht…
…Büro zu eröffnen, dessen Aufgaben darin bestehen: Schau- und Präsentationsräume für die neuesten Kollektionen zu bieten; die von den selbständigen britischen Handelsvertretern entgegengenommenen Bestellungen zu sammeln und nach Österreich weiterzuleiten; bloß physisch Reklamationsware entgegenzunehmen und diese zwecks Entscheidung über den jeweiligen Reklamationsfall nach Österreich weiterzusenden; …
…DT Divs 99 des britischen Inland Revenue gilt für Dividendenzahlungen an Ansässige von DBA-Partnerstaaten Folgendes: Der Dividendenempfänger ist berechtigt, eine Steuergutschrift von 1/9 der Bardividenden zu erhalten (eine Bardividende von 90 vermittelt daher ein Anrecht auf eine Gutschrift der britischen Körperschaftsteuervorbelastung von 10…
…dann, wenn eine Kapitalzuführung von einer österreichischen Muttergesellschaft an ihre britische Tochtergesellschaft unter Bedingungen zustandekommt, dass in wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Zinsen auf österreichischer Seite als (steuerfreie) verdeckte Gewinnausschüttung zu werten sind, kann eine korrespondierende Klassifizierung auf britischer Seite durch das Abkommen nicht ausgeschlossen werden. Denn…
…von 90) beträgt, erhöht bei in Großbritannien Ansässigen zwar einerseits deren Dividendeneinkünfte (im vorliegenden Fall auf 100) ist aber andererseits auf ihre britische Einkommensteuerschuld anrechenbar (ist aber nicht erstattungsfähig). Bei im Ausland ansässigen Dividendenempfängern nimmt Großbritannien zwar keine Quellenbesteuerung ieS vor, doch besteht auch hier…
…Steuer auf die britische Steuer gemäß Artikel 24 DBA-Großbritannien zu verlangen. Der Aufwertungsbetrag könnte sodann bei der GmbH-Besteuerung in Österreich außerbücherlich auf 15 Jahre abgesetzt werden (§ 16 Abs. 4 Z. 2 UmgrStG). Künftige Gewinnausschüttungen der österreichischen GmbH an den britischen Gesellschafter unterliegen in…
Eine österreichische gemeinnützige Körperschaft, die Englischsprachkurse durchführt und in diesem Rahmen einen mittels Werkvertrages verpflichteten österreichischen Mitarbeiter für 4 bis 5 Wochen jährlich nach Großbritannien entsendet, damit dieser dort die entsprechenden Verträge mit englischen Sprachlehrern, mit englischen Gastfamilien und mit englischen Schulen über die…
…15 Abs. 1 des österreichisch-britischen und des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens der ausschließlichen österreichischen Besteuerung. Das britisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen ist im gegebenen Zusammenhang unbeachtlich, weil der Steuerpflichtige (der österreichische Arbeitnehmer) weder in Großbritannien noch in Deutschland "ansässig" ist und daher nicht die persönlichen Anwendungsvoraussetzungen dieses…
…von 10% (§98 Z 8 EStG) überschritten wird und für Gewinnausschüttungen kämen die Quellensteuerentlastungen nach den jeweils anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen zur Anwendung. Beteiligen sich allerdings die Investoren im Rahmen ihres Betriebsvermögens (zB als Kapitalgesellschaften aus EU-Ländern) an der britischen Personengesellschaft, dann liegt zurzeit nach wie…
…Bestimmung geht bei einem Wegzug nach Großbritannien das österreichische Besteuerungsrecht erst nach Ablauf von 3 Jahren verloren, falls Großbritannien den Veräußerungsgewinn nicht besteuern sollte. Sollte das Unterbleiben einer britischen Besteuerung auf die Anwendung der "Remittance-Klausel" des Art. 3 Abs. 2 des Abkommens zurückzuführen sein…
…wenn eine britische Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-GB1 vorliegt. In dieser Ansässigkeitsbescheinigung wird seitens der britischen Steuerverwaltung im übrigen auch mitgeteilt, ob auf die "subject to tax-Klausel" des Artikels 3 Abs. 2 des Abkommens zu achten ist. Übernimmt der britische Betriebsberater in der…
…über einen steuerlichen Wohnsitz noch über ihren gewöhnlichen Aufenthalt verfügt (§ 26 BAO), Anteile an einer britischen Kapitalgesellschaft veräußert, löst dieser Vorgang keine Steuerpflicht in Österreich aus. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass nach der Veräußerung ein steuerlicher Wohnsitz und damit eine unbeschränkte…
…für sich genommen selbst dann nicht zur Begründung der erforderlichen Verfügungsmacht, wenn die Tätigkeit über mehrere Jahre hinweg erbracht wird (BFH 04.06.2008, I R 30/07). Sollte für das britische Unternehmen daher keine Betriebstätte nach § 29 BAO gegeben sein, ist aber nicht auszuschließen…