…im Jahr des Bezuges der Gewinnausschüttung bloß Mindestkörperschaftsteuer an, dann belastet diese im wirtschaftlichen Ergebnis diesen - an sich nach § 10 Abs. 2 KStG steuerfreien - Einkünftezufluss. Durch abkommensgemäße Anrechnung kann jedoch die in diesem Jahr eintretende Doppelbesteuerung beseitigt werden. Sollten in einem Folgejahr steuerpflichtige Einkünfte bezogen…
…die auf Zeiten der unbeschränkten Steuerpflicht entfallen, vermag das in den EStR 2000 festgeschriebene Prinzip des Vorranges des Zuflussprinzipes vor dem Kausalitätsprinzip nicht zu beeinträchtigen. In Fällen dieser Art bestehen allerdings keine Bedenken, wenn freiwillig für eine Einbeziehung der aus der beschränkten Steuerpflicht resultierenden Zinsen…
…dass die Provisionen (zu Recht oder zu Unrecht) möglicherweise auch in Russland keiner Besteuerung unterzogen werden, vermag die DBA-Rechtslage nicht zu verändern. Siehe im übrigen die gleichlautende Rechtsauffassung in EAS 13 und EAS 107, wonach dem Kausalitätsprinzip Vorrang vor dem Zuflussprinzip einzuräumen ist. 29…
…sind. Fällt im Jahr des Bezuges der quellensteuerabzugspflichtigen rumänischen Lizenzgebühren in Österreich bloß Mindestkörperschaftsteuer an, dann belastet diese im wirtschaftlichen Ergebnis den rumänischen Einkünftezufluß. Durch abkommensgemäße Anrechnung kann jedoch die in diesem Jahr eintretende Doppelbesteuerung beseitigt werden. Sollten in einem Folgejahr steuerpflichtige Einkünfte bezogen werden…
…Anleihezinsen, die erst nach einer im Juni 1993 erfolgten Wohnsitzverlegung nach Italien (unter Aufgabe des inländischen Wohnsitzes) zufließen, dürfen weder nach Art. 10 und 11 des DBA-Italien noch nach innerstaatlichem Recht (wegen Zuflusses im Zeitraum der beschränkten Steuerpflicht) in Österreich einer Besteuerung unterzogen werden…
…zuzurechnen ist, für den er nach italienischem Recht eine Steuer von angenommen 30 zu entrichten hat, und wird im Jahr 2 eine Vollausschüttung des im Jahr 1 erzielten Gewinnes beschlossen und durchgeführt (der Gesellschafter erhält sonach 100, ist aber gegenüber der Gesellschaft verpflichtet, daraus die…
…Jahr neben den lohnsteuerabzugspflichtigen Einkünften der Monate Jänner bis Mai auch DBA-steuerfreie Einkünfte im Ausmaß von über S 10.000,- bezogen wurden, führt nicht zu einer Veranlagungspflicht nach § 41 Abs. 1 EStG, da diese Einkünfte weder in die Steuerbemessungsgrundlage einzubeziehen noch für Zwecke des…
…die einen Gleichlauf zur laufenden Besteuerung nach den jeweiligen DBA-rechtlichen Besteuerungstatbeständen anstrebt. Dementsprechend ist auch die Bemessungsgrundlage für die Steuer auf Veräußerungsgewinne im Sinne von Artikel 13 OECD-MA bezogen auf den Veräußerungszeitpunkt zu berechnen. Artikel 13 unterscheidet nicht anhand des Ursprungs des Veräußerungsgewinns…
…hievon offenbar im Jahr 1996 noch Steuerbeträge nach Rumänien rückzuüberweisen sind, mindert genauso wenig das steuerliche Jahresendvermögen wie beispielsweise die in Folgejahren zu entrichtenden Körperschaftsteuerzahlungen für 1994 und 1995. Bei Ermittlung der Körperschaftsteuerrückstellungen für 1994 und 1995 wird daher aus der Sicht des BM für…
…seinen im Privatvermögen gehaltenen 33,33%igen Anteil an einer deutschen GesmbH, so ist der dabei erzielte Veräußerungsgewinn gemäß Artikel 7 DBA-Deutschland in Österreich von der Besteuerung freizustellen, und zwar auch dann, wenn in Österreich zum Veräußerungstag ein Zweitwohnsitz besteht. Über die Hauptwohnsitzeigenschaft des…
…ist daher in Zuzugsfällen im Recht, wenn es auf der Grundlage von Artikel 11 DBA-Deutschland steuerlich auch auf jene - nach Zuzug gezahlten - Zinsen zugreift, die auf vor dem Zuzug liegende Zeiträume entfallen. Wurde daher von der österreichischen Depotbank aus Anlass des beim Wohnsitzwechsel stattfindenden…
…Anleihezinsen, die erst nach einer Mitte 1993 erfolgten Wohnsitzverlegung nach Italien (unter Aufgabe des inländischen Wohnsitzes) zufließen, dürfen weder nach Art. 10 und 11 des DBA-Italien noch nach innerstaatlichem Recht (wegen Zuflusses im Zeitraum der beschränkten Steuerpflicht) in Österreich einer Besteuerung unterzogen werden. Der…
Im Geltungsbereich des Artikels 11 der dem OECD-MA nachgebildeten Abkommensbestimmungen wird nach der geltenden Verwaltungspraxis auf das Zuflussprinzip und nicht auf das Kausalitätsprinzip abgestellt (siehe EAS 2305 und EAS 2480). Diese Verwaltungspraxis hat sich zwar bei der Ertragsbesteuerung von Kapitalanlagen entwickelt, die einen laufenden…
…ist zunächst klärungsbedürftig, wann der Zuflusszeitpunkt dieser Zinsen eintritt. Denn sollte der Steuerpflichtige über den an den neuseeländischen Staat abgelieferten Geldbetrag die Verfügungsmöglichkeit verloren haben, dann würde auch die für den Zufluss maßgebende Verfügungsmöglichkeit über die Zinsen erst zu dem Zeitpunkt eintreten, zu dem auch…
…es damit infolge der Übertragbarkeit auf Vorsorgeeinrichtungen künftiger anderer Arbeitgeber im Regelungskreis der 2. Säule verbleibt - kein steuerlich relevanter Zufluss ein (UFS 19.08.2005, RV/0168-F/05, UFS 17.08.2005, RV/0121-F/05). Anders verhält es sich nach Auffassung des UFS…
…die im Rahmen der Übergangsbilanz noch nicht als Forderungen erfassbar waren), dann unterliegen diese im Jahr des Zuflusses als nachträgliche Einkünfte nach § 32 EStG der inländischen Besteuerung. Wird in diesem Zusammenhang die Auffassung vertreten, dass die steuerliche Erfassung dieser nachträglichen Einkünfte nur mehr im Rahmen…
…bloße Umstand, dass man sich selbst - durch die Kontensperrung - die Verpflichtung auferlegt hat, über diese Gelder erst nach Erreichung des Pensionsalters zu verfügen, der Beurteilung als steuerlicher Zufluss im Zeitpunkt der Zinsengutschrift auf dem Konto nicht entgegensteht. Es unterliegen daher nur jene Zinsen, die ab…
…Denn Art. 16 DBA-Slowakei - der dem seit seiner Erstfassung im Jahr 1963 im Wesentlichen unverändert gebliebenen Art. 16 OECD-Musterabkommen nachgebildet wurde - erfasst nur eine überwachende Tätigkeit (vgl. VwGH 31.7.1996, 92/13/0172, zu Art. 16 idF des OECD-Musterabkommens 1963, siehe…
Hat eine österreichische Kapitalgesellschaft für in den USA im Jahr 2002 bezogene und dort steuerpflichtige Einkünfte im Jahr 2008 eine Steuernachzahlung zu leisten, ist diese Steuernachzahlung, so wie die 2002 geleistete Steuerzahlung, nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig und daher in der Mehr-Weniger-Rechnung der Kapitalgesellschaft…
…Bezügen der in Deutschland in Grenznähe arbeitenden österreichischen Grenzgänger Österreich zugeteilt ist, auch für jene Grenzgänger, die als Geschäftsführer deutscher Kapitalgesellschaften tätig waren (wenn es sich nicht um wesentlich an der Kapitalgesellschaft beteiligte Geschäftsführer handelte) (EAS 1553). Mit dem Wirksamkeitsbeginn des neuen DBA-Deutschland im…