…3.2017 stellte der nunmehrige Bf einen Antrag auf Änderung des ESt-Bescheides 2013 gem. § 295a BAO. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass der Bf den Rücktritt vom Kauf erklärt habe, worauf dieser rückabzuwickeln gewesen sei. Es sei also zu keinem Zufluss eines Kaufpreises gekommen…
…sonstigen Zuflussprinzip) Nachzahlungen von Pensionen, über deren Bezug bescheidmäßig abgesprochen wird, in dem Kalendermonat als zugeflossen gelten, für den der Anspruch besteht, ist seit 2001 nunmehr in jenen Fällen, in denen die Pension erst im Nachhinein ausbezahlt wird, diese nicht im Jahr des Zuflusses zu…
…Der laufende Arbeitslohn müsse von demselben Arbeitgeber bezogen werden. Im Jahr 2011 habe die Bf. laufende Bezüge und sonstige Bezüge (Vorteil aus der Ausübung von Stock Options) von A-Deutschland-GmbH erhalten. Die LStRL Rz. 1055 führe aus, dass für die Anwendung der Bestimmungen des …
…klarer hätte es der Gesetzgeber noch ausdrücken sollen? Üblicher Bauplatz: Die Ansicht, dass die EB 24 Jahre vor der Änderung des österreichischen Besteuerungssystems im Privatvermögen den klaren Gesetzeswortlaut zu Lasten der Bürger einschränken können, werde nicht geteilt. Vielmehr führe die Auslegung zu einer Fülle rechtserheblicher…
…klarer hätte es der Gesetzgeber noch ausdrücken sollen? Üblicher Bauplatz: Die Ansicht, dass die EB 24 Jahre vor der Änderung des österreichischen Besteuerungssystems im Privatvermögen den klaren Gesetzeswortlaut zu Lasten der Bürger einschränken können, werde nicht geteilt. Vielmehr führe die Auslegung zu einer Fülle rechtserheblicher…
…also jenem Kalenderjahr, in dem der Bw rechtlich und wirtschaftlich darüber verfügen konnte. Es kann nach der Aktenlage kein Zweifel bestehen, dass der Zufluss des in Streit stehenden Insolvenz-Ausfallgeldes im Kalenderjahr 2002 erfolgte, und dass diese Bezüge somit gemäß dem zitierten § 41 Abs.1…
…EStG 1988, was bedeutet, dass sie im Jahr des Zufließens zu erfassen sind (vgl. Doralt, EStG7, § 25 Tz 4; Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, § 25 Tz 4). Gemäß § 19 Abs. 1 EStG 1988 sind Einnahmen im jenem Kalenderjahr bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Einnahmen…
…wurde folgendes wörtlich ausgeführt: "Im Lohnsteuerverfahren gilt das Zuflussprinzip, sodass auch Ansprüche, die im Rahmen eines Verfahrens mit der WGKK für mehrere Jahre abgegolten werden, nur im Jahr des Zuflusses versteuert werden dürfen-siehe § 19 EStG. Zu der im Berufungsverfahren angesprochenen Differenz von € 30…
…auf den von der WGKK übermittelten Lohnzetteln ersichtlich – und ist somit im Jahr des Zuflusses zu versteuern. Aus dem VwGH-Erkenntnis Ro2017/15/0025 ergibt sich, dass das Rehageld nicht als Pensionsleistung einzustufen ist, sodass eine Aufteilung auf die Jahre für die der Anspruch besteht…
…in einem Insolvenzverfahren den laufenden Bezügen des Kalendermonates zuzurechnen und gemeinsam nach dem Monatstarif zu versteuern. Da die laufenden Bezüge das Kalenderjahr 2006 betreffen würden, seien diese Bezüge dem Kalenderjahr 2006 zuzurechnen. Die Abrechnung der gesamten Bezüge sei daher im Jahr 2006 zu Recht erfolgt…
…Jahre 2002 gewesen. Einem Ergänzungsauftrag des Finanzamtes, wonach dem Bw. schriftlich mitgeteilt worden ist, dass die Steuer nach den gesetzlichen Vorgaben vom steuerpflichtigen Einkommen und nicht vom "erhaltenen Auszahlungsbetrag" zu bemessen sei und die vereinnahmten Beträge nach § 19 EStG 1988 im Jahr des faktischen Zuflusses…
…Bedacht genommen werden, ob die anzuwendende Regelung hinsichtlich der steuerlichen Erfassung von Nachzahlungen von Insolvenz-Ausfallgeld (Zuflussfiktion) im Einzelfall zu einem anderen als dem vom Gesetzgeber offensichtlich beabsichtigten Ergebnis der Vermeidung von Steuernachzahlungen durch Erfassung im Jahr des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers, führt (vgl…
…16.9.201 begehrte der Berufungswerber die steuerliche Erfassung des von der IAF Service GmbH für den Zeitraum vom 23.3.2009 bis 30.6.2009 erhaltenen bedingten Kündigungsentschädigung iHv € 11.608,52 im Jahr des Zuflusses (2009) und verwies dazu auf die arbeitsrechtliche…
…die Ausnahmeregelung des § 19 Abs 1 Z. 3 EStG 1988 auf den Zufluss des Wochengeldes nahe des Jahreswechsels anzuwenden ist. Aus diesem Grunde sind (Nach-)Zahlungen von Wochengeld, in denen das wirtschaftliche Bezugsjahr und das Jahr des Zuflusses voneinander abweichen, und die im Zeitraum zwischen…
…im Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung einzubehalten. Für das abgelaufene Kalenderjahr ist ein Lohnzettel gemäß § 84 an das Finanzamt zu übermitteln. Die Vorschriften über die Gewinnermittlung bleiben unberührt. Grundsätzlich sind Nachzahlungen für vergangene Veranlagungszeiträume nicht diesen (zu denen sie wirtschaftlich gehören), sondern dem Jahr des Zuflusses…
…gelten, in dem der Anspruch bestehe. Die Nachzahlung für das ausbezahlte Rehabilitationsgeld sei in Entsprechung dieser Bestimmung den wirtschaftlich zugehörigen Zeiträumen zuzuordnen. Zudem lägen näher ausgeführte verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Versteuerung des gesamten Rehabilitationsgeldes im Jahr des Zuflusses infolge der Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes (Art. 7…
…des Steuerpflichtigen im Jahr des Zuflusses der Besteuerung zu unterziehen ist. § 19 Abs. 1 EStG 1988 in der durch das AbgÄG 2005, BGBl I 161/2005, novellierten und für das streitgegenständliche Jahr anzuwendenden Fassung lautet - auszugsweise zitiert - wie folgt: "Einnahmen sind in jenem Kalenderjahr bezogen…
…im Jahr des ursprünglichen Zuflusses des Kaufpreises im Jahr 2019 oder im Jahr der tatsächlichen Rückzahlung 2026 zu berücksichtigen ist. Hierfür ist, wie oben bereits dargelegt wurde, grundsätzlich auf die materiellrechtlichen Bestimmungen abzustellen und zu ermitteln, ob diese Bestimmungen eine Rückwirkung im Fall nachträglicher Erlösminderungen…
…für die Besteuerung der Grundstücksveräußerung im Rahmen der Einkommensteuer nicht das Vertragsdatum, sondern der Zeitpunkt des Zuflusses des Kaufpreises relevant ist. Das bedeutet, dass die Besteuerung der Grundstücksveräußerung nicht in diesem Veranlagungsjahr vorzunehmen ist, wenn der Kaufpreis nicht in dem Jahr zugeflossen ist (siehe auch…
…spätestens in diesem Jahr die gegenseitigen Ansprüche durch Aufrechnung ausgeglichen. Für den Bw. wäre daraus ein steuerrechtlich relevanter Einnahmenzufluss im Jahr 1997 abzuleiten. Doch unabhängig davon ob man von einem sukzessiven Einnahmenzufluss in den Jahren 1990 bis 1997 oder einem Zufluss des gesamten Betrages durch…