Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1377
DBA-Konformität der britischen Unterkapitalisierungsbestimmungen
geltende FassungEAS-AuskunftI 1/11-IV/4/98vom 17.12.1998
Wortlaut laut Findok
Artikel 11 Abs. 4
DBA-Großbritannien sieht vor:
"Gesetzliche Vorschriften, die in einem Vertragstaat
bestehen und die sich nur auf die Zahlung von Zinsen - mit oder ohne weitere
Voraussetzungen - an nicht ansässige Gesellschaften oder zwischen
verbundenen Gesellschaften beziehen, dürfen nicht bewirken, dass solche
Zinsen, wenn sie an eine im anderen Vertragstaat ansässige Gesellschaft
gezahlt werden, bei der steuerlichen Gewinnermittlung der die Zinsen zahlenden
Gesellschaft nicht zum Abzug zugelassen werden, weil sie als Dividenden oder
Gewinnausschüttungen anzusehen sind."
Nach dem insoweit klaren Wortlaut dieser Bestimmung wird
ein Rückgriff auf nationales Sonderrecht untersagt, das eine
Umqualifizierung von Zinsenzahlungen in Gewinnausschüttungen zum Inhalt
hat. Es soll sonach hiedurch einer
unilateralen Nichtanerkennung von
Zinsenzahlungen mit dem Effekt eines grenzüberschreitenden
Besteuerungskonfliktes vorgebeugt werden; nur dann, wenn eine
Kapitalzuführung von einer österreichischen Muttergesellschaft an ihre
britische Tochtergesellschaft unter Bedingungen zustandekommt, dass in
wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Zinsen auf österreichischer Seite
als (steuerfreie) verdeckte Gewinnausschüttung zu werten sind, kann eine
korrespondierende Klassifizierung auf britischer Seite durch das Abkommen nicht
ausgeschlossen werden. Denn die Anwendung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise
(substance over form) kann durch die genannte DBA-Bestimmung nicht verhindert
werden.
17. Dezember
1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 11 Abs. 4 DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970
- § 21 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
QualifikationskonfliktZinsenzahlungenverdeckte Gewinnausschüttungenwirtschaftliche Betrachtungsweise
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- I 1/11-IV/4/98
- Stammnummer
- 30087
- Gültig
- 17.12.1998 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF